Hallo,
ich glaube nicht , dass es ganz korrekt ist, auf der Basis der jetzt existierenden australischen Kostengewichten (welche hättns denn gern, nationale, Victoria, von 1999, von 2000, alle sind gut genug) die Zukunft der Erlöse einer Klinik zu planen. Mein Rat: besorgen Sie sich die Istkosten Ihrer Fälle. Die entscheidende Frage ist doch: "Was geben Sie aus?". Die 2. entscheidende Frage ist."Wie ist die Kodierqualität?" Ist der Casemix zuverlässig? Alles erfaßt?
Außerdem können Sie schon jetzt Ihr hausinternes Budget hinterfragen, und, wenn es denn unbedingt australische Verhältnisse sein sollen, Ihren hausinternen Basisfallpreis daraus kalkulieren; denn 2003 und 2004 gilt der hausinterne Basisfallpreis - wahrscheinlich auf der Basis der gelieferten Daten des 1. Halbjahres 2002. Der landesweite BFP sagt nur aus, wo Sie hinmüssen, irgendwann bis 2007. Wenn Sie noch bis Jahresende Zeit haben, kommen Sie eventuell mühelos an deutsche Relativgewichte. Dann können Sie Ihren klinikinternen CMI sicherer bestimmen. Dann werden einige Dinge klarer.
Herr Riegel vom VdAK hat auf der 3.Casemixkonferenz in Berlin im März diesen Jahres Berechnungen des VdAK demonstriert. Danach ist der Basisfallpreis ungefähr bei 2000,-Euro liegend, Tendenz fallend. Da davon ausgegangen werden muß, dass alle erst seit Beginn 2002 richtig kodieren, wird er sich sicher weiter nach unten verändern. Was wollen Sie daraus machen? In Zukunft ist mit einem Upcoding zu rechnen. Das wird ganz durch einen niedrigeren Basisfallpreis ausgeglichen, laut Gesetz. Also, wollen Sie mit einem willkürlich niedrigen Basisfallpreis spekulieren?
Außerdem existieren keine Regelungen der Grenzverweildauer, nach unten und nach oben. Unterschätzen sollte man das Problem nicht.
Und - die Zuschläge sind nicht definiert. Können Sie darauf pfeifen?
Ich weiß wirklich nicht, ob Sie, wenn man es auf persönliche Verhältnisse überträgt, bei einer Bank einen Kredit für die Zukunft erhalten, mit solchen Ausgangsdaten.
Spielchen spielen wir alle, aber eigentlich wissen wir nur, daß A (Casemix)mit B (Basisfallpreis) multipliziert wird und noch ein wenig C obendrauf aus den Zuschlägen (für Bluter, Dialysen, Notversorgung, Ausbildungsstätten, Ärztesondervergütung, Qualitätssicherung) und davon wieder ein wenig abziehen (für Über- und Unterschreitungen der Grenzverweildauer).
Viel Spaß
bdomurath
werner wicker klinik
bad wildungen