Guten Morgen,
das ist ja mal wieder prima geregelt. Die Bezeichnung des ZE offenbar noch nicht bekannt. Eine Frist ist aber schon gefunden. Sämtliche Fälle müssen ja offenbar stoniert und neu kodiert werden (U99.0 Regelung kam ja erst am 26.05!). Wie man mehrere Tests in einem Aufenthalt abrechnet bzw. kodiert kann auch noch keiner genau sagen, da eine Datumsangabe bei Diagnosen ja nicht funktoniert.
Ich denke versuchen auch den Weg von S. Lindenau, uns bleibt wohl nichts anderes übrig...es ist nur noch ein Wahnsinn...
Gruß Attila