Beiträge von dzierold

    Hallo,
    ich bin inzwischen auch schlauer - die Gesundheitskasse hat uns freundlicherweise auf die Sprünge geholfen - :
    Der Zuschlag wird auch für die gesunden Ng. berechnet, wie für alle anderen Fälle auch: pro Tag pro Nase!
    (Wir mussten einiges nachberechnen!!!)
    8)
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Hallo Forum,
    hat jemand eine Ahnung ob es die Investionszuschläge (KHEntG §8) auch für die Neugeborenen berechnet werden dürfen???
    Diese sind ja im DRG-System ein Fall und haben m.M. nach damit auch Belegungstage für die dieser Zuschlag berechnet würde. ODER???
    Weiß jemand etwas genaueres?
    :p
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Hallo Hella,
    die Kodierung entspricht genau der Empfehlung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (Kodierleitfaden). Wir kodieren auch so.
    Stationär darf es schon sein, wichtig ist die Aufnahmebegründung.
    Ein Verlustgeschäft ist es allerdings, da die Kosten für das Bienen-/Wespengift allein schon den Erlös "auffressen".
    :bounce:
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Hallo Fr. Wendt,
    in manchen Fällen ist die 901Z durchaus gerechtfertigt.
    Dies scheint mir so ein Fall zu sein.
    Wenn die KK ein Problem hat: die sparen sogar noch!
    O60D (0,699) + N07Z (0,790) = 1,489
    901Z (1,479) = 0,010 Relativgewicht "eingespart"
    :rolleyes:
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Hallo Tanja,
    es geht nur um die ND:
    1. E11.20 - L89 - N18.90
    2. L89 - E11.20 - N18.90
    3. E11.20 - N18.90 - L89 ==> diese 3 Varianten ergeben die Q61B und die andern 3 möglichen die Q61A.
    Bin aber gespannt auf weitere Lösungen mit den KK...
    Vielen Dank.
    :rolleyes:
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Hallo liebes Forum,
    ich muss unbedingt den Thread noch mal nach oben bringen.
    (Die Antwort des "hallo" war nicht so ganz was ich suchte.)
    Es muss ja Optionshäuser geben, wo diese Fälle schon praktisch gelöst wurden.
    Wie ????? (-wenn beide recht haben-)
    HILFE; HILFE; HILFE !!!!
    ?(
    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Hallo Forum,
    das alte Problem, das bei verschiedenen Reihenfolgen der ND eine andere
    DRG rauskommt wurde ja ausgiebig diskutiert.
    Da es mir jetzt aktuell auch über den Weg lief - hier die Frage:
    Wie haben sie das ganz praktisch gelöst?? Wer hat Recht bekommen - KK oder KH? Und wie haben sie das der KK (und MDK) erläuter??
    (Zur Erläuterung mal die Diagnosen:
    HD: D64.9 Anämie
    ND: E11.20 Diabetes; L18.90 Niereninsuff.; L89 Dekubitus
    bei 6 möglichen Varianten die ND in den Grouper zu hacken gibt es 3mal Q61B und 3mal Q61A)
    PS. Ich hätte gern die Q61A - wer hat schlagkräftige Argumente??

    :bounce:

    Vielen Dank und viele Grüße aus dem sonnigen Sachsen
    D. Zierold

    Hallo Forum,
    aus aktuellem Anlass (Rechnungskürzung) muß ich dieses Thema noch mal aufwärmen - da ich auch unter der "Suche" nichts wirklich Erhellendes gefunden habe (bzw. keiner meine Frage abschließend beantwortet hat).
    Also:
    Pat. normale Entbindung - O60D in Rechnung gestellt
    Wiederaufnahme mit Plazentaretention und Ausschabung - macht zusammen mit dem OPS die O02Z und ein Fall.
    Die Krankenkasse meint nun es sind 2 Fälle und es bleibt bei der O60D mit Zuschlägen OGVWD und die Daten aus dem zweiten Aufenthalt fallen unter den Tisch.
    Im KHEntG §8, Abs. 5 steht aber von den Daten gar nichts und auch nichts wieviele Fälle es dann sind. Im Analogieschluß zu den Rückverlegungen und meiner Logik würde ich aber sagen, daß die Daten sicher mit einfließen (so als wäre die Komplikation gleich aufgetreten).
    KHEntG §8;5 "darf eine Fallpauschale nicht erneut berechnet werden" = nicht eine komplette DRG für den zweiten Aufenthalt in Rechnung gestellt werden (ähnlich den alten Fallpauschalen).
    So liebe Optierer wie seht ihr das bzw. wie habt ihr ähnliche Probleme gelöst oder gibt es gar eine Meinung von "höherer" Stelle dazu?????


    :bounce:


    --
    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Hallo Forum,
    haben die nicht-amtlichen OPS-Kodes schon in der neuen DRG-Version (welche bald kommt ...) schon Auswirkungen auf die Eingruppierung?
    Wie sinnvoll ist es für ein Nicht-Kalkulationsteilnehmer diese schon zu verwenden? - D.h. entsprechende Software anzuschaffen ???
    Wie ist die Grundstimmung unter den Ärzten - lauern alle darauf ihre Prozeduren verschlüsseln zu können oder stöhnen sie wegen noch mehr Zahlen?
    Vielen Dank schon mal für ein paar Meinungen!
    :bounce:
    Viele Grüße aus dem verregneten Sachsen.
    D. Zierold

    Hallo Sina!
    Von den meisten Krankenhäusern geht auch eine Bettenmeldung an die Rettungsleitstellen, wie viele (Intensiv-) Betten frei sind.
    Das ist ein sehr dehnbarer Begriff. Vielleicht mal im Controlling nachfragen, was die für Zahlen bekommen und damit machen.
    Gruß D. Zierold

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    Viele Grüße aus Sachsen
    D.Zierold

    Hallo Herr Hönninger,
    bei den Beatmungsprozeduren (8-70... und 8-718...) steht aber nichts von Intensivpatienten, das steht nur bei den Überwachungskodes (8-93...). Zu letzteren habe ich auch nach Anfrage beim DIMDI die Auskunft erhalten, das diese für intensivmedizinisch überwachte Patienten gilt unabhängig davon ob es eine anerkannte ITS ist oder nicht.
    Ich würde die Beatmungsdauer auch bei einem mitgebrachten Gerät kodieren - der Aufwand ist ja auch nicht gering.

    Sonnige Grüße aus Sachsen
    D. Zierold
    :bounce: