Beiträge von DRG Felix

    Hallo Forum,

    kurze Zusammenfassung. Pat kommt mit hoher Hüftgelenksluxation beidseitig bei angeborener Dysplasie. 1. OP Hüftkopfresektion und Anlage eines Fixateur extern zur Distraktion. Im Verlauf dann Endoprothese beidseitig während des gleichen Aufenthaltes.

    Meine Frage: Darf ich neben der Q65.1 (Angeborene Luxation der Hüftgelenke) auch noch die M96.88 kodieren für die vor der 2. OP bestehende Girdlestone-Situation ? Bei einer normalen Hüft-TEP habe ich auch für einige Minuten eine Girdlestone-Hüfte ohne es zu kodieren. Ist es bei zweizeitigem Vorgehen anders?

    Vielen Dank

    Felix :d_gutefrage:

    Hallo zusammen,

    ich bin zwar nur ein ahnungsloser, sich im Gallenblasenbereich wenig auskennender Orthopäde, aber ich würde gerne meinen Senf dazu geben. Kann es vielleicht sein, dass sich die Krankenkasse auf das sog. \"Tuschen-Papier\" bezieht?
    Dies besagt, dass Voraussetzung für die Abrechung einer zweiten DRG im gleichen Krankenhaus ist, dass die erste Behandlung -auch medizinisch- grundsätzlich abgeschlossen ist. Hier wird nicht von einer Komplikation ausgegangen!!

    Viele Grüsse

    Felix :d_gutefrage:

    Hallo Forum,

    ich würde gerne mal etwas allgemeines klären, am besten mit einem Fallbeispiel:

    Alte Dame stürzt zuhause und zieht sich eine Patellafraktur zu, operative Versorgung im Krankenhaus, soweit klar, aber...

    --> während des stationären Aufenthaltes stürzt sie erneut und fällt auf das gleiche Knie, was zu einer Dislokation des Osteosynthese-materials führt, was eine Re-Operation erforderlich macht.
    Genau genommen möchte ich auf zweierlei hinaus.
    1. Sturz (post OP) aufgrund eines seit Jahren bekannten Schwindels
    2. Sturz (post OP) aufgrund einer Gangunsicherheit im Rahmen der OP

    Liegt in einem, oder gar in beiden Fällen, eine Komplikation im Sinne der T81.- oder T84.-Gruppe vor? Zumindest im ersten Fall besteht kein direkter Zusammenhang mit der ursprünglichen Operation. Oder liegt in beiden Fällen, da ein erneutes Trauma stattfand, keine Komplikation im Sinne der DKR vor? Kurzum, darf ich eine T-Nummer kodieren?

    Wäre für jegliche Hilfe dankbar!

    Felix :d_gutefrage:

    Hallo zusammen,

    ich finde nicht, dass es ganz so einfach ist. Grundsätzlich denke ich auch, dass beides zusammen kodiert werden kann, aber aufgrund des bereits erwähnten Exklusivums ist eigentlich beides, soll heißen die intraoperative Fraktur, die Nicole sicherlich auch mit einem S-Code verschlüsselt hat, als auch die Lockerung der Cerclage mit einem T-Code zu kodieren. Diese Problematik mit der M96.6 wurde hier im Forum schon öfter diskutiert.

    So sieht es übrigens auch Herr Winter (siehe Beitrag vom 27.08.06). Eine intraoperative Fraktur ist mit der T84.0 und der Fraktur selbst (je nach Höhe) zu kodieren!!

    Felix :biggrin:

    Hallo an alle,

    na, da habe ich ja was angerichtet. Dachte mir schon, dass, wenn ich etwas provokant werde, die Reaktionen entsprechend ausfallen.
    Witzig finde ich trotz aller Ernsthaftigkeit, die Tatsache, dass hier jemand mir mit einer ausgewöhnlichen Fallkonstellation widerspricht.

    Eine deutlichere Zustimmung geht wohl kaum!!!!


    Felix :i_baeh:

    Hallo michi99, hallo Forum,

    zunächst einmal möchte ich betonen, dass ich kein Freund des MDK bin und die ein oder andere Entscheidung unsinnig finde, aber ...

    sind Kliniken wirklich besser, ist eine stationäre präoperative Vorbereitung in den meisten Fällen wirklich [glow=#FF0000,3]medizinisch notwendig[/glow], oder machen wir es uns da nicht etwas einfach?! Im übrigen, die Präambel zum Katalog der G-AEP-Kriterien sagt ganz klar, dass die Notwendigkeit einer stationären Behandlung auch dann verneint werden kann, wenn ein G-AEP-Kriterium zutrifft (sog. override option), dies wird auch ein Richter so sehen.
    Ich habe von Kliniken gehört, die Redondrainagen bewußt einen Tag länger liegen lassen, um über die UGVWD zu kommen. In meinen Augen eine absolute Unverschämtheit, denn ich bin der Überzeugung, dass genau diese Personen das System kaputtmachen und diese Einstellung Schuld daran ist, dass wir sind, wo wir sind.
    Ähnlich sehe ich es mit dem Problem der \"Versorgung\". Man kann doch nicht einfach einen Patienten zu einem Wahleingriff stationär aufnehmen und es damit rechtfertigen, dass er zuhause nicht versorgt ist. Ein grosses Problem ist doch das Anspruchsdenken der Patienten. Der Patient sollte dies selbst im Vorfeld mit seiner Kasse klären, ganz einfach, und so machen es auch viele Kliniken schon, aber es gibt noch immer die \"Unbelehrbaren\"!
    So, genug, ich denke eben nur, dass auch der MDK gar nicht so selten recht hat, wir alle müssen nur langsam einmal umdenken!
    Einen schönen Tag

    Felix :i_drink:

    Sehr geehrter Herr Winter,

    vielen Dank für Ihre Zeilen. In erster Linie ging es darum, ob hier überhaupt eine Komplikation vorliegt und man eine T-Nummer nehmen kann, oder ob man es als völlig neue, von der Hüft-TEP unabhängige Erkrankung, sehen muss. Da wohl laut Operateur Kontakt zum Gelenk bestand, denke ich schon, aber was wäre, wenn nicht. Kann dann alles rund um das Hüftgelenk als Komplikation kodiert werden? Es ist schwierig!

    DRG Felix

    Hallo Herr Neiser,

    wenn ich richtig verstanden habe, meinen Sie eine Osteolyse bei TEP-Lockerung, oder?
    Die gesamte Gruppe M86-M90 (Sonstige Osteopathien) hat ein Exklusivum: \"Osteopathien nach medizinischen Maßnahmen (M96.-)\"

    Damit wäre aus meiner Sicht alles gesagt!

    Viele Grüsse

    DRG Felix :sonne: