Beiträge von GOMER

    Hallo Forum,
    ich habe eine Frage zum §60 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 SGB V
    Bezug: NKG -Mitteilung 171/2006 ( Niedersachsen)
    Wenn das Krankenhaus die Behandlung, die der Pat. in der Situation zwingend benötig, von seinem Versorgungsauftrag her nicht leisten kann, ist es schon aus haftungsrechtlicher Sicht verpflichtet, den Pat. zu verlegen - Beispiel,Herzkatheterbehandlung. Dann ist jedoch die KK auch zur Übernahme der korrespondierenden Fahrtkosten verpflichtet.

    Meine Frage.
    Der § 60 ist ausschließlich auf Verlegung ausgerichtet.
    Der Grundsatz ist doch gleichermaßen auch bei einer Verbringung maßgebend.
    Laut NKG trifft die NKG-Mitteilung 171/2006 nur im Rahmen einer Verlegung zu, warum?

    Gruß,
    B. Schrader

    Hallo KaPi,

    in unserem Hause sind für 5100 Fälle 2 MDAs angestellt.
    Wird sind aber nicht ausschließlich Kodierer.
    Somit kommen diverse zusätzliche Aufgaben hinzu.

    Arbeitsplatz-/Stellenbeschreibungen wurden durch
    ein \"Stirnbranding\" [glow=#FF0000,3]DRG[/glow]ersetzt.

    Gruß,
    B. Schrader

    Hallo und guten Morgen,

    dazu möchte ich auch noch eine Frage stellen:

    Pat. kommt als Notfall nach Verkehrsunfall mit Commotio ins KH.

    Zusätzlich wurde eine Fingergrundgliedfraktur operativ mit versorgt.
    Die OP steht im 115 b SGB V (1).

    Der MDK sagt folgendes dazu: Der Pat. hätte nach 24 Stunden entlassen werden können. Die OP hätte ambulant erfolgen können.

    Kann man dem Pat. eine Wartezeit von mehr als 24 Stunden zumuten, ich bin mir nicht sicher, ob wir innerhalb von 24 Stunden die OP hätten amb.durchführen können.
    Danke,
    B. Schrader

    Hallo, Herr Winter,
    .7 ist natürlich richtig :rotwerd:
    Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich T81.8 und G57/58 kodieren darf, siehe auch KDR D002d / Erkrankungen bzw. Störungen nach med. Maßnahmen. Wenn ich die Komplikation spezifischer klassifizieren kann, entfällt doch der T-Kode.
    P.S. Eine Verletzung des Nerves ( S-Kode ) habe ich so aus der Akte nicht entnehmen können.
    Gruß,
    B. Schrader

    Zitat


    Original von Mikka:
    Hallo Forum,

    um eine Kodierung der Hypokaliämie durchführen zu können, muß erst mal ein pathologischer Wert vorliegen und danach eine Behandlung eingeleitet werden.
    Eine Behandlung ohne konkret vorliegender Diagnose ist etwas fragwürdig.

    Hallo Mikka,
    ... und das ist hier nicht der Fall?
    Gruß,
    B. Schrader

    ... da haben wir den OP-Bericht!

    Operationsverlauf:
    Rückenlagerung des Patienten. Zur Operation führen seit der endoskopischen Operation einer Leistenhernie anhaltende Ruhe- und Belastungsschmerzen im Bereich einer Narbe im li. Unterbauch. Eine präoperativ durchgeführte Infiltrationsbehandlung mit Xylocain hat kurzfristig zur Beschwerdelinderung geführt.

    Steriles Abwaschen und Eindecken der Operationsregion. Spindelförmige Exzision der alten Narbe im li. Unterbauch. Zylinderförmige Exzision des sich darunter befindlichen subcutanen Fettgewebes. Im Narbengewebe läßt sich eine Struktur differenzieren, die am ehesten einem narbig verwachsenem Hautnerven entspricht. Diese wird bipolar koaguliert und exzidiert. Freipräparation der äußerlich völlig unauffälligen Fascie. Spülung und Kontrolle auf Bluttrockenheit. Subcutannaht sowie Einlage einer 10er Redondrainage. Erneute Hautdesinfektion und Hautnaht nach Donati.

    Kodiert wurde 5-056.5 / Kann das wohl stimmen???
    Gruß,
    B. Schrader

    Zitat


    Original von mare:
    ... nur da wird Ihnen der Grouper sagen das die Diagnose und Prozedur nicht zusammenpassen ...

    Aber wer hört schon auf den dusseligen Grouper :k_biggrin:

    vlg mare

    Hallo mare,
    ... da hole ich mir doch lieber den OP-Bericht.
    Mal sehen, ob der angegebene OPS auch wirklich der richtige ist - Sekunde...

    Guten Morgen, Forum,
    nach endoskopischer Leistenbruch-OP wird o.g. Diagnose gestellt.
    Handelt es sich hierbei um ein Neurom?
    Wie klassifiziere ich die Diagnose?
    Indikation: Neurolyse und Dekompression.
    Gruß,
    B. Schrader