Hallo,
das ist jedoch genau das Problem: in der BPflV steht das so drin, wie GW korrekt zitiert hat. Auch im KHG §17b (DRG) findet sich dieser Bezug wieder - jedoch nicht im § 17d (PEPP; wieder mit heißer Nadel gestrickt und nicht bis zum Ende bearbeitet...). Da wir aber seit 01.01.2015 optiert sind, greift jedoch der §17d; nicht mehr BPflV... Und jetzt redet sich die KK raus mit der Begründung: steht formal nicht drin; müssen wir nicht zahlen...
Kennen Sie vielleicht noch eine zitierbare Textstelle, mit der die KK überzeugt werden kann? Denn das es auch so gewollt ist, ist ja doch schon eindeutig.
LG
NiZim
PS: ging in diesem Fall u.a. auch um Bindungsängste; die Behandlung wäre ohne Baby nicht möglich gewesen.