Beiträge von krasi

    Hallo Forum,
    habe gerade folgenden Fall zu bearbeiten:
    Patient zieht sich während des stationären Aufenthaltes den Blasenkatheter selbst, was zu einer Blutung führte.
    Der MDK erkennt unsere ND S37.30 (Verletzung der Harnröhre) nicht an und will stattdessen die T83.8 (Sonstige Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Urogenialtrakt.)
    Meiner Meinung nach kann man die T 83.8 hierfür nicht nehmen.
    Hat jemand einen Tipp ?
    Vielen Dank.
    Gruß Krasi

    Hallo Frau Maas,
    die Aufnahme erfolgte wegen Hämathros bei systemischer Antikoagulation. Zu den rez. Hämarthros wäre es ohne die Antikoagulation nicht gekommen. Von daher sehen wir schon die Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien als HD an. Die Blutung selbst wäre unserer Meinung nach als ND korrekt.
    Aber wie gesagt, ein schwieriges Thema, über das sich sicher streiten läßt.

    Gruß Krasi

    Hallo,
    gerade habe ich auch ein Gutachten zu diesem Thema vorliegen. In unserem konkreten Fall kam eine Patientin mit rez.spontaner Hämarthros des li.Kniegelenkes bei systemischer Antikoagulation. Der MDK hält sich natürlich an die Kodierempfehlung aus SEG 4 und sagt, dass D68.3 als ND zu kodieren sei. Nur ohne die hämorrhagische Diathese wäre es doch gar nicht zur Hämarthros gekommen und die Patientin wäre nicht stationär aufgenommen worden. Außerdem bestand kein Trauma. Also HD D68.3. Von daher verstehe ich die Kodierempfehlung nicht.
    Hat jemand Erfahrung, gegen Kodierempfehlungen des MDK anzugehen ? Möchte das Gutachten nämlich so nicht hinnehmen.

    Gruß, Krasi

    Hallo Forum,
    bei uns liegt folgendes Problem vor: in unserer gynäkologischen Abteilung werden in letzter Zeit häufig Kondylomabtragungen (OPS.:5-712.0) als ambulante Operation durchgeführt. Die Ziffer ist jedoch nicht im Katalog \"amb.OP\" enthalten. Hat vielleicht jemand Erfahrung, wie man diese Leistung abrechnen kann ?

    Gruß
    krasi

    Hallo zusammen,
    vielen Dank für die Antworten.
    Denke auch mal, die Sachbearbeiterin war nicht genau im Bilde. Hatte ihr zwar erklärt, dass Patientin nicht auf der Psychiatrie lag, dennoch war sie sich ihrer Anfrage sehr sicher.
    Aber es gibt immer wieder neue Überraschungen, so wird es nicht langweilig im DRG-System.
    Werde Reaktion auf mein Schreiben abwarten...
    Gruß und einen schönen sonnigen Tag,

    Hallo Forum,
    habe heute eine Befristung für die DRG V60C erhalten. Dies macht m.M. nach keinen Sinn, da OGVD 12 Tage, befristet für 8 Tage, UGVD 1 Tag, tatsächliche VWD 11 Tage. Jetzt verlangt die Kasse eine medizinische Begründung für Zeit ab dem 8.Tag. An der DRG ändert sich logischerweise nichts, was ich der Kasse versucht habe, zu erklären. Die bestehen jedoch auf die medizinische Begründung für den \"verlängerten\" Aufenthalt. Habe denen gerade geschrieben, dass wir aus verwaltungsökonomischen Gründen auf die medizinische Begründung verzichten.
    Hat jemand im Forum schon mal von solch einer Befristung gehört ?