Beiträge von EKCM

    Hallo Herr Offermanns,

    vielen Dank für die erschöpfende Auskunft, die meine Verwirrung doch deutlich reduziert hat. Ich werde mich auf jeden Fall in die von Ihnen empfohlene Literatur vertiefen.
    Ich habe also verstanden, dass nur was entweder in Anhang 1 oder 2 (oder 3)steht von einem KH abgerechnet werden kann.
    Jetzt muss ich dennoch weiter fragen: woher weiß ich, was ich an Geld bekomme?
    Meines Wissens hat jede EBM Ziffer einen Punktwert, der mit einem bestimmten Satz (je nach KK ca. 4,3 bis 5,2 Cent) mulitpliziert wird.
    Zu dem OPS, meinetwegen Metallentfernung, kommt u. U. noch eine Anästhesie dazu, die wiederum nach og. Methode einen bestimmten Erlös hat, ebenso wie die von Ihnen erwähnten Leistungen und evtl. Nachbehandlung. Dann zähle ich alles zusammen plus ggf. Sachleistungen und ich weiß, was ich für die ambulante Erbringung der Leistung bekomme.Vergleich zwischen DRG-Erlös und dem errechneten Erlös sagt mir die Differenz. Ich habe Kodip, in das ich den OPS eingeben kann. Es sagt mir dann ggf. \"ambulantes Potential\" und ich kann gleich die EBM Ziffer sehen (stimmt mit Anhängen 1 bzw. 2 überein-> das hatte ich zuvor mit dem A2 Browser der KBV verglichen, was falsch war) und auch den Punktwert und Erlös. Habe ich das jetzt richtig verstanden/gemacht?

    Was mich verwirrt: unser Grouper hat die Möglichkeit ambulantes Potential zu ermitteln und hat es in Fällen ermittelt, von denen ich nach all dem, was ich nun erfahren und erlesen habe denke, es sind keine. Warum ich das denke: es ist zwar die Ziffer 1-275.0 erbracht worden, aber auch eine Ballonangioplastie mit einer 8-837.*. Die finde ich weder in Anhang 1 noch 2, sondern nur die 8-836.* Habe ich da jetzt richtig gedacht und der Grouper kapiert einfach nicht, dass man das eine ja nicht vom anderen trennen kann? Hat jemand diesbezüglich ähnliche Erfahrungen?[c=#ff0091][/code]

    hmm,mir hat jemand gesagt dass NUR was im Anhang 2 steht auch im KH abgerechnet werden kann, aber ich kann das nicht glauben.
    Ich nehme nun also den Katalog von 2007 und gruschtel alle Ziffern die da drin stehen durch. Die dort angegebenen EBM Ziffern sind dann auch die richtigen, ist das so korrekt?

    Hallo Forum,

    ich muss mich (wg. Krankheit) sehr kurzfristig in den Bereich ambulantes Operieren im Krankenhaus einarbeiten, insbesondere in die Frage \" welche stationären Leistungen des KH haben ambulantes Potential und wieviel weniger würden wir erlösen, wenn wir unser amb. Pot. auch wirklich ambulant abrechnen würden?\"
    Das Potential spuckt ja der Grouper mittels einer Kennzeichnung aus, er sagt auch ob Kat. 1 oder 2, aber dann beginnen die Probleme.

    Wenn ich z.B. mit \"Kodip Therapien\" den Code eingebe und suchen lasse, dann kann ich mir auch wenn ich auf \"amb. Pot. nach §115b\" klicke anzeigen lassen, was für EBM Ziffern abzurechnen wären. ABER... es gibt auch den sog. \"A2B\" = Anhang 2 Browser der KBV zum runterladen und der hat erstens andere EBM Ziffern drin, dadurch natürlich auch andere Erlöse und zweitens sind nicht alle Ziffern, z.B. die Koloskopie nicht.

    Was glaube ich denn nun? Welche der Leistungen, die alle als \"potentiales amb. Potiential\" ausgezeichnet wurden kann das KH denn nun abrechnen und mit welcher Leistung.
    Aus den Anhängen, Überleitungstabellen und Texten der KBV zum EBM werde ich so schnell nicht so schlau. Bitte dringend um Orientierungshilfe.

    Hallo!
    Wie jedes Jahr haben wir in den letzten Monaten und v.a. Wochen über den Vorbereitungen für unsere Budgetverhandlung gebrütet.
    Da es auch immer wieder gilt neue Mitarbeiter oder Mitarbeiter, die in dieses Thema einfach nicht so eingearbeitet sind anzuleiten (und das schnell und nebenbei), dachte ich mir, ich frage mal das geneigte Forum, ob jemand ein gutes \"Lehr\"buch oder ähnliches kennt.
    Ich selbst habe mir so eine Art To do-Liste gemacht, die ich abarbeite, aber dieses ganze Ausfüllen von Formularen (\"was kommt jetzt wo rein?\"- nochmal alles erklären), Tuschen usw.... ist extrem aufwändig und auch komplex. Gibt es da ein \"Budgetverhandlungen for Ignorants\"?

    Kontrolle der Vitalparameter bei älteren Personen oder z.B. vermehrte Kontrolle durch die Sr. wenn der Pat. verzögert aufwacht. Alles vorausgesetzt, es gibt zuhause keine kompetente Hilfe, also z.B. alleinstehende 86 jährige Dame. Ich glaube so kann man es ggf. verargumentieren.

    TO do

    Ich meine das so: wenn wir miteinander reden, spart sich die KK
    a) die Kosten für die MDK Anfrage
    b) ggf. die 100€

    Wir jedoch haben einen relativ großen Arbeitsaufwand und bekommen als Vorteil allenfalls weniger MDK Anfragen oder können evtl. in manchen Fällen überzeugen, bei denen der MDK nach Aktenlage Probleme hätte.
    Also ist das doch in erster Linie ein Vorteil für die KK, oder?

    Tja, ich bin auf jeden Fall jetzt gespannt, was in den nächsten Tagen kommt.

    Wie würde das verehrte Forum denn konkret mit einer solchen Forderung umgehen. Also, wenn ihnen eine Schweigepflichtsentbindung ins Haus flattert mit der Aufforderung Kopien der Akte an die KK zu senden.

    Ich entnehme den Antworten eine Verweigerungshaltung, oder?

    Also netten Brief mit Verweis auf das SGB V schreiben?

    Sie haben eigentlich Recht mit der 100€ Regel sollten wir unsere Gespräche mit der Kasse nicht mehr führen, denn eigentlich sparen nur die. Wir haben die Arbeit. Andererseits können wir in so manchem Gespräch Fälle für uns entscheiden, die nur aus den Akten vielleicht nicht so entschieden würden. Wenn wir uns nicht einigen können, geht das Zeugs normalerweise zum MDK. Nur jetzt eben nicht, ich nehme an wegen der og. Gründe (sh. Beitrag Nr. 1)

    Wir besprechen von Zeit zu Zeit strittige Fälle mit einer bei einer größeren KK angestellten Ärztin, ohne jedoch die Daten zur Verfügung zu stellen. So spart sich die KK oft den MDK und wir können viele Dinge klären (kritisch, ich weiß)
    Nun haben wir letztes Jahr die DRG B44Z (heuer B44A-D), geriatrische Komplexbehandlung verhandelt und auch ein paar Mal abgerechnet. Bei den Verhandlungen sagten die KK Vertreter schon \"aber nicht dass die dann auch noch alle in die geriatrische Reha gehen\". Nachdem Rehabilitation und geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung 2 Paar Stiefel sind, haben wir gesagt: \"..ja, klar, es kann gut sein, dass der eine oder andere so gut wird, dass er nicht mehr in eine Reha muss..\"
    Nun haben wir den Fall, dass ein Pat. zunächst 18 Tage lang eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung erhielt (Bartelindex stieg auch von 10 auf 25 Punkte) und dann noch in geriatrische Reha ging.
    Es ist der erste Fall der og. Kasse mit der Ärztin. Nun wollen sie diesen Fall bestreiten. Als wir uns hart stellten und den MDK vorschlugen, konterten sie mit \"wir lassen uns vom Pat. (Jahrgang 1918) eine Entbindung von der Schweigepflicht geben, dann können wir die Akte einsehen und prüfen, ob sie auch wirklich alles genau gemacht und dokumentiert haben\" (Anmerk.: wir haben alles gemacht und dokumentiert, es geht ums Prinzip)

    Ist das eine neue Masche und hat jemand ähnliches erlebt?
    Wollen die den MDK sparen?
    Haben sie Angst der MDK wird uns Recht geben und sie müssen die DRG zahlen und 100€?

    Wir sind dazu übergegangen, die angeforderten Unterlagen in Kopie dem Patienten zu kommen zu lassen und ihm mitzuteilen, dass die KK die Unterlagen zu Prüfungszwecken einsehen will. Er möge die Unterlagen bitte an die Kasse weiterleiten. Die KK bekommt einen Brief in dem steht, dass wir aus Datenschutzgründen auch bei Schweigepflichtentbindung die Unterlagen dem Pat. zugeschickt haben mit der Bitte um Weiterleitung.

    Interessant!

    Die Frage ist nun: Was ist ein \"angemessener Zeitraum\"? Hat jemand eine Ahnung, ob es da Urteile oder Gesetze gibt. Das ist ja immer so, dass dem einen angemessen erscheint, was der andere unmöglich findet.

    Nur so aus Interesse: hat jemand einen Tip, wie man Ärzte dazu bewegen kann, die (wenigen schon vorgefilterten) MDK Anfragen nicht erst nach 1 Jahr zu beantworten (das finde ich nämlich auch nicht angemessen). Irgendwelche Incentivs oder Sanktionen, die gewirkt haben?

    Hallo zusammen,

    im Rahmen der Leistungsplanung beäugte ich die unbewerteten DRGS B11Z, E41Z, F29Z, F45Z, I40Z, G51Z, W01Z, W05Z, W40Z.
    Alle sind \"Frührehabilitation\" bei Kranheiten bestimmter Organsysteme.

    Nachdem ja in anderen Bereichen sehr genau definiert ist, was eine solche Frühreha beinhalten muss (ich denke an die geriatrische komplexe Frühreha) wollte ich rausfinden, was hier die Grundlage sein würde. Ich habe aber nichts gefunden. Habe ich nicht genug gesucht, oder ist es Verhandlungssache?
    Hat jemand diese DRGs verhandelt?