Beiträge von eddi-fresh

    Hallo liebes Forum,

    habe hier einen Patienten mit Tetraparese bei peripherer Neuropathie durch Guillain Barre - Syndrom.
    Es besteht keine Rückenmarksschädigung!
    Die DRG gibt aber jedes mal eine Rückenmarksschädigung an.

    Über einen Lösungsvorschlag, wäre ich sehr dankbar.

    Gruß Eddi.

    Hallo Harry,

    verstehe ich richtig, der Tumor besteht nicht mehr? Oder doch?
    Bei Verdachtsfällen vertrete ich die Theorie:

    Verdacht - > Nicht sicher bestätigt, nicht sicher ausgeschlossen, aber auf Verdachtsdiagnose wird behandelt - > Verdachtsdiagnose = HD. Wenn der Tumor noch vorhanden ist, dann den Tumor als ND. Und wenn es den Tumor nicht mehr gibt, ist es dann legitim eine Tumoranämie überhaupt zu kodieren? Ich würde hier dann nicht die Tumoranämie kodieren. Es könnte genau so gut sein, das eine damalige Gabe von Chemotherapeutika - Zyklen die Anämie verursacht hat. Dann wäre es die D61.1- ff.

    Und stets die Devise:

    D001: Der Arzt ist verantwortlich für die Bestätigung der Diagnose.


    Gruß Eddi

    Hallöchen liebes Forum,

    für Euch wahrscheinlich eine ganz banale Frage... :sterne:


    Wie ist verhält es sich, wenn ein Patient wegen eines frischen Hirninfarktes aufgenommen wird, werden die Folgen wie Hemiparese, Aphasie, Dysphagie als ND mit verschlüsselt? Oder sind sie in der DRG mit einkalkuliert? Natürlich nur unter dem Vorbehalt, sie verursachen einen Aufwand, aber das tun sie meistens.

    Gruß Eddi

    Liebe Leser, :sterne:

    habe einen Patienten (Hausarbeit) der eine nosokomniale Pneumonie mit septischem (nach Richtlinien erfüllt) Organversagen (Nierenversagen)aufwies. Ich habe jedoch wegen zuvor bereits gegebenen Antitbiotika keinen Erregernachweis. Darf ich das so kodieren? (Falls falsch, sorry bin Anfänger)

    T88.8 + J18.1 + R65.1 + N17.8 :erschreck:

    PS: ist ne ND keine HD

    Gruss Eddi

    Schnelle Hilfe wäre gut. DANKE!

    Hallo liebe Leser,

    Habe im Rahmen einer Hausarbeit einen Beispiel-Patienten, der vom 23.05.2006 - 03.07.2006 in stationärer Behandlung war. Bei Aufnahme hatte er lt. Arztanamnese einen Blasenkatheter aber keine Stuhlinkontinenz.
    Im Verlauf trat jedoch eine Stuhlinkontinenz wegen Vigilanzminderung (durch Infektion und Verwirrtheitszustände) auf. (Beginn und Dauer der Stuhlinkontinenz sind lt. Doku nicht ersichtlich. Es wurde auf einem Formblatt mit Diagnosen und Prozeduren lediglich die Stuhlinkontinenz und der Wechsel der Inkontinenzeinlagen dokumentiert ohne zeitlich Angabe wie Früh, Spät, Nacht mit Datum etc.
    Würde unter diesen Voraussetzungen die Stuhlinkontinenz nicht kodieren (nach DKR), da die Doku nicht ausreichend ist, liege ich da richtig? Gehe davon aus, die Freaks können mir da sicherlich helfen, bin noch nicht so geübt... :sterne:

    Gruß Eddi