Beiträge von T_Buettner

    Vielen Dank für die Hilfestellungen, wir haben es jetzt dadurch gelöst, daß wir einen neuen Diagnosetyp "P301" eingeführt haben, der nur von der Verwaltung benutzt wird, um Verlängerungen zu begründen. Die VER-Diagnosen werden als interne Entlassungsdiagnosen gewertet und nur die ENT-Diagnosen am Ende als externe Entlassungsdiagnosen akzeptiert. Ist zwar ein bißchen umständlich (den letzten beißt der Hund, weil er noch einmal alle Diagnosen überprüfen und selektiv kopieren muß :shock1: ), aber was tun wir nicht alles der Kodierqualität zuliebe ;D

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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Meine sehr verehrten Preisträger,

    bevor ich nach dieser hochoffiziellen Einleitung eine lange Rede schreibe - wie heißt es doch so schön:

    "Ich schließe mich meinen Vorschreibern vollinhaltlich an."

    Herzlichen Glückwunsch !
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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Hallo, liebe Mitstreiter,
    wir benutzen in unserem Haus Siemens medico//s als KIS und seit neuerer Zeit auch den Arztarbeitsplatz. Dieser verlangt bei jeder Entlassung die Angabe von einer oder mehr Entlassungsdiagnosen. Dabei unterscheidet das System zwischen externen Entlassungen (aus dem KH) und internen Entlassungen (=hausinternen Verlegung). Während für den ersten Fall ausschließlich der Diagnosetyp "Entlassungsdiagnose" akzeptiert wird, können für interne Verlegungen nur "Verlängerungsdiagnosen" kodiert werden. Der Grouper unterscheidet zwischen den verschiedenen Diagnosetypen, so daß am Ende wirklich nur der richtige Diagnosetyp gegroupt wird.
    So weit, so gut. Nur hat die Verwaltung jetzt das Problem, daß die KK (und damit das Abrechnungssystem) auch für interne "Entlassungen" eine Diagnose vom Typ "Entlassungsdiagnose" will, andernfalls kann der Fall nicht abgerechnet werden.
    Wer aus der Gemeinde kennt das Problem und kann mir helfen?

    Hallo, Herr Hirschberg,
    auf Ihr Posting hin habe ich mir QlikView einmal angesehen. Das Teil ist m.E. sehr vielversprechend, kann seine wahre Leistungsfähigkeit aber wohl erst dann ausspielen, wenn der User mit VBS umgehen kann. Dann scheint es aber wirklich toll zu sein! Jetzt stellt sich nur noch die Preisfrage :look:
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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Hallo, Frau Berg,

    eigentlich haben Sie die Antwort auf Ihre Frage schon vorgeben:

    Zitat


    Original von sberg:
    Bisher haben wir teilstat. Bluttransfusionen immer (analog der Chemo- bzw. Strahlentherapie) ... dokumentiert.

    Bleiben Sie doch bei diesem Schema, dann gilt:
    1. Der Tagesfall wird mit der Transfusion als HD und dem Malignom als ND kodiert.

    2. Alle anderen bekommen die Leukämie als HD und die Z51.3 als ND


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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Hallo, Frau Scharras,

    in der DKR D002b heißt es:

    Zitat


    Bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert.

    Davon kann in Ihrem Beispiel nicht die Rede sein. In Frage käme noch die Kodierung eines Folgezustandes (DKR 1913a). Diese Möglichkeit besteht, wenn die Behandlung definitiv abgeschlossen war (Materialentfernung ist nicht geplant). Dann ist der Komplikationsschlüssl die HD und ein Schlüssel aus "Folgen ..." als ND fällig.

    Wenn allerdings eine ME geplant war, und der Patient wird aufgenommen weil z.B. ein Marknagel gebrochen ist, dann ist m.E. nach wie vor die Fraktur in Behandlung und als HD anzugeben.

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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Zitat


    Original von heck:
    Proz: 5-399.5 (Demersanlage), 20 x 8-854.0,

    Weiß eigentlich jemand, wer den Dialysezuschlag erhält?
    (Zur Info: in unserem Haus werden die Dialysen durch das angegliederte KFH Zentrum durchgeführt)


    Was ist das KFH Zentrum? Falls es sich um ein ambulantes Dialysezentrum handelt, dürfen Sie die 20 x 8-854.0 nicht kodieren. Die Dialysen werden vom niedergelassenen Nephrologen nämlich direkt mit der KV abgerechnet. Nur wenn das Dialysezentrum die Leistung Ihnen in Rechnung stellt, dürfen (müssen) Sie auch die Dialysen kodieren.


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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Zitat


    Original von Rembs:

    Wenn therapeutisch gehandelt wird (Gerinnungspräp. o.ä.), sofort einverstanden mit der Kodierung D68.3

    Gemeint war:
    Bsp.: Marcumar-Patient: Notfall Op wegen inkarzerierter Hernie, kein "Auftreten schwerer Blutungen", kein nachweisbares Hämatom, keine vorhergehende Medikation, dann darf m.E. die D68.3 nicht kodiert werden.

    Und wenn wir die Hernie reponieren können, Vit. K verabreichen und die OP mit einigen Stunden Verzögerung bzw. erst am nächsten Tag durchführen? Wenn wir nach dem Geist der DKR handeln, müssen wir auch dann die D68.3 kodieren, denn Therapie, diagnostische Kontrolle und möglicherweise sogar Verlängerung der VWD sind zu berücksichtigen.


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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Hallo, liebe Kollegen,

    die Diskussion hier ist sehr ineressant und zeigt m. E. die große Unsicherheit, die sogar hier, unter den Fachleuten, im Hinblick auf die Optionsplanung für das kommende Jahr besteht. Hier unser Vorgehen:

    1. Alle Fälle werden einfach auf 12 Monate hochgerechnet.

    2. Manche FP aus dem LKA sind eindeutig auf DRGs abgebildet. Nach der Hochrechnung sollte in den vergleichbaren Feldern auch das gleiche stehen.

    3. Die Fallzahl aller DRGs muß sich mit der Fallzahl im LKA decken.

    Die Fallzahl spielt also schon noch eine Rolle.
    Manipulationen der hochgerechneten Daten, sprich Verschiebungen aus einer DRG in eine andere, sind nicht sinnvoll, wenn nicht eindeutig zu erkennen ist, daß die erstrebte Veränderung im Mengengerüst auch tatsächlich eintritt. Auch wenn wir davon ausgehen, daß über alle ADRGs hinweg der CM steigen wird, ist es unsinnig, dies schon bei der Planung vorwegzunehmen. Wir riskieren nichts, wenn wir mit unserem aktuellen CM antreten und dieser aufgrund besserer Kodierqualität steigt. Es ist eher gefährlich, jetzt den CM hochzurechnen und ihn dann vielleicht doch nicht zu erreichen.

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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner