Beiträge von T_Buettner

    Zitat


    Original von StZacher:
    Meiner Meinung nach wird sich jedoch die Adenotomie in Deutschland nie vollständig in den ambulanten Sektor verlagern.
    Dafür gibt es zwei wesentliche Gründe:
    1. Die doch eher bescheidene Vergütung der ambulant operativen Leistung (kostenträchtiges Hobby).

    das ist es.

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    2. Die auch aufgrund medicolegaler Aspekte und der Sensibilisierung deutscher Eltern brisante Nachblutungsproblematik bei Kindern

    Bei der alleinigen AT ist eine relevante Nachblutungsgefahr (im Gegensatz zur TE) nicht gegeben, vorausgesetzt, sie wird korrekt durchgeführt, d.h., auch wirklich die Adenoide restlos entfernt.

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    Wir haben außerdem auch bei uns die Erfahrung gemacht, dass Eltern eine stationäre Überwachung für 24 Std. favorisieren...und nach deutschem Recht schließt das Veto der Eltern die ambulante OP grundsätzlich aus.

    Interessant, bei uns wollen die Eltern immer so schnell wie möglich heim.

    Fazit: Wenn die ambulante Vergütung nicht so außerordentlich bescheiden wäre, würden bei uns (fast) alle ATs ambulant durchgeführt.


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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Hallo Frau Meyer,

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    Original von Studentin:
    Ich schlage mich seit Wochen mit der Literatur herum und verstehe eigentlich nichts :(


    ich kann Ihnen versichern, da befinden Sie sich in allerbester (und großer) Gesellschaft. Im übrigen empfehle ich Ihnen: Schildern Sie konkret, evtl. per eMail, welche Verständnisprobleme Sie haben. Soweit es den Umfang eines Referates angeht, sind Sie sicher mit einer der ausgezeichneten Veröffentlichungen, die Sie im Download-Bereich dieses Forums finden, bestens bedient.
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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Hallo Marco,

    die Frage, was und wie die Anästhesisten kodieren, ist sicher von Haus zu Haus unterschiedlich zu beantworten (eigene Intensivstation, konsiliarische Tätigkeiten etc.) Ich kann nur sagen, wie´s bei uns aussieht:

    1. In erster Linie kodieren die Anästhesisten die Fälle der Intensivstation, wobei sie sich die Mühe machen, die Kodierung der zuweisenden Abteilungen zu vervollständigen (Begründung s.u.).

    2. Unser Haus hat viele Beleger, denen die Kodierung nicht besonders nahe liegt (ich bemühe mich hier um eine eher rücksichtsvolle Wortwahl). Glücklicherweise ist der Schaden (= CM-Einbuße) gering, da die Beleger größtenteils in Z-DRGs arbeiten. Mit einer Ausnahme und das sind die Urologen. Hier werden nicht nur alte und oftmals recht kranke Patienten behandelt, sondern es treten auch durchaus relevante Nebendiagnosen und -prozeduren auf (z.B. TUR-Syndrom, Nachblutungen etc.). Hier werden die Anästhesisten darauf hin geschult, auf Kodierungslücken zu achten und diese im Zuge der "Amtshilfe" zu beheben.

    3. Ähnliches gilt im Augenblick auch noch für die Chirurgie. Die Abteilung ist personell seit längerer Zeit total unterbesetzt und die Kollegen sind absolut nicht zu motivieren, sich auch noch in Kodierregeln schulen zu lassen. Außerdem wird die ganze Kodiererei eher als Verwaltungsarbeit und Schikane angesehen :teufel: Um nicht vollkommen unterzugehen, bitte ich die Anästhesisten, im OP erkennbar relevante Nebendiagnosen und Prozeduren zu notieren. Die Kodierung erfolgt bei uns bis jetzt auf Papier und die Kontrolle des Scheines obliegt dem Stationsarzt bei der Entlassung des Patienten, sodaß hier noch eine Überprüfung der anästhesiologischen Kodiererei stattfinden kann. Sehr unbefriedigend bisher aber leider im Augenblick nicht anders zu machen.


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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

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    Original von nusser:

    Um kenntlich zu machen, dass das Cauda-Syndrom Folge der Blutung ist,
    kann man die G83.4 mit einem Kreuz versehen und die T81.O mit einem Stern?


    Nein, kann man nicht! Sie dürfen zwar einen Code mit einem Kreuz versehen, aber Sterncodes sind fest vorgegeben und dürfen nicht "generiert" werden.


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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

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    1. Bsp.: Eine Pat. ist stat. aufgenommen und bekommt während ihres Aufenthalts aufgrund einer Harnwegsinfektion Antibiotika. Kann man diese Antibiose als Prozedur verschlüsseln?

    Nein

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    Passender ICD Z51.2?

    Nein, nur einer der HWI-Schlüssel (N30.0 oder N39.0)

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    2. Bsp.: Eine Pat. hat aufgrund einer zytostat. Chemotherapie eine Leukopenie (Agronulozytose - D70) und wird deswegen stat. aufgenommen.

    Ist die HD D70 oder T88.7 (UE durch indikationsgerechte Arzneimittel ...)?

    s. DKR 0202a; wenn ausschließlich die Leukopenie behandelt wird, ist m.E. T88.8 die HD, D70 ist als ND anzugeben.


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    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Hallo, Kollegen,
    ich bin soeben aus einem wunderschönen Urlaub zurück und finde mich (immer noch) mit der Grouperfrage konfrontiert ("Welches Schweinderl hätten´s denn gern?") Hat schon jemand von Ihnen Erfahrung mit dem GetDRG-Grouper von GEOS? Das Teil ist ja ein echter Preisbrecher.

    Voller Spannung grüßt aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Zitat


    Original von Edit_Stroganoff:
    Heisst das nicht, alle drei Abteilungen hätten dann die Niereninsuffizienz als Hauptdiagnose codieren müssen?

    Die Hauptdiagnose kodiert nur einer, nämlich der entlassende Arzt, retrospektiv in Kenntnis des gesamten Verlaufs. So geht es aus der Definition der HD hervor.

    Zitat


    Vielleicht eine blöde Frage ?( , aber was meinen Sie dazu?

    Sie wissen doch, es gibt keine blöden Fragen.:O Viel Spaß weiterhin beim Studium der KR etc.


    --
    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Hallo Kollegen,

    wann, bitte, ist ein Diabetes mellitus entgleist? Die DKR helfen mir da gar nicht!X( Bei den Chirurgen ist ein D.m. mit BZ-Werten von 250 mg% und mehr über den gesamten Behandlungsverlauf normal 8o, die Patienten fühlen sich auch nicht unbedingt kränker damit. Also "nicht entgleist"? Andererseits ist die Wundheilung bei derart hohen BZ-Werten doch wohl verlängert und auf der Intensivstation beeinträchtigen Werte von über 110 mg% das Outcome. Wonach richten wir uns also?
    ?(?(?(
    Mit der Hoffnung auf hilfreiche Antworten

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Zitat


    Original von hanusch:
    Zum PDK besteht beim Hiatus-sacralis-Katheter ein Unterschied im Zugang und die radiologische Kontrolle im OP ist obligat.

    Ob der Unterschied so entscheidend ist? Tatsächlich erfolgt die Katheteranlage Ihrer Beschreibung nach doch nicht unter direkter Sicht über einen offenen Zugang. Damit scheint mir das Kriterium für eine 5-er-Prozedur nicht erfüllt.

    Zitat


    Da es sich nicht um ein Analgesieverfahren für akuten Schmerz handelt, in der Regel wird ein chronischer Schmerz behandelt und wegen der verwendeten osmotisch wirksamen Substanzen vor allem auch ein lokales Ödem behandelt wird, ist die 8-91* sicherlich nicht anzuwenden.

    Für die Anwendung der 8-91* ist es unerheblich, ob der Schmerz akut oder chronisch ist. Auch die Behandlung eines Ödems dient ganz eindeutig der Schmerztherapie (ebenso wie z.B. die Verordnung eines Antidepressivums, von Corticoiden und anderer adjuvanter Medikamente in der Behandlung chronischer Schmerzpatienten).

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Zitat


    Original von Rembs:

    Da nach Dilatation, das Ergebnis radiologisch überprüft wird und natürlich auch dokumentiert wird, fühle ich mich bestätigt, die Angio zusätzlich zu kodieren.


    Gibt es auch eine Dilatation, bei der das Ergebnis nicht radiologisch überprüft wird? Dann hätten Sie wohl recht. Aber dann müsste bei jeder Laparotomie (um bei der Analogie zu bleiben) auch der Bauchdeckenverschluß extra codiert werden, denn manchmal lassen wir doch auch offen, oder? Solange die Prozedur - hier BD-Verschluß, dort rad. Kontrolle des Ergebnisses - zum Standard gehören, darf nicht zusätzlich kodiert werden:

    [i] Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit alll ihren Komponenten .... abgebildet. Abweichungen davon sind in den Hinweisen beschrieben./]

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

    Hallo, Frau / Herr Ruppel,

    ich denke, die DKR sind hier eindeutig. Ist ja auch sinnvoll, die Vergiftung als HD zu wählen, da der Patient auch dann stationär aufgenommen und behandelt wird, wenn noch keine Bedrohlichen Symptome vorhanden sind. Bestenfalls kann die Entwicklung bedrohlicher Symptome sogar verhindert werden. Darum ist es auch i. S. einer durchgängigen Systematik sinnvoll, immer die Vergiftung als HD anzugeben.

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner