Hallo,
eigentlich ist der Grundsatz doch...das was im Körper ist....
Gruß Attila
Hallo,
eigentlich ist der Grundsatz doch...das was im Körper ist....
Gruß Attila
Hallo,
die Frage hatten wir auch schon! Für uns ist mit einer Drainage die Ableitung nach extern/außen gemeint. Das würde mit einem Stent ja nicht erfolgen (ist mir jedenfalls nicht bekannt!).
Die "Kunstoffdinger" im Gallengang wären somit keine Drainage, sondern ein Stent nicht selbstexpandierend.
Gruß Attila
Guten Morgen,
die Idee mit der" primären Forderung von Kontextfaktoren auf Einweisungsscheinen" finde ich ausgezeichnet! Wo wäre diese Innovation eigentlich zu beantragen?
Gruß Attila
Hallo,
ich meinte folgenden Fall.... Leistenhernie Planung als Hybrid DRG...also keine MBEG etc....dann bleibt der Patient doch 3 Tage weil es zu Problemen gekommen ist....dann wird es eine "normale" DRG...wir dürfen wieder MBEG schreiben...
Mit Kontextfaktoren ist es schon klar...obwohl wir diese eh nur vereinzelt kodieren werden....hier wurde ja schön drauf geachtet, dass nur die "richtigen" aufgenommen wurden....
Gruß Attila
Guten Morgen,
warum sollte es noch notwendig sein? Der Kasse dürfte es doch egal sein, wie wir die Verweildauer in diesen Fällen steuern. Das Problem dürfte eher bei den Fällen liegen, die primär keine MBEG erhalten haben, weil Annahme Hybrid, dann aber doch über irgendeinen Kontext wieder in eine "normale" DRG fallen. In diesen Fällen wird die Kasse sie bestimmt wieder einfordern.
....Wahnsinn ist auch ein Sinn....
Gruß Attila
Guten Tag,
wie soll es denn nun in der Praxis funktionieren? Patient kommt zum Verschluss einer Hernia inguinalis: Offen chirurgisch mit plastischen Bruchpfortenverschluss OPS 5-530.1.
Er kommt morgens und kann am Nachmittag wieder gehen.
Wird der Fall nun nach AOP abgerechnet, oder wird er als Hybrid DRG abgerechnet?
Kennt jemand die Antwort?
Gruß Attila
Guten Tag,
der OPS 8-718.8 (spezialisiert) kann kodiert werden, wenn es zu mehr als 168 Stunden Beatmungsdauer gekommen ist. Wie kodieren sie die Patienten die diese 168 Stunden nicht erreichen, aber trotzdem auf dieser Einheit eine Beatmungsentwöhnnung erhalten?
Wechseln sie vom spezialisierten Kode 8-718.8 auf den Kode 8-718.7 denn hier können sie bereits ab 95 Stunden beginnen? Passt aber ja eigentlich nicht, weil die Maßnahme ja auf einer spezialisierten Einheit durchgeführt wird?
Und wenn ich die 8-718.8 nicht kodieren kann weil z.B. nur 125 Stunden Beatmungsdauer, muss ich dann die 1-717 kodieren?
Wie kodieren sie diese Fälle?
Gruß Attila
Hallo,
vielen Dank.... kann ich auch nur sagen ....Ach herrje.....
Gruß Attila
Hallo,
"es wird nur noch zwischen bei Aufnahme bzw. innerhalb von 48h vorliegend und Nachweis nach 48h unterschieden:"
sehe ich nicht so... da steht doch (U69.0.)
..."im Krankenhaus erworbene Pneumonie..."
Kodierung einer Pneumonie somit in 3 Kategorien...
1. Pneumonie ambulant erworben = kein U Kode
2. Pneumonie ...Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie, die mehr als 48 Stunden nach Aufnahme auftritt...= U Kode
3. Pneumonie Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie, die entweder bei Aufnahme besteht oder innerhalb von 48 Stunden nach Aufnahme auftritt...= U Kode
Gruß Attila