Beiträge von GOMER

    Zitat


    Original von phlox:
    Vielleicht kennen wir nicht alle Fakten, aber so wie es von Ihnen geschildert wird, wäre ein Beitrag eines MDK Kollegen, gern auch Kollegin, interessant.
    Mfg

    Guten Morgen,Dr. Neiser,

    in diesem Fall beschäftige ich mich mittlerweile mit der 2. Ablehnung der E87.6.

    Die 1. Ablehnung der E87.6 wurde mit folgender Begründung abgelehnt - ich zitiere:

    Nach nochmaliger Prüfung durch den MDK (Ort) die ND E87.6 nicht dokumentiert ist. Der Normalwert ist nicht bekannt.

    Schon der Satzbau gibt mir zu denken.

    Gruß,
    B. Schrader

    Hallo Forum,
    eine Pat. entwickelt im Laufe des st. Aufenthaltes eine Hypokaliämie.
    Bei Aufnahme lag der Wert im Referenzbereich. Die Pat. hat ihre häusliche Medikation im Rahmen einer Herzinsuffizienz hier weiter erhalten - einschließlich Lasix.
    Nun kam es zur Hypokaliämie mit einem Wert von 3,4.
    Ales therpeutische Konsequenz - Kalium.
    Die E87.6 triggert von I51Z auf I08Z.

    MDK-Urteil / Zitat: Bei Aufnahme normales Kalium, Hypokaliämie selbst erzeugt, einzelner Laborwert 3,4.

    Das ist erst einmal eine Festellung, wo liegt hier aber die
    Begründung für meine angebliche Fehlkodierung?

    Für mich erfüllt die E87.6 die ND-Definition und ist somit auch zu kodieren.
    Gibt es andere Meinungen?
    Gruß,
    B. Schrader

    Hallo KaPi
    zwischen 5c und 5b liegen 200 Euro brutto.
    4b ist eine ganze Gehaltsgruppe höher , das macht schon was aus.
    Den von Ihnen geschilderten Arbeitsaufwand kann ich gut nachvollziehen.
    Ich kodiere c.a. 2000 Fälle der Chirurgie. Dazu die MDK-Anfragen, das komplette (KH) Berichtswesen für den Chef und für die Chefärzte und die AEB im Rahmen der Budgetverhandlungen einmal im Jahr. Ich habe auch die Ehre das Pflegepersonal zu schulen.
    Ich weiß ja nicht, wie gut Ihre Akten vorbereitet sind, bei uns ..... :rotwerd:

    Op-Berichte, Erregernachweise fehlen, unspezifische Dokumentation und und und. Da hat man noch viel Vorarbeit zu leisten.

    Und in der Urlaubszeit???? :i_baeh:

    Gruß,
    B. Schrader

    Hallo KaPi,
    ich denke, 25 Akten pro Tag ist immer noch realistisch.
    Die Abgrenzung zum Controlling? Ich meine, die Kodierung ist ein Teilbereich des Controllings.
    Zusatzaufgaben? Berichtswesen, Auswertungen aller Art, ich habe da keinen Rahmen.
    Nun zu den Gehaltsgruppen! Zwischen BAT 7 und 4b ist wohl alles möglich - kommt darauf an, wie gut Sie sich verkaufen.
    Ich wurde mit 5c eingestellt und bekomme jetzt 5b - nicht die Welt. Ich kann Ihnen aber auch sagen, dass andere KHs die Gehaltsgruppe 5c als zu hoch eingestuft bewerten. Ich habe im Rahmen von Initiativbewerbungen Gehaltsgruppen angeboten bekommen, in denen hier bei uns die Pfortenmitarbeiter eingestuft werden - bitte nicht falsch verstehen. :d_zwinker:
    Viel Spaß bei den Verhandlungen.
    Gruß,
    B. Schrader

    P.S. Erkären Sie mal Ihrem Chef ( BWLer), welche Aufgaben in der Kodierung zu übernehmen sind - nach 2 Minuten schaltet er eh gleich :erschreck: ab.

    Zitat


    Original von winterth:

    Übrigens, das Anfrischen mit einem scharfen Löffel ist die 5-913.ff

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin

    Hallo, Herr Winter,
    ich habe noch eine Frage zu dem Kode 5-913.ff:

    Ist das Anfrischen mit einem Löffel unter 5-913.ff auf oberflächliche Hautschichten begrenzt?

    Gruß,
    B. Schrader

    Hallo,
    ich will es mal versuchen mit einem Auszug aus einem Zitat:
    Konkret zum Dekubitus:

    Ein Anfrischen der Wundflächen mit dem scharfen Löffel oder Resektion von Nekrosen ist mit 5-893.- zu kodieren.
    Eine Exzision von Nekrosen, je nach Ausdehnung mit 5-894 oder 5-895. Der Unterschied zwischen Resektion und Exzison kann sicher nicht immer klar abgegrenzt werden, dies muss vom Operateur deutlich im OP-Bericht formuliert werden.

    Gruß,
    B. Schrader

    Guten Morgen Forum,
    ich habe folgendes Problem:
    Meniskusresektion, partiell führt in die I24Z. Die totale Meniskusresektion führt hingegen in die I18B.
    Nun codiert ein Chirurg bei uns bei Teilresektion zusätzlich die Entfernng freier Gelenkkörper und der Fall rutscht somit in die I18B.
    Im Praxiskommentar wird zwischen diesen DRGs - signifikant - zwischen partiell und total unterschieden.
    Meine Frage: Kann der Schlüssel für Entfernung freier Gelenkkörper richtig sein und wäre die 18B bei Teilresektion korrekt angesteuert?

    Danke,
    B. Schrader

    P.S. Habe meine Einlogg-Daten nicht hier, deswegen anderer Profilname.