Beiträge von GOMER

    Hallo Forum,
    ich versuche mal eben die Anfrage von ben-ch zu konkretisieren - ich kenne den Fall:

    Auszug aus dem OP-Bericht:
    Nach sorgfältiger Desinfektion und sterilem Abdecken in Rückenlage Entfernen des Klammernahtmaterials, Spülen der Wunde, Eröffnen der Subcutis und der Fasciennaht. Bei der Inspektion des Abdomens zeigen sich vier in situ liegende Bauchtücher, diese werden nach reichlicher Spülung vorsichtig entfernt, es zeigen sich nur noch punktuelle Blutungen, welche mit dem Argonbeamer versorgt werden. Bei der weiteren Inspektion sind die Veränderungen im Bereich der Leber weiter gegeben, so dass aus der Vorderkante des 6er Segmentes ein ca. 1 x 1,5 cm großes Segment excidiert wird, dieses Segment trägt eben diese tumoröse Läsionen und wird zur weiteren histopathologischen Untersuchung abgegeben.
    Anschließend Naht der Excisionsstelle nach Koagulation. Im weiteren Spülung des Leberbettes, die weiter bestehenden petechialen Blutungen werden mittels Argonbeamer abschließend verödet. Anschließend Neuplatzierung der Drainage in das Leberbett nach erneuter reichlicher Spülung, eine erneute Tamponade ist nicht von Nöten...

    Die Frage ist:
    Kann die zusätzliche Drainage über den Kode 5-500.1 dargestellt werden, die Begründung (nicht von mir!!!) lautet:
    Wo excidiert wird, wird auch inzidiert.
    Ich meine, der Kode könnte z.B. bei einer Abzessspaltung Verwendung finden, in dem o.a. Fall erscheint er mir nicht korrekt kodiert.
    Gruß,
    B. Schrader

    Hallo Forum,
    vielleicht passt folgende Frage zum o.a. TOP:
    Pat. kommt vorstationär zur Abklärung der OP-Indikation \"Schilddrüse\".
    Arzt schreibt den Ambulanzbericht mit Hinweis auf HNO-ärztliche Abklärung präoperativ; der OP-Termin ist festgelegt - auf Grund langer Wartezeiten bis zu 6 Wochen später.
    Pat. geht nun zum niedergelassenen HNO-Arzt und kommt - ggf.- 6 Wochen später zur OP.
    Der HNO-Arzt ist der Meinung, er müsse dem KH diese Leistung in Rechnung stellen.
    Begründung:
    Vorstationäre Leistungen sind mit der DRG abgegolten.
    Ich meine, der zeitliche Rahmen (5 Tage) lässt schon diese Möglichkeit nicht zu.
    Gruß,
    B. Schrader

    Bitteschön.

    Einführung eines zusätzlichen Kodierhinweise, spezifische Verschlüsselung des Zustandes
    R57.2 Septischer Schock
    Neu in 2010
    Soll das Vorliegen eines septischen Schocks angegeben werden,
    ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (R57.2 Septischer Schock)
    zu benutzen.

    Ein septischer Schock ist bei den Kriterien I und II gegeben, sowie:
    wenigstens eine Stunde ein systolischer arterieller Blutdruck unter 90 mmHg bzw. ein mittlerer arterieller Blutdruck < 65 mmHg oder notwendigem Vasopressoreinsatz, um den systolischen arteriellen Blutdruck > 90 mmHg oder den arteriellen Mitteldruck > 65 mmHg zu halten.
    Die Hypotonie besteht trotz adäquater Volumengabe und ist nicht durch andere Ursachen zu erklären.

    Gruß,
    B. Schrader

    Hallo,
    das Problem tritt sicherlich in anderen KHs ebenfalls auf; wir haben die Leitung des zuständigen MDKs - im Einzefall nach wiederh. Widerspruch - um Gutachterwechsel gebeten, vorausgesetzt die KDR ist eindeutig korrekt.
    Was bringt es der Kasse bzw. dem KH, wenn sich ein/e Gutachter/In -auf eine bestimmte Vorgehensweise - kapriziert ...führt doch nur zu endlosen Widersprüchen.
    Gruß aus dem - fast schneefreien - Norden

    Hallo Forum,
    ein Pat. kommt mit Hämoptoe.
    Procedere: Embolisation einer Bronchial- und Intercostalarterie. Zudem erfolgte der funktionelle Verschluss (Vasospasmus) einer weiteren Intercostalarterie.
    Kodiere ich die HD (idiopatische Bronchialarterienblutung) mit einem Kode aus R04.-?
    Gruß - und schöne Feiertage.
    B. Schrader