Beiträge von AnikaS

    Im Rahmen des Aufenthaltes wurde kein anderer Auslöser gefunden. Ich bin daher auch Ihrer Meinung. Der kodierende Arzt aber nicht. :)
    Es wurde zwar 2 Wochen später in einer anderen Klinik ein BlasenCA festgestellt, aber das hat mit dieser Kodierung ja nichts zu tun.

    Hallo liebe Forumsmitglieder

    ich hab eine Kodierfrage zu einem aktuellen Fall.
    Eine 62-jährige Patientin wurde mit Übelkeit und mehrfach Erbrechen vom Hausarzt eingewiesen. Am Morgen der Einlieferung wurde Blut im Urin bemerkt, danach trat Übelkeit auf (Pat hat. Zystofix seit 10 Jahren).
    Vom Hausarzt wurde Paspertin und Tavanic verabreicht, darauf hin verschlechterung und Einweisung ins KH.
    Auf Grund der Beschwerden wurden Gastroskopie, Sonographie der Abdominalorgane gemacht. Es ergab sich jedoch kein pathologischer Befund. Die Beschwerden werden auf Antibiotikaeinnahme zurückgeführt. Es wurde dann noch die Diagnose HWI gestellt, die mit Antibiotika behandelt wurde. Ursächlich für die Einweisung war das Erbrechen und nicht der HWI.
    Nun die große Preisfrage: Was ist die HD?

    Danke vorab für die Rückmeldungen

    Vielleicht interessiert Sie hier ja mal die Meinung aus Sicht der PKV:

    Grundsätzlich ist es richtig, dass alle Behandler ein Vertragsverhältnis nur mit dem Patienten haben. Abtretungen erfolgen nur in seltenen Ausnahmefällen, wie z. B. bei dem Klinik-Card-Verfahren. Soweit mir bekannt ist, sind die meisten Krankenhäuser diesem Verfahren angeschlossen. Und es wird auch schon seit vielen Jahren so praktiziert. Leider ist die Frage nach dem eigentlichen Vertragspartner erst aufgekommen seit dem es die Abrechnung nach DRG\'s gibt.

    Für die Versichterten ist dieses Verfahren natürlich das beste und einfachste, denn wer sieht sich schon in der Lage die Abrechnungen von Krankenhäusern zu prüfen? Das macht selbst mir nach 3 Jahren und vielen vielen Schulungen ab und an Probleme. Aber es liegt nicht in unserem und sicher auch nicht in Ihrem Interesse, dass sich Patienten nach langen Krankenhausaufenthalten noch mit Mahnungen und Rechnungskürzungen rumschlagen müssen. Von daher wird es bei uns immer so gehandhabt, dass wir versuchen alles direkt mit dem Krankenhaus zu klären.

    Aber nun noch etwas zur Allgemeinen Aufklärung:

    Private Versicherungen arbeiten mit vielen verschiedenen Ärzten zusammen und diese übernehmen auch bei DRG-Rechnungen die medizinische Prüfung. Mir ist nicht bekannt, dass ein Sachbearbeiter dies selbst tut (ich würde mir das zumindest nicht anmaßen). Eine namentliche Nennnung dieser Ärzte erfolgt nur daher nicht, da diese keine offiziellen Gutachten schreiben, sondern uns nur beratend zur Seite stehen. Daher gibt es auch keine Verpflichtung die Namen zu nennen. Da ich schon einige Versicherungen von Innen gesehen hab, weiß ich auch, dass dies nicht nur bei einigen Unternehmen so ist, sondern dass dies durchaus Standart ist. Oft möchten Ärzte einfach keine Herausgabe Ihres Namens, da die beratende Tätigkeit als \"Nebenjob\" läuft und es weder die Zeit, noch der eigene Praxisbetrieb erlaubt, dass dann ständig Rückfragen von Versicherten oder anderen Ärzten kommen.

    Ich hoffe ich konnte somit schonmal einige Fragen klären.

    Vielen Dank für die Antworten!

    Beide Vorschläge klingen jedenfalls wesentlich besser als der des Krankenhauses. Ich warte jetzt erst mal eine Reaktion auf mein weiteres Schreiben ab. Aber so hab ich jedenfalls noch ein paar Vorschläge die ich bei einem weiteren Einspruch anbringen kann.

    Hallo Forum,

    ich hätte mal eine Frage in der Hoffnung auch mal ein paar Krankenhäuser auf meiner Seite (PKV) zu haben.

    Ich habe die Rechnung einer Patientin die wegen Ober- und Mittelbauchschmerzen nach Endometriose OP ins KH kam. Die Abdominalsonographie ergab ein entzündl. Granulom der Bauchdecke, das mit Analgetika und lokaler Infiltrationstherapie behandelt wurde.

    Also HD hat das KH die G58.9 (Mononeuropathie, nicht näher bezeichnet) kodiert. Das fanden ich und unser Beratungsarzt nicht passend und haben die L90.5 (Narben und Fibrosen der Haut) vorgeschlagen.
    Das KH gab uns zwar recht, dass die erste HD nicht richtig gewählt war, aber schlägt nun die G57.1 vor, die ja mal total unpassend ist. Wir bleiben zumindest bei unserer bisherigen Meinung.

    Nun bin ich mal auf die Allgemeine Meinung gespannt, welche Kodierung von Ihnen herangezogen werden würde....