guten morgen!
die op steht definitiv nicht im ambulanten op-katalog.
wegschicken als idee,weil die kasse + der mdk argumentierten, wir hätten wg § 39 SGB V nicht operieren dürfen...zur kostenvermeidung,weil niedergelassene kollegen eben kostengünstiger abrechnen.
mich interessiert ja nun die frage nach der rechtmäßigkeit der freien arztwahl.