Hallo,
seit einiger Zeit ziehen die Kostenträger bis zu 1% an den KH-Rechnungen ab (§140d) ... mit zwei Kostenträgern haben wir mittlerweile einen Vertrag zur IGV.
Meine Frage: Dürfen dann diese beiden Kostenträger weiterhin bis zu 1% an unseren Rechnungen abziehen? Kann der §140d unabhängig von einem besthenden Vertrag mit dem KH weiterhin abgezogen werden?
DANKE
Gruß