Beiträge von bdomurath

    Hallo,
    natürlich können Sie die Inkontinenz kodieren, da alle Voraussetzungen für die Kodierung einer Nebendiagnose und die DKR 1804f erfüllt sind. Die merkwürdige 7-Tagesregel oder die Kodierungsmöglichkeit ausschließlich bei operativer Konsequenz sind weggefallen.

    Herzliche Grüße aus Bad Wildungen

    B. Domurath

    Hallo,

    DKR D003d:\" Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    •therapeutische Maßnahmen
    •diagnostische Maßnahmen
    •erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand.\"

    Einfach und klar. Egal, welche Diagnose gewählt wird. Der Patient wurde in die Intensivmedizin übernommen. Wo ist das Problem? Es ist nicht vorgesehen, den erhöhten Aufwand in der Intensivmedizin für eine spätere Überprüfung des MDK auch noch in den Akten gedanklich nachvollziehbar darzulegen. Ein erfahrener Arzt des entsprechenden Fachgebietes hat diese Darlegungen auch nicht nötig. Ob der Kode nicht doch hätte spezifischer gewählt werden können, ist eine ganz andere Frage.
    Übrigens steht in der Definition nicht \"dürfen\", \"sollten\", \"könnten\" sondern \"müssen\".

    Grüße aus Nordhessen

    B. Domurath

    Hallo,

    der Fall ist nach DKR 0603 wie eine Querschnittlähmung nichttraumatischer Genese (Akutphase) zu verschlüsseln: \"Die „akute“ Phase einer nichttraumatischen Paraplegie/Tetraplegie umfasst Erstaufnahmen wegen eines nicht traumatisch bedingten Funktionsausfalls, wie zum Beispiel bei Myelitis transversa oder bei Rückenmarkinfarkt.
    Es kann sich auch um eine konservativ oder operativ behandelte Erkrankung handeln, die sich in Remission befand, sich jedoch verschlechtert hat und jetzt die gleiche Behandlungsintensität erfordert wie bei Patienten, die das erste Mal nach einem Trauma aufgenommen wurden.\"

    Gruß aus Bad Wildungen

    B. Domurath

    Hallo,

    die Antwort ist in diesem Fall so schwer nicht.
    Der Kode 5-560 beinhaltet an sich die Erweiterung von Harnleiterstenosen. Diese Stenosen werden neben der mitunter mehrfach durchzuführenden Ballondilatation auch mit Hilfe eines speziellen Stents als permanenten \"Aufhalter\" behandelt.
    Beim Kode 8-137 legt man eine Ureterschiene, um die Drainage des Urins zu gewährleisten, zum Beispiel in der Steintherapie, damit die den Ureter verschließenden Steine den Urintransport nicht stören.
    Schwierigkeien mit der Kodierung entstehen an 2 Stellen. Erstens bezeichnen die Urologen auch eine Doppel-J-Ureterschiene als Stent. 2. benutzt man auch eine Ureterschiene(Stent, Doppel-J) bei Harnleiterengen, um den Urinabluß für eine gewisse Zeit zu gewährleisten, speziell bei Nierenbecken-Harnleiterabgangsstenosen. Aber genau diese Indikation ist im Inklusivum des Kodes 5-560 mit enthalten. Dann ist die Harnleiterschiene eine Stenteinlage.
    Es ist so und so eine Op, in welchen Räumlichkeiten sie auch erfolgt.

    Für die Eingruppierung in die L64A,B (Steine oder Obstruktionen) ist es egal, welchen Kode man anwendet. Bei der ESWL (L42Z) wird die 8-137 gruppierungsrelevant. Also bei Harnstauungen kommt, egal was man kodiert, das gleiche heraus, für die Steintherapie als Zusatzmaßnahme wird die 8-137 wichtig. Das ist doch nun wieder ganz vernünftig.

    Gruß aus Bad Wildungen

    B.Domurath

    Hallo,

    Ihre Kodierung ist völlig korrekt. Die Überschrift zu G80-G83 lautet:\" Zerebrale Lähmung und sonstige Lähmungssyndrome\". Gerade für zerebrale Ursachen einer Tetraplegie wurde die G82.x9, ehemals G82.x0 konkretisiert. Ist schon seit der ICD-Version 2004 so. Der Beurteiler des MDK liegt somit schon seit über 2 Jahren falsch. Das macht ein wenig nachdenklich.
    Es spielt keine Rolle, ob es bis ins Rückenmark hinein blutete oder nicht. Es gibt keinen besseren Kode dafür.

    Gruß aus Bad Wildungen

    B. Domurath

    Hallo,

    auch für mich als Urologen gibt die DKR 1804, inzwischen schon in der 4. Revision (a-d), noch immer Rätsel auf. Warum zum Beispiel kann man die Inkontinenz nicht auch konservativ therapieren und dann verschlüsseln. Das macht doch durchaus Sinn. Z.B. kann die konservative Therapie so erfolgreich sein, dass die Inkontinenz nur 6 Tage besteht und bei Entlassung nicht mehr.
    Warum nur operativ? In diesem Falle erklärt sich die Kodierung doch schon allein allein aus der D001a und D003d. Dann hätte es eigentlich heißen müssen, \"darf nicht bei konservativer Therapie unter 7 Tagen kodiert werden.\" Das macht aber ebenfalls nicht viel Sinn als Einschränkung.

    Und mit dem \"bei bestimmten Zuständen\" hat man mehr Unklarheiten als Klarheiten gewonnen.

    Nicht zu jeder Tetraplegie gehört automatisch eine Harninkontinenz. Wenn sie aber auftritt, ist es ein Mehraufwand,neben den anderen motorischen Defiziten, die die Tetraplegie mit sich bringt. Die DKR für Para- und Tetraplegie ist in dieser Hinsicht klärend.

    Die Formulierung mit den 7 Tagen Inkontinenz stammt aus Australien und ist nicht ganz glücklich gewählt. Lieber wäre mir, wenn sich die D001 und D003 wie ein roter Faden durch alle DKRs ziehen würde und die speziellen Kodierrichtlinien eine Hilfe für schwierige Probleme dastellen oder der richtigen Gruppierung dienen (Im Falle der Harninkontinenz spielt hier im Hinterkopf sowohl der CCL hinein als auch die Diskussion um Aufwandshöhe. Beides halte ich für schlecht). Würde man die D001 und D003 als roten Faden auch in der 1804 haben, käme heraus, dass alles, was Aufwand macht, kodiert werden muss. Da macht es keinen Unterschied, ob alt, ob jung, ob halb durcheinander oder im Zustand völliger Verwirrtheit.

    Früher haben wir gesagt, dass ein Kind mit 3 Jahren trocken sein sollte, heute dürfen es schon 7 Jahre sein. Die meisten Kinder sind ohnehin mit 3 Jahren kontinent. Inkontinenz macht mehr Arbeit, egal ob Kind oder nicht. Auch wenn man bei Kindern den Windelwechsel nicht als Last empfindet. Aber um Empfindlichkeiten geht es doch nicht.

    So reiht sich Interpretationsproblem an Interpretationsproblem. Diese DKR ist in sich und medizinisch nicht ganz schlüssig. Hier muss eine 5. Revision her. Auch meine Meinung.

    Gruß aus Bad Wildungen

    bdomurath

    Hallo,

    manchmal geht es wirklich schnell mit der Etablierung von Irgendetwas. Und vor allem problemlos.

    Den richtigen Ablauf kann man hier nachlesen:
    http://www.dimdi.de/static/de/klas…rozdiagramm.pdf
    Kann sich jemand noch an SARS erinnern? Ging auch schnell. Oder Anthrax?Keine Diskussion. Häufigkeit? Ökonomische Relevanz? Relevanz im DRG-System? Schön, dass es das gibt. Hat das InEK schon reagiert?

    Dafür mahlen die Mühlen an anderer Stelle langsamer. Z.B. an der Stelle optionaler-amtlicher Katalog. Ich konnte auch nach mehreren Jahren nicht in Erfahrung bringen, warum man sich um den optionalen Katalog Gedanken macht. Die Frage ist interessanter und relevanter. Hoffentlich.

    Gruß

    B.Domurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    meiner Meinung nach müssen Sie den Pleuraerguss verschlüsseln.
    DKR 003d
    \"Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:
    · therapeutische Maßnahmen
    · diagnostische Maßnahmen
    · erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand.\"

    Ich denke, dass Sie tatsächlich einen höheren Aufwand hatten. Welche diagnostischen Maßnahmen und in welchem Umfang und von wem müssen Sie entsprechend dokumentiert haben. Wenn Sie dann mit einer Klappe 2 Fliegen erschlagen, ist das kein Grund, es nicht zu kodieren. Nach Lasix haben Sie offensichtlich durch weitere Kontrollen festgestellt, dass keine Pleurapunktion erforderlich war. Na, schön!

    Die geschätzte Höhe des Aufwandes (nach dem Motto:\"..das reicht aber nicht, oder das reicht\") gibt immer wieder Anlass zu Diskussionen, ist aber keine fruchtbringende Diskussion. Die DKR sind eindeutig. Nicht die Höhe des Aufwandes ist entscheidend, sondern der Aufwand an sich. Hier folgen die DKR rein medizinischen Überlegungen. Und das ist gut so.

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen

    Hallo,

    Sie dürfen die beiden Kodes kodieren, meiner Meinung nach. Sie müssen nur die Voraussetzungen dafür erfüllen. Für die neurol. Komplexbehandlung gilt: Behandlung auf einer spezialisierten Einheit unter Leitung eines Neurologen bei 24h Arztpräsenz (Muss kein Neurologe sein, den Buchstaben nach. Aber wer entscheidet über die Notwendigkeit der Angiographie usw.) Inwieweit Sie die organisatorischen und medizinischen Bedingungen erfüllen, müssen Sie entscheiden. Ich bin immer für eine eher strenge Auslegung. Ein Neuro-Chirurg ist nicht gefordert.
    Die Kriterien sind unterschiedlich für beide Komplexbehandlungen.

    Ob Sie beide Komplexbehandlungen kodieren sollten, ist nicht genau zu sagen. Wenn es ohnehin um die Stabilisierung lebenswichtiger Funktionen geht, steht sicher beides im Vordergrund. In einer Spezialeinheit mit Intensivtherapie sehe ich keinen Grund, auf einen Kode in dieser Situation zu verzichten. Ob sich daraus eine bessere ökonomische Abbildung ergibt, wird erst die Kalkulation 2005 für das übernächste Jahr (2006) zeigen.

    Gruß

    bdomurath
    Bad Wildungen

    Hallo Her Rismatik,

    es geht im Kalkulationshandbuch nur um eine Verteilung der Kosten. Da ist es zunächst einmal egal, wie alt dieses System ist. An den Gesamtkosten ändert sich für das Krankenhaus ohnehin nichts. Bei besseren Punktesystemen könnte sich nur die Zuordnung der Kosten zu den einzelnen DRGs verbessern. Dazu wäre aber auch eine Kalkulation der tatsächlich anfallenden Kosten in der Erarbeitung dieser Systeme notwendig. Das ist aber, glaube ich, so nicht durchgeführt worden. Ob der ab April gültige EBM aktuellere Kostenverteilungen zulässt, muss sicher abgewartet werden.
    Die Forderung nach einem neuen Kalkulationshandbuch mit spezifischerer Kostenverteilung als das Umlageverfahren wird schon lange gefordert. Ich denke aber, dass sich auch damit nichts ändern wird am Heranziehen solcher \"Quasibewertungsinstrumente\" für die Kostenkalkulation im Krankenhaus.
    Ich glaube auch nicht, dass sich das InEK für die Entwicklung dieser Punktesysteme verantwortlich zeigen wird (siehe Aufgaben InEK).

    Gruß

    B. Domurath
    Bad Wildungen