Hallo Herr Offermanns,
vielen Dank für die erschöpfende Auskunft, die meine Verwirrung doch deutlich reduziert hat. Ich werde mich auf jeden Fall in die von Ihnen empfohlene Literatur vertiefen.
Ich habe also verstanden, dass nur was entweder in Anhang 1 oder 2 (oder 3)steht von einem KH abgerechnet werden kann.
Jetzt muss ich dennoch weiter fragen: woher weiß ich, was ich an Geld bekomme?
Meines Wissens hat jede EBM Ziffer einen Punktwert, der mit einem bestimmten Satz (je nach KK ca. 4,3 bis 5,2 Cent) mulitpliziert wird.
Zu dem OPS, meinetwegen Metallentfernung, kommt u. U. noch eine Anästhesie dazu, die wiederum nach og. Methode einen bestimmten Erlös hat, ebenso wie die von Ihnen erwähnten Leistungen und evtl. Nachbehandlung. Dann zähle ich alles zusammen plus ggf. Sachleistungen und ich weiß, was ich für die ambulante Erbringung der Leistung bekomme.Vergleich zwischen DRG-Erlös und dem errechneten Erlös sagt mir die Differenz. Ich habe Kodip, in das ich den OPS eingeben kann. Es sagt mir dann ggf. \"ambulantes Potential\" und ich kann gleich die EBM Ziffer sehen (stimmt mit Anhängen 1 bzw. 2 überein-> das hatte ich zuvor mit dem A2 Browser der KBV verglichen, was falsch war) und auch den Punktwert und Erlös. Habe ich das jetzt richtig verstanden/gemacht?
Was mich verwirrt: unser Grouper hat die Möglichkeit ambulantes Potential zu ermitteln und hat es in Fällen ermittelt, von denen ich nach all dem, was ich nun erfahren und erlesen habe denke, es sind keine. Warum ich das denke: es ist zwar die Ziffer 1-275.0 erbracht worden, aber auch eine Ballonangioplastie mit einer 8-837.*. Die finde ich weder in Anhang 1 noch 2, sondern nur die 8-836.* Habe ich da jetzt richtig gedacht und der Grouper kapiert einfach nicht, dass man das eine ja nicht vom anderen trennen kann? Hat jemand diesbezüglich ähnliche Erfahrungen?[c=#ff0091][/code]