Beiträge von NiZim

    Hallo,

    ich sehe das ein bisschen anders als Herr Gohr. Mit den Tagessätzen ist m.M. nach die psychiatrische Pflege abgegolten, ebenso die "normalen" somatischen Erkrankungen und deren Medikamente. Jedoch sind über den Standard hinausgehende Erkrankungen (und diese sind ja zum Teil sehr kostenintensiv) nicht in den Tagessätzen berücksichtigt. Wir nehmen dann Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse auf und versuchen, eine Einzelfallentscheidung zu erwirken.

    Damit haben wir gute Erfahrungen gesammelt und bekommen dann nach Nachweis der Kosten diese oft zurückerstattet.

    Nach Optierung dürfte das dann ein Stück einfacher werden, dann gibt es ZE's...

    LG

    N.Z.

    Hallo liebes Forum,

    es scheint sich also niemand erklären zu können, warum die PKMS nicht für Optionshäuser verhandelt werden können...
    Evtl. ergibt sich ja in den Verhandlungen der Optionshäuser mit den Krankenkassen ja einmal ein Erklärung dafür. Dann wäre es schön, wenn diese hier eingestellt wird...


    Viele Grüße
    NZi

    Hallo liebes Forum,

    die Diskussion hier ist zwar schön etwas älter, aber ich hänge meine Frage trotzdem mal hier an :)

    PKMS ist laut Beschreibung in der Psychiatrie möglich (machen ja auch viele Häuser), eine Berechnung im momentanen Bezahlsystem ja aber nicht möglich, da keine Abrechnung von ZE... Das hätte sich ja mit dem Umstieg auf das künftige (neue) Bezahlsystem ändern können, da dann ja auch die Vereinbarungen zu Zusatzentgelten theoretisch/ praktisch möglich sind.

    Nun gibt es ja auch eine Liste mit ZP, die die Optionshäuser vereinbaren können. Auf dieser Liste erscheint jedoch keine PKMS- vergleichbare Nummer --> eine Vereinbarung scheint also doch nicht möglich. Da so viele ZE zu ZP übernommen worden, erschließt sich mir jetzt der Sinn nicht, warum das bei PKMS eben nicht erfolgte. Nun hoffe ich auf die Sachverständigen, die tief in der Materie stecken und stelle meine Fragen:

    Warum nicht? Und wie schätzen Sie die Chancen ein, ob das zukünftig möglich sein wird?


    Vorab herzlichen Dank für Ihre Hilfe

    NZi

    PS: wir sind 2013 kein Optionshaus, mich interessiert nur ganz allgemein die Begründung...

    Hallo,

    mich interessiert, wie das festgelgt wird, ob der Patient in die "Psychiatrie"- oder in die "Psychosomatik"- Schiene rutscht.

    - An der Hauptdiagnose? (Wie wird das dann mit Patienten, die im stationären Aufenthalt wechseln (erst Akutpsychiatrie, dann Stabilisierung, am Ende PT- Abteilung)?

    - Am Vorhandensein von "Komplexcodes" (bei uns dann 9-624)? Was passiert dann, wenn dieser evtl. mal nicht erreicht werden sollte?

    Ich freue mich, wenn ein Insider hier vielleicht etwas Licht ins Dunkel bringen könnte :)

    mit vielen Grüßen

    N. Zimmermann

    Hallo NuxVomica,

    vielen Dank für Ihren Hinweis.
    Die Landesverträge sind da anscheinend doch z.T. sehr differenziert. In unserem (sächsischen) steht bzgl. der KÜ gar nichts drin, da ist der Landesvertrag in Ba-Wü diesbezüglich schon wesentlich genauer. Eine Anfrage an unsere Krankenhausgesellschaft habe ich losgeschickt, aber auch noch keine Reaktion erhalten.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich die Problematik vielleicht zu überspitzt sehe, aber liegt hier nicht eine "Beweislastumkehr" zu Lasten des KH vor?

    Aufnahme Pat.: 02.01.2012
    Anfrage KK: 03.04.2012
    Versand an MDK: 30.04.2012
    Eingang Schreiben KK: 22.06.2012; erstellt 21.06.2012: Inhalt: "...Aus der Vorberatung des MDK geht hervor, dass KHS längstens bis 15.06.2012 medizinisch erforderlich ist. Wir können die Kosten für die weitere stationäre Behandlung deshalb nur bis zum 15.06.2012 übernehmen. ..."

    Sollte nicht nach Beendigung der stat. Behandlung eine "reguläres" MDK- Verfahren eingeleitet werden? Jetzt scheint es (mir) so, dass mit der o.g. Vorgehensweise genau dieses umgangen wird? Sehe ich das falsch? Es wäre schön, wenn sich auch einmal ein KK- Mitarbeiter äußern könnte, ob dieses Vorgehen denn berechtigt ist; und wenn ja, wo ich eine schriftliche Niederlegung (wie gesagt; sächsisches KH) dazu finden kann...


    mfG
    N.Z.

    Hallo,

    normalerweise werden unsere Aufnahmeanzeigen in Form einer vorerst unbefristeten KÜ bestätigt. Sofern nachträgliche Befristungen eingehen, sind diese von den meisten KK für einen in der Zukunft liegenden Termin anberaumt. In letzter Zeit jedoch häufen sich die rückwirkend gesetzten Kostenübernahmebefristungen. So schreibt eine KK einen Brief, der genau 5 Wochen nach Aufnahmedatum liegt und befristet eine Kostenübernahme auf 3 (!) Wochen nach Aufnahmedatum. Bei einer anderen KK liegt, gerade erst bei uns eingegangen, sogar eine Rück-Terminierung auf den 01.04. vor. Jetzt ist meine Frage natürlich, ob man das so hinnehmen muss, oder ob es diesbezüglich irgendwo eine schriftliche Regelung gibt, die solches Vorgehen untersagt.

    Vielen Dank vorab für Ihre Meinungen und ein schönes WE.

    N. Zimmermann

    Hallo,

    wir teilen das in unserem Haus inhaltlich:die rein somatische Aufnahme"untersuchung" vor bzw. nach dem Aufnahme-"Gespräch" rechnen wir nicht an. Sofern das Aufnahme-"Gespräch" dann jedoch > 25 min dauert, dann erfassen wir das in der Tat als TE. Dazu geben unsere Ärzte bei jeder Aufnahme zwei Zeiträume an, dadurch werden sowohl inhaltliche Trennung als auch zeitlicher Umfang klar ersichtlich. Klappt gut...

    mfG
    N. Z.

    Hallo Butterblume,

    wir haben auch so eine Konstellation. Da die externe Mitarbeiterin über eine entsprechende Qualifikation verfügt und eine diesbezügliche Vergütung erhält, berechnen die Zeiten als TE bei Spezialtherapeuten.

    LG
    N. Zimmermann

    Hallo liebes Forum,

    ich bin mir nicht sicher, wie wir in unserer Klinik die Problematik Doku \"TEAM\" umsetzen sollen...
    1. Frage: Rein aus der Beschreibung des OPS würde ich sagen, dass in der Tat für jeden einzelnen Patienten/ in jeder Woche eine Doku vorgenommen werden muss - oder sehe ich das zu eng und es ist nur gemeint, dass diese TEAM zwar wöchentlich stattfinden, dabei aber nicht zwingend jeder Patient besprochen werden muss?

    2. Frage: Machen Sie das relativ frei oder dokumentieren Sie nach einer festen Vorgehensweise mit bestimmten Punkten, die dann immer besprochen werden (Art Formblatt)?

    3. Frage: was wäre die Konsequenz, wenn es doch einmal in einer Woche komplett ausfällt?

    Ich freue mich auf eine kurze Rückmeldung von Ihnen!
    NZi

    Hallo Space Alex,

    wie TicTac das schon beantwortet hat, bezieht sich der Wert 0,083 auf Großgruppe (13-18 Pat., Erwachsene) und ist einfach der Dezimalwert (auf 3 Nachkommastellen beschränkt) von 1/12- (wir rechen bei uns im Haus nicht mit Brüchen).

    Auf Ihre Frage, warum nur Arzt- Psychologe berechnet werden:
    Laut OPS dürfen max. 2 Therapeuten pro Therapie abgerechnet werden, sofern dann Arzt-/ Psychologenleistungen erbracht werden, werden diese zuerst angerechnet- zum einen, weil deren Arbeit im Vergleich zu anderen Berufsgruppen für das Haus die kostenintensivste (= höchste Aufwand) ist und auch, weil gerade diese Anteile so wichtig für die Erfüllung der Komplexbehandlungskriterien (3,0 TE) sind.
    Weitere (\"überzählige\") Mitarbeiter sind dann leider nicht separat abrechenbar: für die Qualität ist deren Teilnahme am Ausflug positiv zu beurteilen (\"Familiengefühl\" der gesamten TK, Unterstützung der anderen Mitarbeiter etc.), quantitativ aber kann ich deren Leistungen leider eben nicht anrechnen und in die Codeermittlung einfliessen lassen. --> deshalb der Hinweis (PP/ Ergo: keine Berücksichtigung).


    Ich hoffe, ich konnte die diesbezüglichen Unklarheiten beseitigen. ;)

    mfG
    NZI

    Hallo Curley-Sue,

    Voraussetzung: 17d- Anwendungsbereich...

    Wenn das im Konzept der TK geplant ist und im Sinne der Behandlung der psychiatrischen Grunderkrankungen plausibel ist (Teamfindung, lebenspraktisches Training, Belastungserprobung etc.), warum diesen Aufwand dann nicht im Rahmen der TE abbilden?
    Bsp. 08:00 - 16:00 Uhr = 8*60min/ 25 = 19 TE
    Wer war dabei (!Begrenzung auf 2 Mitarbeiter). Wie groß war die Gruppe?
    z. B. Teilnehmer: Arzt/ Psychologe/ PP/ Ergo, Gruppe 15 Pat.
    Berechnung der TE:
    Bsp:
    A 19* 0,083 + Psy 19*0,083= 3,154 TE (pro Patient für diesen Tag, Einfliessen in den Wochencode)
    (PP/ Ergo: keine Berücksichtigung).

    Evtl. könnte man noch überlegen, ob durchgängig gerechnet werden kann oder die gesetzlich vorgegebene Pause (1/2 Stunde) abzuziehen ist.

    Wir hatten diesen Fall bisher noch nicht, aber ich werde die Diskussionen interessiert verfolgen.

    mfG
    NZi