Hallo Forum
Patient wird 68 Tage bei uns behandelt. Durch die Beatmung mit über 1000 Stunden ergibt sich die DRG A07C mit oGVD von 82 Tagen
Verlegung zur Reha
26 Stunden später kommt der Patient mit "leichter" Verschlechterung des Gesundheitszustandes und V.a. MRSA-Infektion.
Bei der ersten MDK-Prüfung wurden nur 931 Beatmungsstunden anerkannt (Beatmungsprotokolle verschwunden). Neue DRG A09 mit OGVD von 62 Tagen.
Danach haben wir die Fälle zusammengeführt, da die Behandlung "fortgeführt" wurde.
Bei der erneuten MDK-Prüfung wird nun die Fallzusammenführung nicht akzeptiert, da die Veraussetzungen des §2 der FPVO nicht erfüllt sind.
Da aber derselbe MDK und andere MDKs immer für eine Fallzusammenführung bei Aufnahme innerhalb von bis zu 30 Stunden nach der Entlassung plädiert haben, würden wir gerne die Fälle zusammengeführt lassen. Haben Sie irgend welche Argumente aus dem SGB V für uns?
Vielen Dank im Voraus