Vielen Dank für die Hilfestellungen, wir haben es jetzt dadurch gelöst, daß wir einen neuen Diagnosetyp "P301" eingeführt haben, der nur von der Verwaltung benutzt wird, um Verlängerungen zu begründen. Die VER-Diagnosen werden als interne Entlassungsdiagnosen gewertet und nur die ENT-Diagnosen am Ende als externe Entlassungsdiagnosen akzeptiert. Ist zwar ein bißchen umständlich (den letzten beißt der Hund, weil er noch einmal alle Diagnosen überprüfen und selektiv kopieren muß :shock1: ), aber was tun wir nicht alles der Kodierqualität zuliebe ;D
--
Gruß aus Oberbayern
Timm Büttner