Beiträge von Dobby

    ?( Liebes Forum,

    möchte um Hilfe bei der Verschlüsselung für folgende OP bitten:

    Patient mit Z. n. Umstellungsosteotomie der proximalen Tibia mit Entwicklung einer Pseudarthrose, ME war schon erfolgt. Jetzige OP:

    Resektion der Pseudarthrose, medial Einbringung eines Knochenspans vom Beckenkamm (open wedge) und Osteosynthese mit Arthrexplatte, lateral Abstützplatte.

    Würde wie folgt verschlüsseln:
    HD: Pseudarthrose
    OP: Umstellungsosteotomie
    Reoperation
    autologe Spongiosaplastik mit Entnahme vom Beckenkamm
    Plattenosteosynthese der Tibia

    Ist das so korrekt?

    Schönen Abend

    Dobby 8)

    Hallo Forum,

    bitte um Hilfe für die Kodierung in folgendem Fall:
    bei distaler Humerusgelenkmehrstückfraktur erfolgte die offene Reposition und Osteosynthese mit K-Drähten sowie gelenküberbrückendem Fixateur externe.
    Kodiert wurde \"....Osteosynthese durch Materialkombination mit Rekonstruktion der Gelenkfäche\" und zusätzlich \"...Osteosynthese durch Fixateur externe mit interner Osteosynthese\".
    Handelt es sich hierbei um eine unzulässige Doppelkodierung?

    Vielen Dank,

    Dobby 8)

    Hallo Forum,

    bisher wurde die Einlage einer Redon-Drainage überwiegend zur Begründung der stationären Durchführung einer AOP anerkannt. Nun haben wir mehrere Ablehnungen vom MDK erhalten mit der Begründung, dass keine \"kontinuierliche\" Überwachung der Drainage erforderlich war. Dies sei auch in einem Urteil des LSG Hamburg so entschieden worden (Az: L1 KR 95/05). Das Urteil habe ich bisher nicht im Internet gefunden. Allerdings frage ich mich, warum die Drainage dann überhaupt noch in den G-AEP-Kriterien aufgeführt ist, denn eine \"kontinuierliche\" Überwachung findet meines Wissens so gut wie nie statt. Das wäre ja auch übertrieben und sicherlich nicht nur in den Augen des MDK unwirtschaftlich, wenn sich ein Mitarbeiter 24 h am Tag zur Beobachtung neben die Drainage setzen würde.
    Wer kennt vielleicht den genauen Wortlaut des LSG-Urteils?

    Vielen Dank

    Dobby :t_teufelboese:

    ?( Liebes Forum,

    bezüglich der Beantwortung von Krankenkassenanfragen bin ich mir oft unsicher, ob das alles mit der Schweigepflicht vereinbar ist. Angeblich dürfen ja ärztliche Stellungnahmen/Kurzberichte direkt an die Kasse geschickt werden, aber wo ist die Grenze zu sehen? Auch Widersprüche werden gerne direkt an die Kasse adressiert.

    Sollte man besser alles in geschlossenem Umschlag zur Weiterleitung an den MDK versenden? Wer hat hierzu nähere Informationen?

    Herzlichen Dank und allen einen schönen Abend

    Dobby 8)

    Hallo Forum,

    im AOP-Katalog wird die Kategorie 2 als OP aufgeführt, die ambulant oder stationär durchführbar ist.
    Muss man die Durchführung der Kategorie 2 unter stationären Bedingungen immer besonders begründen? Dann frage ich mich, warum es Kategorie 1 und 2 überhaupt gibt, wenn beides nur in Ausnahmefällen stationär erbracht werden darf.

    Viele Grüsse, Dobby ;(

    :( Hallo Forum,

    welche Kodierung ist in folgendem Fall richtig?
    Aufnahme wegen unklarer Bauchschmerzen R10.4. Nach diversen Untersuchungen kommt der Internist zu dem Schluss, dass es sich um eine somatoforme Schmerzstörung handelt F45.4.
    Der MDK erkennt diese Kodierung nicht an, da keine psychiatrisch-neurologische Abklärung erfolgt sei und eine derartige Diagnose nur von einem Facharzt für Psychiatrie/Neurologie gestellt werden könne.
    Sollte man diese Argumentation des MDK akzeptieren?

    Viele Grüsse, Dobby ?(

    ?( Hallo Forum,

    die Kodierung des prärenalen Nierenversagens wurde an anderer Stelle schon einmal diskutiert, aber letztlich blieb das Ergebnis offen. Daher noch einmal die Frage: Bei prärenalem Nierenversagen im Rahmen einer Gastroenteritis wird vom MDK die Kodierung R39.2 veranschlagt. Ist das korrekt oder darf ich die N17.9 kodieren (meines Erachtens spezifischer)?

    Wünsche allen noch einen schönen Sonntag,

    Dobby 8)

    Hallo Herr Schaffert,

    vielen Dank für die Sepsis-Definition mit klaren belegbaren Kriterien. Nun kann ich auch dem MDK gut widersprechen, der meist fordert, dass auch eine Throm bozytopenie etc. vorliegen müsste, um eine Sepsis zu kodieren.

    Gruss, Dobby

    Liebes Forum,

    bei einem Patienten mit Z. n. Apoplex wurde die Diagnose \"Spätfolge Schlaganfall\" kodiert. Nach Ansicht des MDK ist diese ND zu streichen. Die einzige Symptomatik die nachweislich vorlag ist eine Logorrhoe. Könnte man diese als Spätfolge des Apoplexes ansehen? Ansonsten waren keine Residuen vorhanden. Die ASS-Medikation war pausiert.

    Vielen Dank an alle.

    Gruss, Dobby 8)

    Liebes Forum,

    bei histologischem Nachweis eines Hamartoms der Mamma wurde bei uns die Hauptdiagnose Q85.9 kodiert. Der MDK ist der Ansicht, dass die Diagnose D24 (benigner Tumor der Mamma) zu wählen sei, da Q85.9 nur für systemische Phakomatosen zutrifft.

    Was ist korrekt?

    Für alle Hinweise bedanke ich mich.

    Gruss, Dobby 8)