Beiträge von heidiberlin

    Sehr geehrte Forummitglieder,

    Frage:
    Ein Patient wurde intensivpflichtig betreffend einer Linksherzinsuffizienz auf die Intensivstation verlegt und CPAP beatmet. Die Beatmung erfolgte nicht durchweg, d.h. ich habe einen Nachweis von 3 Tagen, wo der Patient jeweils über 6 Stunden, aber mit zwischenzeitlichen Absetzen, pro Kalendertag beatmet wurde. Ich würde in diesem Fall die Stunden der CPAP-Beatmung addieren?

    Wir würden Sie argumentieren?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen und viele Grüße

    Guten Morgen liebe Forummitglieder,

    habe da mal eine Frage, bekomme gerade als Begründung für die T81 \"Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert\"

    folgende Begründung für einen Widerspruch auf den Tisch:

    \"Es erfolgte bei dem Patienten eine radikale Prostatavesikulektomie, retropubisch, mit regionaler Lymphadenektomie.
    Der Patient hatte einen Blutverlust von 800 ml, damit wäre die T81 begründet, so der Schreiber.\"

    Ich sehe aber keinen Ausgleich dieses hohen Blutverlustes mit Transfusionen und damit als nicht begründete Kodierung. Zumal ich dieses schon mit der Codierung der OPS abgedeckt sehe.

    So nun hoffe ich auf Eure Antwort.

    Vielen lieben Dank und Grüße aus Berlin

    Hallo liebe Forummitglieder,

    hätte wieder einmal eine Frage:

    Patient wurde aufgrund eines Magendoppelkarzinoms subkardial und im Antrum, Peritonealkarzinose am 28.01.2009 operiert.

    Es erfolgte eine Wiederaufnahme am 18.05.2009 zur Staging-Untersuchung. Aktuell war der Patient zu diesem Zeitpunkt beschwerdefrei. Im Vergleich zu den Voruntersuchungen zeigte sich kein Hinweis auf ein locoregionäres Rezidiv. Der vorbeschriebene Herdbefund in der Leber hat sich nicht verändert, so dass es sich hierbei in erster Linie um Zysten handelte. Im Rö.-Thorax kein Anhalt für Herdbefund. Bei der durchgeführten Gastroskopie erfolgte PE - dort keine Neoplasien, kein Nachweis eines Morbus Whipple, einer Sprue oder einer Parasitose, keine oberflächenadhaerten Bakterien.

    Es wurde in diesem Fall als HD die C16.0 kodiert. Ich meine, dass die HD hier Z08.0 lauten müsste mit folgender Argumentation: Nachuntersuchungen nach Malignombehandlung werden mit dem Kode aus Z08.- verschlüsselt, wenn kein Tumor nachgewiesen wird.
    Natürlich im Falle eines Tumornachweis, dann das entsprechende Karzinom. Bitte wie sehen Sie diesen Fall, liege ich falsch?

    Lieben Gruß und vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    folgendes Problem:

    Patientenaufenthalt vom 29.01.-29.01.09
    Kodiert: HD E04.2 nichttoxische mehrknotige Struma
    OPS: 3-821 Magnetresonanztomographie des Halses m. Kontrastmittel

    Ergebnis-DRG: K64D, Partition 0

    Aufnahme innerhalb 30 Tage:

    Wiederaufnahme am 24.02.-02.03.09
    kodiert: C73 HD
    ND: I13.20
    I08.0
    N18.83

    Ergebnis-DRG: K11Z, Partition M

    M.E. Fallzusammenlegung - Kasse meint keine Fallzusammenlegung, weil andere HD im 2. Fall, bin verwirrt, erbitte kurzes Feedback.

    Vielen Dank im Voraus,

    viele Grüße

    Guten Morgen liebe Forummitglieder,

    ein Patient kommt wegen einer mechanischen Komplikation durch sonstige Geräte und Implantate im Herzen und in den Gefäßen, also ICD T82.5 (U80.0) zum Anlegen einer inneren AV-Fistel OPS 5-392.3,

    darf ich, wenn die Dialyse begleitend ist, diese Kodierung immer benutzen:


    Z99.2
    N18.0
    OPS 8-854.2

    Ich freue mich wieder auf Ihre Post, mit besten Grüßen aus Berlin. DANKE im Voraus.

    Lieben Dank, sorry,

    also Kodierung
    HD: ICD S82.82

    Prozeduren:
    5-794.0r: L
    5-794.1n:L
    5-794.2n:L

    und der MDK:
    HD: ICD: S82.82

    Prozeduren:
    5-794.2r:L
    5-794.1n:L

    d.h. die offene Reposition einer Mehrfragment-Fraktur im Gelenkbereich der Fibula distal mit Osteosynthese durch Schraube wurde nicht anerkannt, da die 5-794.2 die Zugschraube enthält.

    Ich würde gern an den MDK einen Widerspruch verfassen oder?

    Vielen Dank im Voraus.

    Mit besten Grüßen

    Liebe Forumsmitglieder, einen wundervollen Tag und Grüße aus Berlin,

    der MDK möchte die 5-794.2 aufgrund des Vorhandenseins einer Zugschraube verschlüsselt haben.

    Diagnose: Weber-B-Fraktur mehrfragmentär, mit Innenknöchelfraktur, geschlossen.

    Auszug aus dem Operationsbericht:

    Einbringen einer Zugschraube nach dem Bohren und der Längenmessung. Anschließend wird eine 9-Loch-Drittelrohrplatte angepasst und mit insgesamt 5 Kortikalisschrauben proximal des Frakturspaltes nach dem Bohren und Längemessen bikortikal fixiert. Distal des Frakturspaltes werden 3 Spongiosaschrauben monokortikal zur Fixierung der Platte nach Bohren und Längemessen eingebracht.

    Ich finde keinen Hinweis, dass die von uns kodierte OPS in diesem Falle nicht fassen sollte. Jetzt benötige ich fachliche Unterstützung.

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

    Mit sonnigem Gemüt aus Berlin