Hallo liebe Gemeinde ,
wie ist folgender Gesetzestext durchzusetzen ?
\"(1c) Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1
Nr. 1 zeitnah durchzuführen. Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen
nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch
den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen. Falls die Prüfung nicht
zu einer Minderung des Abrechnungsbetrags führt, hat die Krankenkasse dem
Krankenhaus eine Aufwandspauschale in Höhe von 100 Euro zu entrichten.\"
Gilt dies für alle Fälle ab Rechnungsdatum 01.04.2007 ?
Können Fälle mit Rechnungsdatum bis 31.03.2007 auch weiterhin nach Monaten/Jahren geprüft werden?
Wie interpretiert Ihr diesen Text ?
Danke und viele Grüße aus dem sonnigen P.a.d.H.