Beiträge von MCO

    Hallo Lolly,
    vielen Dank für Ihre Antwort.
    Allerdings kann ich mich nicht so ganz Ihrer Meinung anschließen, da aus meiner Sicht heraus bei der beschriebenen Fallkonstellation auch die Synkope und die Exsikkose ein akutes Problem darstellen.
    Ich preferiere als HD eher die Exsikkose, die zu der Synkope und zum ANV geführt haben könnte.
    Gibt es vielleicht noch ergänzende Meinungen aus dem Forum zum Thema?
    Viele Grüße

    Hallo Forum,

    über die Suche zum Thema Jet-Lavage und Wunddebridement habe ich leider nichts passendes gefunden, so dass ich das Thema einmal neu aufgreifen möchte.

    Ich bitte die Forumsteilnehmer um Unterstützung/Meinungsaustausch zu folgendem Sachverhalt (Auszug aus dem OP-Bericht):

    Operationsdiagnose: Wunddehiszenz nach Entfernung eines Rheumaknotens li. Ellenbogen

    Operation: Spülung, Debridement, Jetlavage, Sekundärnaht (OPS: 5-893.07, 5-900.17, Hinweis: Fall aus 2010)

    Operationsverlauf:

    Ungestörte ITN, Single shot mit Cefazolin, Rückenlagerung, Steriles Abwaschen u. Abdecken des OP-Feldes, vollständige Eröffnung der Wunde, Entnahme von Abstrich zur mikrobiolog. Untersuchung, Wunddebridement mit scharfem Löffel, Jetlavage mit Pulsavac, Einlegen einer 14er Regondrainage, sparsame Wunderandexzision, Blutstillung mit Elektrokauter, Spülung, Hautverschluss mit Rückstichnähten nach Donati, Steriler Verband, Elastischer Verband, Anlegen einer Oberarmgipsschiene zur Wundprotektion

    Wir streiten uns seit geraumer Zeit mit dem MDK über die korrekte Kodierung des o.g. Eingriffs. Der Gutachter argumentiert, dass das durchgeführte Wunddebridement Bestandteil des Haupteingriffs (5-900.17) sei. Wir können uns diesem Argument aber nicht anschließen, da nicht nur die Wundränder, wie bei einer einfachen Sekundärnaht, debridiert und angefrischt(Wundexzision nach Friedrich) wurden, sondern dazu zusätzlich mittels einer durchgeführten Jet-Lavage weitere kontaminierte Gewebsanteile entfernt wurden. Aus unserer Sicht heraus entspricht die Jet-Lavage einem mechanischem Wunddebridement und ist nicht im OPS 5-900.17 enthalten. Die Jet-Lavage wird unserer Ansicht nach über den OPS 5-893.07 abgebildet.

    Ich bin gespannt auf die Meinungen des Forums.

    Viele Grüße

    MCO

    Hallo zusammen,

    ich finde es unglaublich, dass, nach meinem Empfinden so eindeutige Sachverhalte wie hier beschrieben, zu Auseinandersetzungen mit anschließendem Dissens mit dem MDK führen.
    Für mich zählt --> spezifische medikamentöse Therapie für eine Krankheit (hier Alkoholismus) verabreicht --> eindeutiger Ressorcenaufwand für das KH --> Kodierung gemäß DKR!

    Viele Grüße

    MCO

    Hallo Herr Finke,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Der fempop-Bypass wurde am 10.07.07 durchgeführt, die Zehenamputation am 19.07.07. Bis zur Wiederaufnahme lagen die beiden Eingriffe somit rund 4 Wochen zurück. Ein Erregernachweis liegt nicht vor. Im 2. Aufenthalt erfolgte zuerst eine offene Wundbehandlung mit Octenisept-Kompressen und anschließend mit Alginat (Trionic).

    Viele Grüße

    MCO

    Hallo Forum,

    ich bitte um Unterstützung zur korrekten Kodierung folgender Fallkonstellation:

    1. Aufenthalt:
    Pat. wird mit diabetischen Fußsyndrom mit Gangrän und Infekt im Vorfußbereich stationär aufgenommen. Im stationären Verlauf erfolgte die Implantation eines fempop Bypasses und die Amputation der 3. – 5. Zehe. Der post-OP Verlauf gestaltete sich komplikationslos und der Pat. wurde mit reizlosen Wundverhältnissen und noch liegendem Nahtmaterial entlassen werden.

    Stationärer Aufenthalt vom 09.07.2007 bis 03.08.2007

    Kodierung:
    HD E11.70
    ND I70.24, I79.2*, G63.2* und entsprechende Prozeduren.
    DRG K01B (OGVD 52 Tage)

    2. Aufenthalt:
    Die Wunde nach Amputation der 3. – 5. Zehe rechts war weitgehend abgeheilt, bis der Pat. sich gestoßen hat, woraufhin eine zunehmende Rötung und Schmerzen im Wundbereich auftraten. Bei der Untersuchung des Pat. zeigt sich die Wunde über dem Stumpf von der 3. – 5. Zehe leicht klaffend mit Umgebungsrötung. Es erfolgte die stationäre Aufnahme, das Öffnen der Wunde mit anschließender offener Wundbehandlung.

    Stationärer Aufenthalt vom 07.08.2007 bis 07.09.2007

    Kodierung:
    HD ???
    ND E11.70, I70.24, I79.2*, G63.2* und entsprechende Prozeduren

    Wir haben die Fälle nicht zusammengeführt, da es sich unserer Ansicht nach nicht um einen Komplikationsiwderkehrer im eigentlichen Sinne handelt. Meine Frage nun, welcher ICD bildet den 2. Aufenthalt korrekt ab und ist als HD anzugeben?

    T81.3 (Aufreißen einer Operationswunde, andernorts nicht klassifiziert)
    T81.4 (Infektion nach einem Eingriff, a.n. klass.)
    T87.4 (Infektion des Amputationsstumpfes)
    T79.3 (Posttraumatische Wundinfektion, a.n. klass.)

    Vielen Dank für die Unterstützung im Voarus und viele Grüße.

    MCO

    Hallo Forum, hallo Herr Hollerbach,

    ich benötige Ihre Hilfe....

    zum Konvertieren der alten nub-Dateien bin ich so vorgegangen wie Sie es beschrieben haben. Nach der Umwandlung lassen sich die neuen nub-Dateien jedoch nicht ins Erfassungstool (Fehlermeldung: Unbekanntes Dateiformat) einlesen. Dateiendung ist aber xxx.nub. Was kann da nicht stimmen? Letztes Jahr klappte die Konvertierung mit Ihrem Tool bei mir einwandfrei.

    Auch ein manuelles Ändern des Datums von 2006 auf 2007 im Editor verursacht anschließend beim Einlesen in das Erfassungstool o.a. Fehlermeldung.

    Viele Grüße

    MCO

    Hallo Forum, hallo Herr Ordu und Herr Horndasch,

    vielen Dank für Ihre Antworten.

    So ganz kann ich mich allerdings immer noch nicht zu einer Entscheidung daurchringen.
    Ist es denn nicht so, dass selbst wenn es sich im 1.Fall ggf. bereits um eine allergische Alveolitis gehandelt hätte der zweite Aufenthalt nicht mit dem ersten zusammengeführt werden müsste, da zwar WA innerhalb OGVD aber nicht gleiche Basis-DRG.
    Eine Komplikation des ersten Falls erschließt sich mir irgendwie immer noch nicht, da ich die erneute Aufnahme als Rezidiv oder erneute Exacerbation ansehen würde. Oder tappe ich total im dunkeln? :d_gutefrage:

    Viele Grüße
    MCO

    Hallo Forum,

    wir haben ein Gutachten vorliegen, in dem sich der Gutachter auf eine Fallzusammenlegung im Rahmen einer Komplikation innerhalb der OGVD beruft. Mit dieser Begutachtung sind wir allerdings nicht ganz einverstanden, würden jedoch gerne vor unserem Wiederspruch Meinungen aus dem Forum dazu hören.

    Folgende Fallkonstellationen:
    1. Fall (Auszug aus dem Entlassungsbrief):
    \"....handelte es sich um eine beidseitige Pneumonie. Radiologisch zeigte sich sowohl re. als auch li. basal ein Infiltrat und das CRP war mit 64,5 mg /l deutlich erhöht. Daraufhin begannen wir eine antibiotische Therapie mit Unacid, das bis zum 22.02.2006 intravenös verabreicht wurde. Klinisch kam es darunter zu einer deutlichen Besserung der Beschwerdesymptomatik. Das CRP lag bei Entlassung bei 6,5 mg/l. Auch bei der radiologischen Kontrolle zeigte sich bereits eine Besserung des Befundes. Wir empfehlen, die antibiotische Behandlung noch für eine Woche fortzusetzen...\"
    - Stat. Aufenthalt: 15.02. - 23.02.07
    - HD J18.2 (Bronchopneumonie)
    - DRG: E77C
    - OGVD: 16 Tage

    2. Fall (Auszug aus dem Entlassungsbrief):
    \"...die stat. Einweisung erfolgte mit Verdacht auf eine erneute Bronchopneumonie links bzw. rechts basal bei bekannter C-PAP Therapie bei obstruktivem Schlafapnoe-Syndrom. ..... war bereits vom 15.02.2006 bis 23.02.2006 in unserer stat. Behandlung gewesen, nach einer Antibiose mit einem Cephalospurin hatten sich die Entzündungswerte normalisiert. Der Pat. fühlte sich jedoch im weiteren Verlauf weiterhin schlecht und entwickelte seit dem 01.03.2006 erneut Fieberschübe und Schüttelfrost. Zudem kam es zu einem zunehmenden Husten....Aufgrund der wiederkehrenden Infiltrationen führten wir eine Bronchoskopie durch, zytologisch zeigte sich dabei das Bild einer Alveolitis im rechten Mittellappen sowie der Verdacht auf eine exogen allergische Alveolitis.
    - Stat. Aufenthalt: 02,03. - 18.03.07
    - HD J67.9 (Allergische Alveolitis)
    - DRG: E74Z

    Laut MDK-Gutachten HD J18.9 (Rezidivierende pneumonische Infiltrate) und Fallzusammenführung, da Wiederaufnahme innerhalb OGVD des 1. Falls, gleiche HD-Gruppe, Komplikation bzw. nicht abgeschlossene Erstbehandlung.

    Wie sehen Sie die Sachlage, Komplikation Ja oder Nein?

    Viele Grüße
    MCO

    Hallo riol,

    ich habe Ihnen mal ein Auszug, aus eins unserer Schreiben für eine stationäre Begründung beigefügt:

    \"....Bei der Durchführung einer laparoskopischen, transperitonealen Leistenbruchoperation (5-5530.31) handelt es sich um einen Eingriff der Kategorie 2, der also nicht zwingend ambulant durchgeführt werden muss. Mit diesen Kategorien haben die Kostenträger selbst festgelegt, dass es sich um größere Eingriffe handelt, die auch ein gewisses Risikopotential mit sich bringen und nicht zwingend ambulant erbracht werden müssen.
    Das wesentliche Problem bei laparoskopischen transperitonealen Eingriffen ist, dass es sich um eine Bauchoperation handelt. Zudem werden gerade bei der laparoskopischen Leistenbruchoperation Zugänge so gelegt, dass sie durch Muskulatur und damit durch sehr gut durchblutetes Gewebe gehen. Von diesen Stellen aus können nicht unerhebliche Einblutungen und Nachblutungen resultieren, die sich erst über Stunden, teilweise erst nach 1-2 Tagen bemerkbar machen. Da diese Komplikationen auch nicht an der äußeren Haut oder am alleinigen Befinden des Patienten erkannt und erfragt werden können, haben wir in unserem Hause routinemäßig eine Kontrolle des Blutbildes für den Folgetag eingeplant. Mit Hilfe dieser Blutkontrolle haben wir eine etwas größere Sicherheit, Sickerblutungen in und um die Muskulatur herum frühzeitig zu erkennen. Aufgrund einer leitvollen Erfahrung mit einem sehr dramatischen Zwischenfall, wo genau diese Komplikation schleichend und zu einem dramatischen Verlauf nach ungefähr 36 Stunden geführt hatte, lehnen wir eine ambulante Operation dieser Art bei unseren Patienten zu deren ei-genem Schutz ab.....\"

    Diese Begründung wird seitens eines MDK-Gutachters (Facharzt für Chirurgie) problemlos anerkannt. Er sagt selbst, dass auch er diese OP nur unter stationären Bedingungen erbringen würde. Nur mit der VWD >1Tag ist halt nichts zu machen.

    Zu Ihrer anderen Frage: Die TAPP/TEP-Methode behalten wir bei, wie Sie so schön sagten, als \"Service-\"Leistung zur Kundenbindung\".....

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende

    MCO