Beiträge von Dobby

    ;( Hallo Forum,

    habe eine grundsätzliche Frage zur Kodierung der Sepsis. Der MDK behauptet, dass eine Sepsis nur kodiert werden darf, wenn die Kriterien der DSG (Deutsche Sepsis Gesellschaft) erfüllt wären, ansonsten dürfe nur Bakteriämie verschlüsselt werden.

    Ist das wirklich so? Nach meinem Pathologie-Buch und Verständnis liegt eine Sepsis vor, wenn eine Bakteriämie mit begleitenden Krankheitserscheinungen vorliegt, also z. B. hohem Fieber mit reduziertem AZ.

    Sollte ich mein veraltetes Patho.-Buch wegwerfen oder dem MDK widersprechen?

    Viele Grüsse,

    Dobby 8)

    :rotwerd: Liebes Forum,

    welche Kodierung ist in folgendem Fall korrekt:
    1. Aufenthalt:
    Patient kommt eigentlich zur Abklärung einer peranalen Blutung. Bereits am Aufnahmetag besteht eine Pneumonie, die entsprechend stationär behandelt wird. Entlassung ohne endoskopische Abklärung.
    Darf in diesem Fall die Pneumonie als HD kodiert werden? (Argument der Veranlassung des stationären Aufenthaltes?)
    2. Aufenthalt:
    Wiederaufnahme zur Klärung der peranalen Blutung innerhalb der OGVD des vorherigen Falles. Abtragung von Kolonpolypen.
    Sind beide Fälle zusammenzuführen und unter welcher Hauptdiagnose?

    Besten Dank für die Unterstützung

    Dobby 8)

    :( Liebes Forum,

    welche HD wählt man am besten in folgendem Fall:

    Patient kommt mit Schmerzen im Hüftgelenk und erhöhten Entzündungswerten bei liegender TEP. Eine TEP-Lockerung wird ausgeschlossen (incl. Leuko.-Szintigraphie). Ein internistischer Rundum-Check liefert keine führende Diagnose.
    Bei Kodierung der HD M25.55 (Gelenkschmerz Becken/Hüfte) ist die GVD deutlich überschritten. Wäre eine andere HD angebrachter?

    Vielen Dank,

    Dobby 8)

    ;( Liebes Forum,

    das Thema wurde schon mehrmals behandelt, bin mir aber dennoch bei der Kodierung nicht sicher und bitte daher noch einmal um Hilfe bei folgendem Fall:
    bei einer intraoperativen Darmverletzung wurden K63.1 (Perforation des Darms nicht-traumatisch) und T81.2 (versehentliche Stichwunde während eines Eingriffs)verschlüsselt. Durch die Kombination dieser beiden Codes ergibt sich eine besser bezahlte DRG. Ich persönlich halte die Kodierung für korrekt, da hierdurch die Komplikation zum Ausdruck kommt und das verletzte Organ angegeben wird.
    Nach Meinung des MDK ist die K63.1 zu streichen. Sollte man das akzeptieren oder Widerspruch einlegen?

    Vielen Dank und allen einen schönen Abend,

    Dobby 8)

    :augenroll: Hallo Forum,

    bei einem Kind mit Pansinusitis und gleichzeitigem hochfieberhaftem Virusinfekt wurde die Hauptdiagnose B99 kodiert. Die Krankenkasse ist der Ansicht, dass die Sinusitis die HD wäre (kostet weniger).
    Wann ist überhaupt die Diagnose B99 zu verwenden? Es geistert durch die Köpfe, dass diese ICD für einen Virusinfekt steht, aber so genau ist das im ICD-10 gar nicht angegeben.

    Viele Grüsse

    Dobby 8)

    Hallo zusammen,

    bis hierhin schon einmal vielen Dank für alle Hinweise. Werde es entsprechend mit der T-Diagnose als zusätzlicher ND versuchen.
    Leider habe ich aber nun doch noch eine zusätzliche Frage zu o. g. Fall.
    Ist es zulässig die Hauptdiagnose MOO.96 mit dem Erreger als Sekundärschlüssel zu wählen oder muss die HD M00.06 (Arthritis durch Staphylokokken) gewählt werden. Vom MDK wurde in einem anderen Fall aufgeführt, dass der Erreger dann nicht mehr separat aufgeführt werden darf (bringt insgesamt dann natürlich weniger).
    Mfg, Dobby

    :augenroll: Hallo Forum,

    kennt jemand ein Kitteltaschenbuch der Kodierrichtlinien für Ärzte, in dem die wichtigsten Regeln kurz, prägnant und verständlich aufgeführt sind?

    Viele Grüsse

    Dobby 8)

    :augenroll: Hallo Forum,

    habe eine Frage zur Interpretation der DKR. Zum einen gilt als Nebendiagnose eine Begleiterkrankung, die aktuell während des stationären Aufenthaltes einen Aufwand verursacht hat, d. h. z. B. einen diagnostischen Aufwand. Gleichzeitig gilt aber, dass die alleinige Erhebung eines pathologischen Befundes nicht ausreicht, um eine Nebendiagnose zu kodieren. Hierauf beruft sich grundsätzlich der MDK. Ich empfinde diese beiden Richtlinien als widersprüchlich. Wenn z. B. in der Echokardiographie oder im CT eine Diagnose gestellt wurde, war schließlich ein Aufwand erforderlich, auch wenn keine spezifische Therapie eingeleitet wird. Ein minimal erforderlicher Aufwand ist ja auch nicht definiert.
    Welche Richtlinie ist nun maßgebend?

    Für alle Hinweise herzlichen Dank und einen schönen Abend :i_drink:

    Dobby 8)

    :augenroll: Liebes Forum,

    welche HD sollte bei folgendem Sachverhalt kodiert werden:

    Patientin kommt elektiv zu einer OP. Bei der Narkoseeinleitung Asystolie, Reanimation etc. Behandlung stationär rein internistisch, keine OP durchgeführt.

    Muss dennoch die ursprüngliche geplante OP-Diagnose als HD kodiert werden, obwohl in Anbetracht des Verlaufs eigentlich der gesamte stationäre Aufenthalt durch die kardiale Erkrankung bedingt war?

    Vielen Dank

    Dobby 8)

    :augenroll: Hallo Forum,

    wie sieht die korrekte Kodierung in folgendem Fall aus:

    Knieinfekt nach OP in vorherigem Aufenthalt (außerhalb OGVD):

    HD: M00.96-B95.6!
    ND: T81.4 ?

    Oder darf die T81.4 nicht zusätzlich kodiert werden?


    Vielen Dank,

    Dobby 8)