Beiträge von Hypki

    Hallo Zusammen,

    es geht uns um den Passus zur Pflegefachkraft, wo es ja noch bis Ende des Jahres eine Übergangsfrist gibt.

    Weiß jemand, ob die Pflegefachkraft an allen Teamsitzungen teilnehmen muss, um die Geriatrischen Komplexbehandlung abrechnen zu können?

    Und kann man die 6-monatige Erfahrung auch in Einrichtungen erlangen, die zwar keine ausgewiesene Geriatrie haben, aber regelmäßig die Geriatrischen Komplexbehandlung durchführen?

    Vielleicht kann ja jemand unsere Fragen beantworten.

    Vielen Dank und allen ein schönes, heißes Wochenende.

    Schöne Grüße aus Unna

    Heribert Hypki

    Guten Morgen Zusammen,

    wir haben folgende Fallkonstellation:

    1. Aufenthalt: Aufnahme 05.02.12; Verlegung 05.02.12; Rückverlegung 10.02.12; Entlassung 18.02.12; DRG B70F

    2. Aufenthalt: Aufnahme 29.02.12; Verlegung 29.02.12; Rückverlegung 06.03.12; Entlassung 13.03.12; DRG B70F

    Unser KIS verlangt, beide Aufenthalt zusammen zu führen, das erschien erst mal widersinnig, da doch die OGVD für den ersten Aufenthalt überschritten ist. Unter Zuhilfename unseres Softwareanbieters sind wir jetzt dazu gekommen, dass es sich hier um eine Kombinierte Fallzusammenführung, Fallkonstellation 1, handelt.

    Sind wir da wohl auf der richtigen Spur oder ganz falsch?

    Vielen Dank für die Unterstützung und schönen Gruß aus Unna

    Heribert Hypki

    Hallo Frau Schmitz,

    nach meinem Dafürhalten hat die KK recht:

    Sie haben für den ersten Fall (Wiederaufnahme) eine DRG aus Partition „M“ abgerechnet, der Patient kommt innerhalb 30 Tagen wieder und es wird Partition O abgerechnet. Sie kommen automatisch in die Wiederaufnahme. Der erste Fall muss doch auch schon in der Partition M abgerechnet worden sein.

    Also, dass Geld für das Sozialgericht würde ich mir sparen.

    Schön Gruß

    Heribert Hypki

    Hallo Zusammen,

    bei uns liegt folgende Fallkonstellation vor:

    Patient kommt mit dem Bild eines akuten Abdomens, im Röntgen stellt sich das Bild eines Dünndarmileus dar. Intraoperativ findet sich ein Meckel\'sches Divertikel von 7 cm Länge und 2 cm Breite, welches sich um den Dünndarm geschlagen hatte und dadurch den Ileus hervor gerufen hat.

    Wir haben als Hauptdiagnosen die Ursache allen Übles, das Divertikel genommen und die G04B (ND Ileus und Hypokaliämie) abgerechnet. Die Private Krankenkasse ist nun mit ihrem Beratungsarzt übereingekommen, dass der Ileus die Hauptdiagnose sei und daher die G21B abzurechnen sei.

    Sicher ist der Patient mit seinen Ileusbedingten Schmerzen in Krankenhaus gekommen, die hätte es aber doch ohne das Meckel\'sche Divertikel gar nicht gegeben.

    Oder sehen wir das falsch?

    Vielen Dank und allen einen sonnigen Frühlingsanfang :sonne: ,

    schönen Gruß aus Unna

    Heribert Hypki

    Guten Morgen und allen eine gutes neues Jahr!

    ich stelle mal meine Frag hier rein, auch wenn der Sachverhalt etwas anders gelagert ist.

    Eine Patientin wird mit anhaltenden Kopfschmerzen stationär aufgenommen, sie war eine Woche vorher gestürzt und mit dem Kopf aufgeschlagen.

    Als Hauptdiagnose haben wir die Kopfschmerzen genommen, deswegen ist die Patientin ja schließlich gekommen und diese wurde auch behandelt. Wegen der Schädelprellung wurde auch nichts mehr unternommen.

    Der MDK will die Schädelprellung als HD, die wäre ja schließlich hauptsächlich für die Veranlassung des Krankenhausaufenthaltes verantwortlich.

    Wie sehen sie diese Fallkonstellation?

    Schon vorab vielen Dank für ihre Antworten!

    Mit freundlichen Grüßen aus Unna

    Heribert Hypki

    Guten Morgen liebe Forumsmitglieder,

    bei uns wurde ein Patient zu operativen Therapie eines femoroacetabulären Impingements aufgenommen, durchgeführt wurde eine \"Ventrale Hüftgelenksarthrotomie mit Retailierung des Hüftkopf-Schenkelhalsüberganges rechts\".
    Kodiert haben wir die 5-782.0e und die 5-800.0g.

    Der MDK hat nun die 5-800.0g gestrichen, mit der Begündung, das die Athrotomie als Zugangsweg in der 5-782.0e bereits enthalten ist.

    Ist die Aussage des MDK korrekt? Wir sind da etwas im Zweifel.

    Schöne Grüße aus Unna

    H. Hypki

    Hallo Attila,

    na, sie müssen die Qualität ja nicht gleich sichern, sondern nur den Bogen ausfüllen.

    Die Daten muss ihnen natürlich das erbringenden Haus zur Verfügung stellen, außerdem ist in diesem Bogen auch zu vermerken, ob die Leistung selber erbracht wurde oder eine Fremleistung ist.

    Schönen Gruß
    Heribert Hypki

    Guten Morgen liebes Forum,

    ich möchte den Faden an dieser Stelle in einer etwas anderen Konstellation wieder aufnehmen:

    Eine Patientin, seit Jahren bekannter Alkoholabusus, wird stationär mit diffusen abdominellen Beschwerden aufgenommen. Sie selber gibt an, seit 10 Tagen keine Alkohol zu sich genommen zu haben und in den letzten Tagen kaum Flüssigkeit und Nahrung zu sich genommen zu haben. Ein Alkoholspiegel im Blut ist nicht nachweisbar, es besteht jedoch eine äthyltoxische Pankreatitis und ein Leberschaden.

    Die Patientin bot keine Entzugssymptomatik, es wurde eine Flüssigkeitsubstitution i.v. durchgeführt und sie wurde hochkalorisch ernährt. Hinzu kam, dass einige Medikament wieder angesetzt werden musste, die die Patientin ebenfalls nicht eingenommen hatte.

    Wir haben als HD die R63.3 kodiert und als eine ND die F10.2. Der MDK ist jedoch der Ansicht, dass die F10.1 als Ursache als HD kodiert werden müsste, die Kodierung der F10.2 wird als falsch abgelehnt.

    Wie sehen denn die Forumsmitglieder diese Fallkonstellation?

    Schönen Grüße aus Unna

    Heribert Hypki

    Hallo Medizin-Controller1,

    mit der oGVD hat das ja hier nichts zu tun, nach meiner Ansicht müssten die Fälle zusammengeführt werden.

    Mir wäre neu, dass der Satz \"innerhalb von 30 Tagen\" in §2, 2, FPV nur 29 Tage meint.

    Vielleicht nehmen Sie mal Kontakt zu ihrem KIS Hersteller auf, manchmal wissen die, woran es liegt.

    MfG aus Unna

    Heribert Hypki