Beiträge von C.Busch

    Guten Morgen Forum,

    ich hänge mich mal an diesen Thread. Meine Frage bezieht sich jedoch auf die Entfernung eines Magenschrittmachers:
    Magenschrittmacher und Sonde wurden laparoskopisch entfernt.
    Kodierung 5-449.q für die Entfernung des Aggregats ist klar, was ist aber mit 5-449.p1 Entfernung der Sonde. Ist diese bereits bei der Entfernung des Aggregates inklusive oder wird sie zusätzlich kodiert? Leider habe ich nichts darüber gefunden und ich neige dazu, die Sondenentfernung mit zu verschlüsseln. Schon mal vorab vielen Dank für Ihre Hilfe!

    Gruß C.Busch

    Guten Abend liebe Forumsmitglieder,

    die Diskussion über \"falsche Abrechnung\" betrachte ich mit Sorge. Zunächst sind lt. eigener Aussagen der Kassen 43% der KH-Rechnungen falsch. So wird es zumindest in sämtlichen Medien kommuniziert. Hier wird auf \"eigene Informationen\" zurück gegriffen. Sie alle wissen, dass es sich aber zunächst nur um die Quote der geprüften Fälle handelt und diese zunehmend nur noch mit der Frage sekundäre und primäre Fehlbelegung in die Prüfungen kommen. Leider versteht dies ein unbeteiligter Bürger nicht und die Lobby der Kassen kann hier mächtig Druck aufbauen.
    Des Weiteren ist die Diskussion der 2-Bettzimmer doch auch nur als Lobbyarbeit für private Kassen zu beurteilen... uns wird hier ein politischer Einsatz vorgegaugelt der mir den Puls etwas arg in die Höhe treibt! Zumal uns immer wieder verschwiegen wird, dass die Leistungen des SGB V doch: \"ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich\" sein müssen... was hat das dann mit einem 2-Bettzimmer zu tun?
    Musste ich loswerden...

    Gruß C.Busch

    Hallo Tina,

    wenn der Patient mit der S06.5 verlegt wird und Sie noch keine bildgebende Diagnostik haben, so kann ich mich Herrn Hollerbach nur anschließen. Dann sollten Sie grundsätzlich die Diagnose mit dem behandelndem Arzt abklären. Auch wäre ich mit der Aussage:\"...automatisch bis zu 5 ml Blut im Gehirn\". sehr zurückhaltend...das kauft Ihnen kein MDK ab.

    Gruß C.Busch

    Hallo Tina,

    haben Sie einen CT-Befund mit Größenangaben und ungefähre Form der Blutung?
    Dann z.B.:
    Volumen einer Kugel mit Radius r: V = (4/3) r3 π, Inhaltsberechnungen lasen sich für die meisten Formen googeln.

    Wäre jetzt so mein spontaner Gedanke...

    Gruß C.Busch

    Guten Morgen kapro,

    bei entsprechender Therapie, Nachweis der Dauer etc und einer GFR zwischen 20-40 ml/min kodieren wir die N18.4.
    Ihrer Ausführung wäre ja zu entnehmen, dass der Gutachter nur gleichbleibende Werte für eindeutig zuordenbar hält.
    Fragen Sie doch mal den Gutachter, ob eine postoperative Anämie mit Hb-Werten zwischen 7,8 und 9,5 dann zukünftig auch nicht eindeutig zuordenbar ist...

    Gruß C.Busch

    Hallo fimuc,

    ich würde den CM auch nicht als einzigen Parameter zu Grunde legen. Aber sicherlich einer der wichtigeren Aspekte zusammen mit der Fallzahl. Sicherlich müssen Sie die beschriebenen Aktenläufe miteinbeziehen, evtl. sind Ihre Akten ja bereits schon vollständig sortiert...oder auch nicht ;-). Ebenso sollte die entsprechende Fachrichtung berücksichtigt werden, in den operativen Abteilungen regelt sich ja doch einiges bereits über die entsprechende OPS- Ziffer.

    Gruß C.Busch

    Guten Morgen Danio,

    Sie haben geschrieben:\"...intraoperativer Hb-wirksamer Blutverlust...\". Das bedeutet für mich aber doch ein entsprechendes Anästhesieprotokoll, dort findet sich in kurzen regelmäßigen Abständen die erforderlichen Parameter dokumentiert. So ist es zumindest bei uns. Vielleicht finden Sie ja dort die entsprechenden Werte.

    Gruß C.Busch

    Hallo Danio,
    ist hier aber bereits viel diskutiert wurden. Wie hat es denn mit der Frequenz und dem RR ausgeschaut? Sollte dies auch entsprechend dokumentiert sein, dann würde ich die R57.1 bei der beschriebenen Arterenolpflichtigkeit kodieren.

    Gruß C.Busch