Beiträge von MC Sven

    :d_gutefrage: :d_gutefrage: :d_gutefrage: :d_gutefrage:

    Guten Morgen liebe Gemeinde,

    ist die kodierung des OPS 5-892.3c für die Installation eines Salbenstreifens (Braunovidon) bei folgender OP richtig ??

    Bei der Patientin besteht klinisch ein subkutan gelegener Schweißdrüsenabszess über dem Os pubis, Medianlinie.
    Die Patientin wurde aufgeklärt. Die Inzision soll erfolgen.

    Nach Abstreichen der Haut Eröffnung des spontan eröffneten Abszesses durch ovaläre Inzision der Haut. Es entleert sich mäßig viel Pus. Der Abszess scheint subkutan gelegen. Es erfolgt die Reinigung der Abszesshöhle mit verdünnter Braunollösung. Eine größere Blutung tritt nicht auf. Es wird ein Salbenstreifen (Braunovidon) eingelegt. Verband.

    Viele´n Dank für Eure rasche Hilfe :i_respekt:

    Guten Tag liebe Gemeinde,

    und wieder einmal habe ich \"probleme\" mit einer MDK-Begründung.
    Der Fall in Kurzform:

    Der Patient wurde im [mwechsel]Oktober 2005[/mwechsel] mit symmetrisch – suberythrodermatischen, pustulösen
    (sterile! Pusteln) Hauterscheinungen zunächst unter dem Verdacht einer schweren Arzneimittelnebenwirkung aufgenommen, nachdem die Dermatose ambulant über Wochen progredient und therapieresistent war.

    Es stellte sich heraus, daß es sich um eine [blur]ACANTHOSIS NIGRICANS[/blur] bei [blur]PROSTATAKARZINOM[/blur] handelte.

    Der PAtient lag bis zum [mwechsel]MÄRZ 2006 [/mwechsel] in unserer Klinik.

    Der Gutachter möchte die [blur]A.n[/blur]. als HD und bezieht sich auf die Kodierrichtlinien [f3]2006[/f3] der Dermatologie. :d_neinnein:

    Wir möchten das [blur]Prostatakarzinom [/blur] als HD und beziehen uns auf die Kodierrichtlinien [f3]2004[/f3] der Dermatologie. :d_niemals:

    Welche KDR sind anzuwenden, die bei Aufnahme oder bei Entlassung gültigen ??? :d_gutefrage: :d_gutefrage: :d_gutefrage:


    [revL]Vielen Dank für Eure Antworten[/revL]

    Liebe Gemeinde,

    in den KOdierempfehlungen der SEG4 las ich soeben : :d_gutefrage:


    Kodierempfehlung Nr. 44 (Konsens)
    Schlagworte: Nasenseptumdeviation
    Stand: 28.02.2006
    Problem/Erläuterung
    Wie unterscheidet man bei einer Nasenseptumdeviation zwischen der angebo-
    renen (Q67.4 Sonstige angeborene Deformitäten des Schädels, des Gesichtes und des Kiefers) und der erworbenen Form (J34.2 Nasenseptumdeviation)?


    Kodierempfehlung
    Im Regelfall handelt es sich um eine erworbene Septumdeviation, also J34.2 Nasenseptumdeviation.
    Erläuterung: Häufigste Ursachen für Nasenseptumdeviationen sind Wach-
    stumsstörungen oder Verletzungen (also erworben). Bei etwa 3% der Neugebo-
    renen wird eine Deviation beobachtet, die wahrscheinlich Folge des Geburts-
    traumas ist (also ebenfalls erworben) und sich in der überwiegenden Zahl der
    Fälle spontan zurückbildet.

    *******************************************************************


    Bisher war ich immer der Meinung, wenn kein Anhalt in der Anamnese für eine traumatische Deviation eruierbar war, daß es sich um eine ANGEBORENE Septumdeviation (Q67.4) handelt, wenn ein Trauma vorliegt ist es die ERWORBENE (J34.2).

    Wenn ich die Empfehlung der SEG 4 lese, frage ich mich jedoch

    GIBT ES ÜBERHAUPT SITUATIONEN FÜR DIE Q67.4 ?? :d_gutefrage:

    Sehr geehrter Herr Selter,

    ein schöneres Schlusswort für meinen Thread (Fred) hätte ich nicht formulieren können. Da von meiner ursprünglichen Fragestellung ja doch ein klitzekleines Stückchen abgedriftet wurde, ist hiermit diese Diskussion (ich bin ja der Diskussionsherbeirufer im weitestesten Sinne und darf demzufolge folgendes bestimmen (ohne ihre administrativen Rechte zu verletzten)) BEENDET ;o)

    P.S.: Antworten auf die Anfangsfrage sind jederzeit willkommen ...

    Ein sonniges Wochenende wünscht

    MC Sven

    Zitat:

    von ToDo

    Aber kann man dem MDK - bevor einem Attribute wie Arroganz, Provokation oder Nadelstiche einfallen, nicht einfach unterstellen, dass er ideellere Vorstellungen hat? Etwa, dass Dokumentation und Kodierung etwas ist, was den Patienten und dessen Behandlung direkt betrifft - und dass es dann erwartet wird (werden kann? ), dass auch derjenige die Dokumentation vornimmt und ggf. im Widerspruchsverfahren begründet, der auch die Behandlung des Patienten tatsächlich durchgeführt hat?

    *********************************************************************

    Hallo ToDo,

    aus meiner Erfahrung heraus kann ich desöfteren feststellen, daß Gutachter des MDK vielmals AUSSCHLIEßLICH den DKR und andeen Vorschriften folgen OHNE die \"ursprünglichen Ideale\" der Ärzteschaft und die spezifischen Probleme in der Behandlung des Patienten, die psychischen Belastung während seines Krankheitsverlaufes oder einfach die Realität in deutschen Krankenhäusern in punkto Logistik etc. in Ihre Entscheidung einfließen zu lassen.

    Trotz alledem ist mir schon plausibel, daß oder warum ein \"Kassenfürst\" für den MDK in die Bresche springt :d_zwinker:

    Vielen DAnk für ALLE Beiträge , die bis jetzt kamen und noch kommen werden . :i_respekt: