Hallo liebe Forummitglieder,
hätte wieder einmal eine Frage:
Patient wurde aufgrund eines Magendoppelkarzinoms subkardial und im Antrum, Peritonealkarzinose am 28.01.2009 operiert.
Es erfolgte eine Wiederaufnahme am 18.05.2009 zur Staging-Untersuchung. Aktuell war der Patient zu diesem Zeitpunkt beschwerdefrei. Im Vergleich zu den Voruntersuchungen zeigte sich kein Hinweis auf ein locoregionäres Rezidiv. Der vorbeschriebene Herdbefund in der Leber hat sich nicht verändert, so dass es sich hierbei in erster Linie um Zysten handelte. Im Rö.-Thorax kein Anhalt für Herdbefund. Bei der durchgeführten Gastroskopie erfolgte PE - dort keine Neoplasien, kein Nachweis eines Morbus Whipple, einer Sprue oder einer Parasitose, keine oberflächenadhaerten Bakterien.
Es wurde in diesem Fall als HD die C16.0 kodiert. Ich meine, dass die HD hier Z08.0 lauten müsste mit folgender Argumentation: Nachuntersuchungen nach Malignombehandlung werden mit dem Kode aus Z08.- verschlüsselt, wenn kein Tumor nachgewiesen wird.
Natürlich im Falle eines Tumornachweis, dann das entsprechende Karzinom. Bitte wie sehen Sie diesen Fall, liege ich falsch?
Lieben Gruß und vielen Dank für Ihre Bemühungen.