Beiträge von Beate.m

    Hallo Dr.Wacket!
    Wenn eine Amb.Op nach §115 durchgefürt wird und Pat.stationär geblieben ist wegen Komplikationen ist es eigentlich kein Problem,es zur begründen,aber bleibt der Pat.wegen Nebenwirkung von der Narkose (welche Nebenwirkung,es können viele sein und die müssen auch nicht immer auftreten!)und muss 24h Überwacht werden ,dann hat das der Narkose Arzt zur begründen,oder liegen bei den Pat.Nebendiagnosen die die Überwachung erklären.Ein B-Bogen
    wird in der Regel geführt,aber eine Rechtsprechung die 24h Überwachung abzielt könne ich nicht.
    Mit Gruss
    Beate m
    Med.Controller