Beiträge von MCO

    Hallo riol,

    bezüglich der stationären laparoskopische Leistenhernien-OP mit der o.g Methode verzeichnen wir in letzter Zeit eine deutliche Zunahme von KK-Anfragen/ MDK-Gutachten. Zuerst wurde die Notwendigkeit der stationäre Leistungserbringung angezweifelt, die wir jedoch in der Regel immer medizinisch begründen konnten und nun auch nicht mehr im Focus der Begutachtungsaufträge steht. Aktuell wird jetzt allerdings die postoperative VWD > 1 Tag nicht anerkannt und die Kassen bestehen auf einen Abschlag der entsprechenden DRG. Unsere chirurgische Chefärztin besteht einerseits aus medizinischer Sicht auf eine postoperative VWD von ca. 2- 3 Tagen um ggf. auftretenden Komplikationen besser entgegentreten zu können. Andererseits ist durch den DRG-Abschlag die Leistung ökonomisch für uns nicht zu erbringen, da die anfallenden Kosten durch die Abschlags-DRG nicht gedeckt sind. Tja, daran ist aber wohl nichts zu ändern, denn wenn postoperativ keine Besonderheiten vorliegen und die Dokumentation somit auch nichts hergibt fehlen auch die medizinsciehn Argumente für eine post-op VWD >1 Tag.

    Nun zu Ihrer Frage: Bei uns (NRW) wird, bei einem normalen postoperativen Verlauf, ein Abwarten bis zur spontanen Darmpassage unter stationären Bedingungen von den MDKs nicht akzeptiert.

    Viele Grüße
    MCO

    Hallo zusammen,

    vielen Dank für Ihre Antworten. Ich habe mich ein bißchen beruhigt :augenroll: (schließlich ist ja erst Montag) und habe dem Kassenmitarbeiter einen freundlichen Brief geschrieben.

    Viel Grüße

    MCO

    Hallo Forum,

    leider habe ich unter der Suchfunktion nichts gefunden, was mir bei meiner Fragestellung helfen würde, deshalb möchte ich meine Frage hier einmal posten.

    In letzter Zeit bekommen wir zunehmend Kostenzusageerklärungen durch eine Krankenkasse mitgeteilt mit folgendem Inhalt:

    \"...auf der Grundlage der an uns übermittelten Daten erteilen wir Ihnen hiermit die Genehmigung zur Abrechnung folgender DRG: XXXC
    Sofern Sie eine höhere Fallschwere innerhalb der vorgenannten DRG oder aber eine andere und höher bewertete DRG als die oben genannte geltend machen, erfolgt eine umfassende Überprüfung unter Einschaltung des MDKs im Rahmen der Rechnungsbearbeitung.\"

    Die Patienten befindet sich jedesmal noch in stationärer Behandlung. Die Kasse groupt also im Vorfeld die übermittelte Aufnahmediagnose und erteilt daraufhin eine Kostenzusage, ohne Berücksichtigung auf den weiteren Behandlungsverlauf, für eine fiktive DRG.

    Ich finde diese Vorgehensweise absolut inakzeptabel und ärgere mich jedesmal über derartige Schreiben. Des Weiteren finde ich, dass Einzelfallprüfungen durch den Kostenträger doch nicht durch eine solche Vorgehensweise begründet sind. Ein Behandlungsfall kann schließlich erst unter Betrachtung aller vorliegenden Diagnosen und Prozeduren abschließend bewertet werden.

    Mich würde interessieren, wie das Forum mit solchen Kostenzusagen umgehen würde und ob es gesetzliche Regelungen gibt, die eine derarte Vorgehensweise untersagt.

    Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.

    MCO

    Hallo Forum,

    ich möchte hier eine Fallkonstellationen, bei denen der Kostenträger eine WA wegen Komplikation (abgebrochene Behandlung) anregt, zur Diskussion stellen:

    Stationäre Aufnahme am 20.07. wegen Miktionsbeschwerden bei bekannter Prostatavergrößerung. Nach Medikamentengabe besserte sich die Symptomatik deutlich so das eine Entlassung des Pat. am 22.07. stattfand. Während des Aufenthalts wurde nebenbefundlich ein kleines Ulcus im Bereich des Schienbeins diagnostiziert, woraufhin eine antibiotische Therapie zur Entlassung als Prophylaxe mit aufgenommen wurde.
    Am 22.07. entwickelte der Pat. zwei Stunden nachdem er entlassen worden war Fieber. Er begab sich zurück ins Krankenhaus und wurde erneut aufgenommen. Das Fieber ließ sich am ehesten auf ein sich nun beginnend abzeichnendes Erysipel, um die schon beschriebene Wunde am linken Unterschenkel, zurückführen. Nach entsprechender Behandlung konnte der Pat. am 28.07. entlassen werden.

    1. Aufenthalt: DRG M61Z, HD N40 (Prostatahyperplasie)
    2. Aufenthalt: DRG J64A, HD A46 (Erysipel)

    Wie beurteilen Sie den Fall? WA wegen Komplikation, abgebrochene stationäre Behandlung oder zwei DRG-Fallpauschalen abrechenbar?

    Viele Grüße und vielen Dank
    MCO

    Hallo Forum,

    ich bitte um Hilfe zur Kodierung bei folgendem Fall:

    Pat. kommt zur ambulanten OP --> Entfernung Osteosynthesematerial. Während der postoperativen Überwachung entwickelt sich eine ausgeprägte Bradycardie bei bekanntem Sick-Sinus-Syndrom. Pat. wird deswegen stationär aufgenommen. Im stationären Verlauf wird die Indikation zur SM-Implantation gestellt und durchgeführt. Als HD möchten wir nun das Sick-Sinus-Syndrom kodieren und die OSM-Entfernung als ND. Wir betrachten die Bradycardie nicht als Komplikation der ambulanten OSM-Entfernung, sind uns aber unsicher ob dies korrekt ist.
    Wie sieht das Forum den Fall,was ist Ihrer Meinung nach HD?

    Viele Grüße und vielen Dank im Voraus

    MCO