Beiträge von Dr.B.Wacket

    guten morgen!

    die op steht definitiv nicht im ambulanten op-katalog.
    wegschicken als idee,weil die kasse + der mdk argumentierten, wir hätten wg § 39 SGB V nicht operieren dürfen...zur kostenvermeidung,weil niedergelassene kollegen eben kostengünstiger abrechnen.
    mich interessiert ja nun die frage nach der rechtmäßigkeit der freien arztwahl.

    wertes forum,
    anbei eine frage zur freien arztwahl:wenn eine op ansteht,deren codierung nicht im ambulanten katalog hinterlegt ist,der pat.darauf hingewiesen wurde , aber dennoch bei uns operiert werden möchte,dann bleibt mir ja nur die stat.abrechnung,wenn auch mit kurzliegerabschlag,weil wir dann am nächsten tag die entlassung durchführen.mir ist klar,daß eine kostenzusage alles entschärft hätte,aber diese lag nicht vor.
    frage also: darf der pat das recht der freien arztwahl in anspruch nehmen oder muß ich ihn wegschicken wg § 39 SGB V (kostenvermeidung) ??

    hallo1
    meiner meinung nach ist als procedur für den magenballon 5-449.x3 zu codieren-der schlüssel ist nicht im katalog ambulante op für krankenhäuser enthalten.
    daher hauptdiagnose adipositas.es ergibt sich die K 40 Z als drg

    Hallo wertes Forum!

    Der MDK lehnt trotz Einweisung eines orthop-Facharztes eine stat.Th einer frozen shoulder ab.Begründung -könne ambulant erbracht werden-was der orthop-Kollege eben nicht amb.machen konnte,da schon ergebnislos probiert.
    Wie oder womit überzeuge ich den MDK?

    Hallo liebes Forum!

    Der MDK hat mal wieder zugeschlagen und möchte einen Abscess in der Leiste nach Heroininjektion als\"Komplikation nach therapeutischer(!) Injektion\" codieren lassen...mit der Begründung:die Injektion ist Entzungsprophylaxe.Wir hatten den Abscess als HD codiert.
    Kann das sein?Das Heroin war nicht ärztlich verordnet...
    Wie ist die allgemeine Meinung?