Beiträge von Healthman

    Guten Tag Forum,

    folgende Situation möchte ich zum Thema machen: Krankenhausplanänderung sieht eine Fusion von 2 Häusern zum Jahreswechsel vor, d.h. KH 2 stellt seinen Betrieb ein, die gesamte Infrastruktur (gesamte Planbetten, Fachabteilungen) wird als weiterer Standort Teil von Krankenhaus 1.

    Meine Frage: Wie sind die \"Überlieger\" von Krankenhaus 2 abzurechnen und budgettechnisch zu berücksichtigen? Hat jmd. damit Erfahrung?

    Überlieger habe ich bewusst in Anführungsstriche gesetzt, da meine Meinung davon ausgeht, dass eine sachgerechte Abrechnung nach FPV bei Entlassung (Verlegung) in Haus 2 am 31.12, 23:59 Uhr und Aufnahme im Haus 1 (Standort 2) am 01.01 um 00:01 Uhr gegeben wäre, entsprechend gäbe es keine Überlieger und eine art technische Fallzahlmehrung, da keine FZSF über Jahreswechsel. Diese technische Fallmehrung und in manchem Fall sicher auch Casemixmehrung ist unsererseits eigentlich nicht beabsichtigt und würde seitens der Kostenträger wohl eher kritisch gesehen, aber wie das verhindern? M.E. kann ich die Pat. nicht vorab (zum Aufnahmezeitpunkt im Altjahr) in Haus 1 aufnehmen, weil sie sich in diesem Haus nicht befinden, ebenfalls kann ich sie nicht einfach in Haus 2 \"lassen\", weil es dieses Haus lt. KHPlan ja nicht mehr gibt.

    Wäre über jeden Hinweis/Erfahrungsbericht dankbar, habe in der Suche leider nix gefunden.

    Healthman

    Hallo und frohes neues Jahr Forum,

    uns stellt sich die Frage, ob bei einer Leistungserstellung nach § 115 b ein am Krankenhaus angestellter Anästhesist die durch Ihn erbrachten Leistungen im Rahmen seiner Ermächtigung auch gegenüber der KV abrechnen darf/dürfte. :d_gutefrage:

    Der Anästhesist ist kein Belegarzt. Für einen Belegarzt dürfte eine solche gesonderte Abrechnung nach § 18 Abs. 1 des 115 b unstrittig möglich sein, beim \"normalen\" Arzt mit KV-Ermächtigung ist hier nichts geregelt.

    Hat jemand Erfahrung mit solcher Abrechnungsweise? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

    Healtman

    Guten Tag,

    vor einigen Wochen habe ich per Mail die folgende Frage an das Inek gesandt:

    \"wir führen in unserem Hause Hornhauttransplantationen durch. Die Preise für die Transplantate liegen nach unseren Informationen bundesweit zwischen 900 und 1900 Euro je Transplantat.

    Wie kann es vor diesem Hintergrund sein, dass die Sachkostenkalkulation für die DRG C04B, die ohne Transplantation nicht getroffen werden kann, mit 361,80 € (OP-Bereich) bzw. 447,40 € (Gesamtkosten Implantate/Transplantate) so deutlich von den tatsächlichen Kosten in diesem Bereich abweicht?\"

    leider habe ich bisher keine Antwort erhalten ;(

    hat jemand aus dem Forum Erfahrung mit der Kalkulation und könnte mir einen Hinweis geben, wie solche Differenzen zustande kommen können?

    Gruß

    Healthman

    Guten Tag,

    ich beschäftige mich gerade mit der Frage, wann aus Sicht eines entlassenden Krankenhauses eine Verlegung vorliegt.

    Konkreter Fall: Patient wird aus unserer Unfallchirurgie regulär entlassen und in einem anderen Haus in eine internistische Geriatrie innerhalb von 24 h aufgenommen, ohne das dies bei Entlassung abzusehen gewesen wäre.

    Der Abrechnungsleitfaden der Kassenseite definiert Aufnahmen in anderem Haus innerhalb 24h als Verlegung. Ist dies auch mit Selbstverwaltungsseite oder BMGS abgestimmt, oder handelt es sich um eine einseitige Meinung?