Beiträge von ch_bernauer

    Hallo liebe Forums-Mitglieder,

    ich meine nun zusätzlich auch noch meinen "Senf" dazugeben zu müssen:

    Das mit dem "kompensiert" und "dekompensiert" kommt m.E. noch aus der Übersetzung aus der ICD-9. Damals war unter .0 (428.0) die dekompensierte Herzinsuffizienz aufgelistet. Mir ist das noch sehr gut in Erinnerung, weil ich nie verstanden habe, was der Unterschied zwischen dekompensierter Herzinsuffizienz (ICD-9: 428.0) und einer Herzdekompensation (ICD-9: 428.9) ist.

    Lt. WHO-Version der ICD-10 ist in der Systematik (genauso wie in ICD-10, Version 2.0) keine Unterscheidung mehr in kompensiert und dekompensiert zu erkennen. Vielmehr scheint mir ausschließlich der betroffene Herzabschnitt wesentlich zu sein. Wenn man diesen lokalisieren kann, ist der richtige Code I50.0 (Rechtsherzinsuffizienz) oder I50.1 (Linksherzinsuffizienz)(egal ob kompensiert oder dekompensiert), wenn nicht, dann die I50.9.

    Viele Grüße aus dem sonnigen Heidenheim
    Christa Bernauer
    (Med. Doku.)
    Klinikum Heidenheim

    Liebes Forum,

    nachdem Herr Jacobs hier im Forum schon erfolgreich war:
    auch das Klinikum Heidenheim sucht baldmöglichst eine Medizin-Controllerin oder einen Medizin-Controller.
    Weitere Info's dazu in der angefügten Ausschreibung oder zusätzlich gerne auch bei mir.

    Grüsse aus dem heute sonnigen Heidenheim
    Christa Bernauer (Med. Doku)
    Klinikum Heidenheim

    Hallo,
    ich habe ein (sagte ich wirklich ein?)Problem mit der Kodierung bei Pseudarthrosen nach Osteosynthese einer Fraktur:
    Die Kodierung der Metallentfernung ist keine Problem, die Kodierung der "neuen" Osteosynthese jedoch schon. Bislang haben wir in so einem Fall die 5-786.- verwendet (unter der Annahme, dass es sich hier strenggenommen nicht um die Osteosynthese einer Fraktur handelt, sondern die OP einer Pseudarthrose). Wird jedoch der OPS-301 für die Fraktur einer Osteosynthese verwendet, landet der Fall regelmäßig in einer höher bewerteten DRG. Die große Frage ist jetzt, was tun? Wird später die 5-786.- verlangt, und wir haben einen OPS-301 aus 5-790 bis 5-796, dann haben wir Upcoding betrieben, wird jedoch die Fraktur-Osteosynthese akzeptiert, wars "Downcoding".
    Hat hierzu jemand irgendwelche näheren Infos?

    Viele Grüße aus dem zur Zeit fast frühlingshaften Heidenheim
    Christa Bernauer (Med.Doku, Kreiskrankenhaus Heidenheim)

    Wow, ich glaube hier sind einige Politiker verloren gegangen.

    Aber nun mal ehrlich:
    Die Krankenkassen bekommen mit dem 301-Datensatz zur Zeit bereits alle Daten um selbst groupen zu können. Ich meine sogar davon gehört zu haben, dass in Amerika die Krankenhäuser nur den Datensatz übermitteln und die Krankenkasse überweist dann den DRG-Betrag.

    Die Ausführungen zum Datenschutz beindrucken mich wirklich, ich befürchte nur, dass im Zeitalter der "Transparenz" und "Datensammelwut" keine Chance haben werden.

    Einen ehrfürchtigen Gruss!

    Christa Bernauer (Med.Doku, Kreiskrankenhaus Heidenheim)

    Hallo Frau Runge,

    nach den allgemeinen Kodierrichtlinien soll bei nicht bestätigten Verdachtsdiagnose (auf die keine Behandlung eingeleitet wurde und die Laparoskopie ist keine) grundsätzlich das Symptom kodiert werden. Wir verwenden in solchen Fällen meistens einen Schlüssel aus: O28.- Abnorme Befunde bei der Screeninguntersuchung der Mutter zur pränatalen Diagnostik (z.B. O28.3 Abnormer Ultraschallbefund bei der pränatalen Screeninguntersuchung der Mutter).

    Herr Schäfer,
    wie wär`s mit O16 Nicht näher bezeichnete Hypertonie der Mutter (einschl. transitorische Hypertonie während der Schwangerschaft)

    Die Z03.8 ist laut Kodierrichtlinie eigentlich immer ausgeschlossen (einzigstes Beispiel, das mir einfällt, bei dem tatsächlich keine Symptome vorliegen, ist die Überwachung eines Kleinkindes mit fraglicher Medikamten oder Zigaretten oder sonstwas-Ingestion)

    Grüße
    Christa Bernauer, Med. Doku, Kreiskrankenhaus Heidenheim