Sehr geehrter Herr Dr. Haubold,
bei der Frage noch der gesetzlichen Regelung muss ich leider passen. Allerdings gab schon mit den alten Fallpauschalen die FP 16.03, Vaginale Entbindung bei Versorgung des Neugeborenen und der Mutter unter 24 h, die quasi festlegte, dass jede Geburt als stationäre Behandlung abzurechnen ist. (Auch hier gab es eine Bewertung für die Geburt mit Beleghebammen.)
In unserem Hause wird jede Geburt als stationäre Behandlung abgerechnet, bei Anwesenheit einer Beleghebamme eben mit der entsprechenden Bewertungsrelation.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Hypki