Beiträge von Antipode

    Herzlichen Dank für die schnellen und kompetente Antworten!

    Herr Merguet trifft den Nagel auf den kopf mit der Vermutung, dass hier möglicherweise die Zahl der geprüften Fälle ausufern könnte.
    In unserem Fall erhielten wir von der BEK eine liste von 44 Fällen, welche in einer Sitzung in unserem Hause besprochen werden sollen. Hierbei handelte es sich auch um sog. „Altfälle“, d.h. deren Entlassung mehr als 3 Monate zurückliegt. Die meisten Beanstandungen betreffen die Überschreitung der oberen oder unteren Grenzverweildauer, ohne Rücksicht auf das Alter oder die Nebenerkrankungen der Patienten, sowie Zweifel an der Kodierung CCL-relevanter Nebendiagnosen.
    Wer eine MDK-Begehung einmal vorbereitet hat, weiß welcher Aufwand sich dahinter verbirgt. In unserem Fall waren es mit Aktenanforderung, Überprüfung, Rückfragen an die behandelnden Ärzte und Stellungnahme ca. 5-6 Arbeitstage. Eine weitere Zunahme der Prüfbegehren würde schnell den Rahmen einer Stellenplanung im Controlling sprengen.
    Des weiteren hat Herr Dr. Sander recht mit der Vermutung, dass zumindest datenschtzrechtliche Bedenken bei der Zwischenschaltung von Service-Gesellschaften bestehen. Eine entsprechende Anfrage beim Landesdatenschutzbeauftragten solte dies klären.

    Antipode

    Sehr geehrtes Forum,

    in den ersten Wochen des Jahres 2006 findet ein neues Prüfverfahren strittiger Abrechnungsfälle von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen zunehmend Verbreitung. Es handelt sich um sog. „Tochterfirmen“, zumeist in Gestalt einer Service-GmbH, welche durch einzelne Kostenträger oder einer Kooperation durch mehrere Kassen finanziert und beauftragt werden. Diese haben vornehmlich die Aufgabe, im Auftrag der Kassen umstrittene Abrechnungsfälle der Krankenhäuser durch eigens eingestellte Ärzte zu überprüfen und ggf. zu beanstanden.
    Die Prüfmodalitäten haben sich über telefonische oder Schriftliche Anfragen hinaus auf Fallbesprechungen mit den zuständigen Mitarbeiter der Krankenhäuser vor Ort (z. B. Medizincontroller) ausgeweitet. Während dieser Gespräche werden von den Vertretern der Prüfcentern, trotz Hinweis auf Datenschutz und bestehende Verträge, auch gezielte Fragen medizinischen Inhaltes, über den Umfang des § 301-Datensatzes hinausgehend, zu dem entsprechenden Aufenthalt gestellt. Diese Fragen können meistens nur durch Hinzuziehen der Patientenakte beantwortet werden.
    Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie sollte man darauf reagieren?

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüsse

    Antipode