Beiträge von Lupus

    Hallo Papiertiger,
    das ist nichts anderes als die Anforderung des OP-Berichtes wobei der unstrittige Betrag vorab erstattet wird.

    Eine Kürzung auf die G18B hätte ich auch eher verstehen können, diese Vorgehensweise ist schon grob fahrlässig.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Lupus

    Hallo Herr Heller,

    für diesen Job sollte man nicht nur Jura studiert haben, sondern auch alle Fachrichtungen der Medizin hinter sich haben um gewisse Sachverhalte abschließend zu klären. Dann ist man auch schon an der Lebenserwartungsgrenze.

    Wünsche ein schönes Wochenende,

    Lupus

    Hallo DRG Felix II,
    wenn ich mir den Text näher betrachte kann ich die kodierung nicht nachvollziehen:

    \"Versehentliche Stich- oder Risswunde während eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert\"
    Vor allem das \"während\" stört hierbei, da die Verletzung nach dem Eingriff auftrat.

    Ich empfehle hierzu im Verzeichnis die nähere Beschreibung der T81.2 anzuschauen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Lupus

    Hallo Herr Horndasch,

    die Antwort dazu hat auch Herr Neiser dargelegt.
    \"Wenn bei einem Patienten vor aufnahme im Hospital ambulant eine Keimbestimmung im Urin gemacht...\"
    Sicherlich sollte zwischen amb. und vorstationär differenziert werden.

    Es wird der Harnwegsinfekt weiterbehandelt- der Aufwand zur Kodierung ist gegeben.
    Ob die ambulant erbrachte Leistung der Keimbestimmung obligat ebenfalls anzugeben ist, konnte ich in den DKR leider nicht finden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Lupus

    Hallo zusammen,
    eine ambulant erbrachte Leistung (Keimbestimmung in die Gruppierung einfließen zu lassen halte ich für fraglich.
    Den Aufwand mit der antibiotischen Therapie für obigen Fall könnte man auch dem Harnwegsinfekt zuordnen.
    Propylaktische Maßnahmen (Antiobiose vor dem Eingriff) werden nach DKR nicht kodiert.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Lupus

    Hallo Herr Seyer,
    die Entbindung von der Schweigepflicht erfolgt bereits bei Abschluss eines Vetrages für eine PKV. Ich empfehle Ihnen einen PKV-Vetrag etwas näher zu betrachten, wenn Sie die Möglichkeit dazu haben sollten.
    Allerdings kann man diese auch für den speziellen Fall/Aufenthalt anfordern, wenn man den Vorgang in die Länge ziehen möchte.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Lupus

    Hallo Herr Dietz,

    geben Sie dem doch gleich einen vollen Namen, z.B. Wolfgang Lupus.

    Zum Fall:
    Maßgeblich ist wohl letzendlich die Dokumentation, welche Interpretationsmöglichkeiten hoffentlich keinen Freiraum bietet. Das dürfte allerdings alle Bereiche betreffen um katastrophale Zustände im DRG-System zu vermeiden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    Lupus