Beiträge von eli78

    Hallo!!
    Da danke ich doch vielmals für die Information. Ich war auch der gleichen Meinung, aber nicht mehr 100%ig sicher. Nun kann ich diese Fallkonstellation auch der KK-Mitarbeiterin schildern.
    Beste Grüße und noch einen schönen Tag!

    Moin Moin zusammen im Forum!
    Zu diesem Thema hätte ich auch nochmal eine Frage, die mir zurzeit unter den Nägeln brennt:
    Pat. wurde in KH A konservativ behandelt vom 07.06 - 13.06 und am 18.06 wieder aufgenommen, operativ behandelt bis zum 05.07 --> diese beiden Fälle sind zusammenzuführen. Alles soweit nachvollziehbar und korrekt. Nun wurde der Pat. am 05.07 in KH B verlegt und am 17.07 wieder in KH A zurückverlegt. Kommt es hier zur erneuten FZF, heisst werden alle 3 Fälle zusammengelegt? Sicher gilt die Frist von 30 Kalendertagen ab Entlassdatum, aber welches Entlassdatum gilt hier? Das vom 1. Fall (13.06) oder vom zusammengeführten 2. Fall (05.07)?? :d_gutefrage:
    Über Antworten wäre ich sehr danbar und würe mich freuen.
    Weiterhin noch frohes Schaffen!

    Hallo liebes Forum!
    Wieder einmal stößt uns ein Schreiben einer großen KK bitter auf. Nicht dass diese Kasse noch Fälle aus alten Jahren (ab 2004) prüft und gleich 17! Anfragen (bzw. endlich geprüfte Altfälle) auf einmal sendet, nun auch noch folgendes Schreiben:
    Die besagte KK informiert uns über die Umstellung ihres Forderungsmanagements (ab August 2007) folgendermaßen:
    „Wir haben bislang in begründeten Einzelfällen bereits bezahlte Rechnungen bei Ihnen beanstandet und eine Frist zur Rückzahlung gesetzt. Zukünftig werden wir auf eine Fristsetzung zum Ausgleich unserer Forderungen verzichten. Sie werden von uns stattdessen eine Rückforderung erhalten, mit der wir gleichzeitig die Aufrechnung erklären. Der Rückforderungsbetrag wird der Einfachheit halber vom nächsten zur Zahlung fälligen Rechnungslauf einbehalten. Eine Überweiseung bzw. Gutschrift des Betrages zu unseren Gunsten ist damit für Sie nicht mehr erforderlich.“
    Was soll man davon noch halten? ?( [c=#ffffff][/code]
    Meine Fragen nun: Gibt es ähnliche Schreiben oder Vorgehensweisen in anderen Häusern? Und vor allem was soll man tun? Das Thema Verrechnung wurde in diesem Forum schon mehrmals angesprochen, doch ein wirklich guten Rat, was zu tun ist, wurde bislang nicht gegeben. Ist hier der Klageweg womöglich die einzige Alternative?
    Und: Sollte man eigentlich mal die Patienten/Versicherten über solche Vorgehensweisen informieren, ohne jede Bewertung versteht sich!
    Bin sehr gespannt auf die Antworten und Meinungen.
    Noch einen schönen Tag und viele Grüße aus dem Norden!

    Guten Abend!
    Vielen Dank für die prompten und zahlreichen Antworten, damit kann ich dann unseren Arzt vielleicht umstimmen, dass der MDK doch richtig liegt.
    Ein schönes Wochenende euch allen! javascript: nix()
    :i_drink:

    Hallo liebes Forum und noch ein frohes neues Jahr! :lach:
    Bezüglich der Hauptdiagnosenfindung haben wir grad folgendes Problem:
    Pat. (aus einem Pflegeheim) hat aufgrund einer Hemiparese schwerste spastische Kontrakturen an der Hand und damit eine bestehende Funktionsunfähigkeit, die es dem Pflegepersonal im Heim unmöglich macht eine ausreichende Hautpflege durchzuführen. Daher führten wir (unter anderem auf Verordnung des einweisenden Chirurgen) eine Durchtrennung aller Fingerbeugesehnen durch (5-840.12). Neben der stationären Notwendigkeit (Pat. hat zudem noch etliche schwere ND) bemängelt der MDK auch die Wahl der HD (nebenbei: die kurze Stellungnahme erfolgte durch einen FA der Inneren Medizin) :d_neinnein: . Unserer Meinung nach ist hier die HD die Hemiparese (G81.1), da diese zur Spastik im Arm führte und eine Muskelerkrankung im Sinne einer Kontraktur nicht vorliegt. Laut dem MDK ist die HD die Kontraktur (M62.44).Da dieser Fall bereits mehrfach vom behandelnen Arzt begründet wurde, würde mich es mich freuen, wenn ich diesbezüglich weitere Meinungen erfahren könnten. Vorab schon mal ein schönes Wochenende und vielen Dank für die Hilfe!
    Beste Grüße aus Bremen

    Schönen guten Morgen Herr Heller und Mikka,

    vielen Dank für die schnelle und auskunftsfreudige Antwort.
    Eigentlich sehe ich es genauso, dass man die vorstationäre Pauschale zusätzlich abrechnen kann. Man wird nur manchmal sehr verunsichert.
    Werde es denn auch mal auf den von Ihnen beschriebenen Wege versuchen.
    Einen schönen Tag noch.

    Sonnige Grüße aus Bremen!

    Hallo Forum!
    Wir stellen immer mal wieder folgendes Problem bzgl. der Abrechnung mit den KK fest.
    Pat. kommt vorstationär zur Abklärung; es besteht eine OP-Indikation; der Pat. soll sich überlegen, ob er den Eingriff möchte. Zwei Monate später kommt er zu stationären OP. Die Kasse meint nun, dass die vorstationäre Pauschale nicht extra abrechenbar ist, da diese zur Fallpauschale gehört. Ist das richtig?
    Eine zweite Kasse behauptet hier:…die gesetzlich normierten Fristen in §115a (2) SGB V sind ohnehin nicht bindend….“ Warum sollte das nicht so sein?
    Hat jemand ähnliche Fälle? Wie sollte man weiterhin damit umgehen? Oder gibt es sogar schon Urteile diesbezüglich?
    Würd mich sehr über eine Antwort freuen.

    Einen sonnigen Tag noch!! :sonne: