Beiträge von Joki

    Lieber Herr Sommerhäuser,
    16 Stunden Dienst in der Notfallambulanz haben Ihre Spuren hinterlassen, daher bitte ich die missverständlichen oder von Ihnen nicht verstandenen Formulierungen zu entschuldigen.

    Ich versuch\'s einfach nochmal:

    in weiten Teilen sind wir ja einer Meinung.

    \"Keine freie Marktwirtschaft, sondern Wettbewerb mit klarer Leistungsbegrenzung - wie soll ich das denn nun verstehen?\"
    Ganz einfach: ich kann als Krankenhaus nicht die Leistungen erbringen, die ich möchte, sondern muß mich hinsichtlich der Menge und des Umfanges einmal im Jahr mit den KKs zusammensetzen und verhandeln. Das ist doch wohl ein ganz erheblicher Unterschied zur freien Marktwirtschaft, oder?

    \"Hier muss ich leider zur Gänze \"aussteigen\". Tägliches Benchmarking mit jährlichen InEK-Daten, den \"Nullwerten des DRG-Systems\" wie Sie es nennen, ist nicht mein Ding. Heißt das, dass Sie sich täglich mit den InEK-Daten vergleichen? Falls ja, Chapeau, so ambitioniert bin ich persönlich nicht... Die \"Nullwerte\" würden mich indes noch interessieren.\"
    Etwas schlichter ausgedrückt: Ziel ist es, zumindest mit den durchschnittlichen Fallkosten jeder DRG unterhalb der InEK-Kostendaten zu liegen. Mehr war nicht gemeint. Nullwert: damit meine ich eben die Kostenkalkulation der einzelnen DRG. Da kann ich an meinem Haus drunter oder drüber liegen.

    \" Genau das machen Sie, weil Sie sonst ja keinerlei Möglichkeit zur Nachkalkulation haben und somit niemals wissen werden, was die Erbringung bestimmter Leistungen durch Ihr Haus näherungsweise kostet.\"
    Darum haben wir das Projekt Kostenträgerechnung nun erfolgreich abgeschlossen. Absolut notwendige Sache, keine Frage.

    \"Sie sind also auf Ihren Vorteil aus. Wer wäre das nicht?\"
    Ich hoffe doch Sie auch.

    \"Bemerkenswert ist allerdings, dass Sie davon ausgehen, dass Sie sich durch die evtl. Kalkulationsteilnahme selbst ein Bein stellen könnten. Denn, wenn Sie plausible Daten an das InEK liefern, die belegen, dass Sie höhere Kosten haben, kann dies u. U. auch eine Erhöhung der Relativgewichte zur Folge haben, was Ihnen - um Ihrer vereinfachten Darstellung zu folgen - nicht zum Nachteil gereichen muss\"
    Sie haben Recht. Ich habe den schlechtesten Fall, Sie den besten Fall als Beispiel angeführt. Allerdings gebe ich zu bedenken: habe ich höhere Fallkosten, kann das eben Ausdruck von Ineffizienz sein. Es wäre doch eine fatale Entwicklung, wenn dieser Zustand mit einem höheren Kostengewicht im nächsten Jahr honoriert wird. Ich bin mir sicher, das diese Entwicklung nicht eintreten wird (zumindest ist das meine Hoffnung). Ein Eintrag bei kliniksterben.de wird da wahrscheinlicher (auch Ihr €uro wird da nicht mehr helfen können). Ich stelle mal die Hypothese auf, dass die Kliniken mit moderner Struktur (und weniger kostenträchtiger Ineffizienzen) eher Kostenträgerprojekte auf die Beine bekommen und Kostendaten liefern. Damit würde mein \"schlechtester Fall\" häufiger eintreten und die Kostengewichte würden fallen.
    Dazu ein aktuelles Beispiel: der Kalkualtionsdatensatz 2003, Basis des FP 2005, zeigte doch eine deutliche Steigerung des PCCL (ich meine 15%), was als Ausdruck einer verbesserten Kodierqualität interpretiert wurde. Im FP_Katalog 2005 finden sich nun deutlich weniger DRGs mit PCCL-Split. Komisch? Sicher nicht.

    \"Aufruf: Ich zahle jedem Krankenhaus, dass sich in 2005 neu an der DRG-Kalkulation beteiligt und valide Daten abliefert (manche melden sich nämlich an und liefern dann nur Schrott oder gar nix) einen symbolischen, aber echten (myDRG-) Euro.\"
    Das nenne ich Engagement! Da können Sie die Kliniken des Main-Taunus-Kreises mal gleich notieren. Auf den symbolischen €uro würde ich, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, aber gerne verzichten und auf ihn meiner Spende für die Flutopfer in Südasien \"aufschlagen\".

    Herzliche Grüße !

    Jochen Haack

    Lieber Herr Sommerhäuser,
    Liebe Mitstreiter,

    zur Thematik einige Anmerkungen:

    1.: die Einführung der DRGs ist ja nicht dazu gedacht den Krankenhäusern das Leben zu erleichtern. Es ist ja vielmehr Folge des berechtigten Interesses die Kosten des Sektors \"stationäre Versorgung\" in Deutschland zu senken und Überversorgungen abzubauen. Ein Fallpauschalensystem ist also ein Steuerungsinstrument und schafft Wettbewerb: gleiche Leistung zu gleichem Preis.

    2.: dieser Wettbewerb zwingt nun die Kliniken Effizienzreserven zu finden und zu nutzen. Dazu brauchts erstmal Transparenz über die eigenen Kostenstrukturen. Da wäre es in der freien Marktwirtschaft doch tatsächlich komisch, wenn die Kliniken dafür Geld verlangen und noch bekommen würden. Stellen Sie sich mal vor, VW macht ein Kostensenkungsprogramm zur Wettbewerbsfähigkeit und stellt die Kosten dafür dem Staat in Rechnung, der ja freie Marktwirtschaft \"verordnet\" hat.
    Dieser Vergleich hinkt natürlich gewaltig: denn wir haben im Krankenhaus natürlich keine freie Marktwirtschaft, sondern Wettbewerb mit klarer Leistungsbegrenzung über Begrenzung des Budgets. Das Geld folgt eben nicht der Leistung. D.h. Geld zur Finanzierung von Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit müssen aus dem starren Budget durch Umverteilung mobilisiert werden.
    3.: DRGs sind ein lernendes System. die Qualität der Kalkulationsdaten, eine wesentliche \"Lernquelle\", sind eine Voraussetzung für den effektiven Lernvorgang, die Weiterentwicklung des Systems. Auch die KKs haben ein Interesse an der raschen Beseitigung von Ungereimtheiten und Ungleichgewichten des DRG-Systems. Deren Beitrag dazu beschränkt sich aus meiner Sicht zur Zeit auf den pädagogischen Einsatzes das MDK mit dem Ziel das System dorthin zu ziehen, wo man es gerne hätte.
    4.: Wettbewerb heist im Klartext doch: besser sein als die anderen, um zu überleben. Tägliches Benchmarking mit den InEK-Daten, den Nullwerten des DRG-Systems.

    Die Perversion gipfelt in folgender Vorstellung: ich führe ein Kostenträgerprojekt in meiner Klinik ein, trage die Kosten dieses aufwendigen Projektes natürlich selbst, mache dann ein Benchmark mit den InEK-Kostendaten und beginne ein Kostensenkungsprogramm. Durch gesenkte Fallkosten bin ich wettbewerbsfähig. Diese Daten liefere ich kostenlos ans InEk, was zu einer Kostensenkung der Bewertungsrelationen führt und meinen Vorteil verkleinert. Im nächsten Jahr beginnt die Prozedur von vorne.

    \"Lass Dich nicht vera..., vor allem nicht beim Preis\" gilt halt auch für DRGs.

    Gute Nacht !

    Jochen Haack

    Hallo ins Forum,
    in der ICD-10-Version 2005 findet sich im Gegensatz zur 2004er der kleine aber bedeutsame Satz: \"Anämie nach intra- und postoperativer Blutung\". Muß ich daraus schließen, dass dieser Code bei gastrointestinalen Blutungen generell nicht verwendet werden darf und sich ab 1.1. nur auf operative Situationen anwenden läßt?

    Gruß aus Hofheim,
    Haack

    Guten Morgen,

    folgendes Problem:
    KK beauftragt MDK zur Überprüfung der Kodierung. MDK fordert Entlassungsbrief und ggfs. OP-Bericht an und überprüft die Rechnung anhand der genannten Unterlagen. Es resultieren natürlich Diskrepanzen zu Ungunsten des Krankenhauses, dass über Auszüge aus der Krankenakte ein Gegengutachten erstellen muß. In der Regel können die beanstandeten Nebendiagnosen anhand der Akte als DRG-relevant belegt werden. ABER:
    - der MDK delegiert erfolgreich eine Menge Arbeit an das MC des KHs
    - aufgeschobene Zahlungen gehen zu Lasten des KHs

    Gibt es Erfahrungen/Handlungsempfehlungen ?

    Lieber Herr Horndasch,
    das habe ich wohl verstanden. Und es klingt auch logisch was Sie sagen (vor allem, wenn man das aus Sicht der DKG sieht).
    Mein Einwurf war eher ein spontaner Gedanke, der mir beim Lesen Ihres Beitrages durch den Kopf ging.

    Gruß

    Haack

    Lieber Herr Horndasch,

    \"Wenn jetzt die Anhebung des Baisfallwertes unterbleibt, dann klafft die Tarifschere noch weiter auseinander und letztendlich bleiben diese Häuser auf der Strecke,\" - damit wäre ja ein Ziel der DRG-Einführung erreicht...

    Herr Konzelmann,
    ihr \"Rang\" gefällt mir - vor allem in Zusammenhang mit dieser Fragestellung; Sie sind ja quasi Experte :lach:

    Gruß
    Haack

    Guten Tag !

    Aufnahme am 26.1. mit akutem Infarkt, PTCA mit Stent, DRG F10Z, Entlassung am 05.02.. Obere Grenzverweildauer 18 Tage. Diese läuft am 12.2. ab. Am 12.2. (:k_biggrin:)Aufnahem wegen Linksherzinsuffizienz, keine AP, keine Re-Intervention.

    Natürlich ist die KHK mit dem Infarkt Grund der Linksherzinsuffizienz.
    Aber muß ich die 28-Tage-Regel so verstehen, dass ich sie im konkreten Fall anwenden muß?

    Ich meine nicht.

    Schönes WE !

    Guten Tag ins Forum,

    wir rechnen seit 1.12.2003 nach DRG ab, unser Erfahrungshorizont bzgl. einer Diskussion mit den Kostenträgern ist daher begrenzt (die Erwartungen aufgrund der hier geschilderten Erfahrungen ist allerdings "hoch").

    Nun liegen uns zwei (standardisierte)Schreiben zweier KK (KVB und Hanse Merkur) vor, die (weiterhin) die Kostenübernahme auf den Zeitraum der Grenzverweildauer begrenzen.
    Zitat I:" Bei einer über die obere GVD der Fallpauschale hinaus notwendigen Behandlung informieren Sie uns bitte rechtzeitig mit einem Zwischenbericht zur längeren Verweildauer."
    Zitat II: " Sollte die obere Grenzverweildauer überschritten werden, bitten wir vor Ablauf dieser Frist einen Verlängerungsantrag zu stellen." :vertrag:
    Abgesehen davon, dass aus meiner Sicht eine Befristung unter DRGs wenig (oder besser keinen) Sinn macht (wo bitte liegt der ökonomische Nutzen bei der "Höhe" der Zuschläge), sehe ich nirgends eine rechtliche Grundlage für die Befristung.
    Abgesehen davon ist in mehreren Urteilen zu Vor-DRG-Zeiten bereits die "Sittenwidrigkeit" einer Befristung von Kostenzusagen definiert worden.

    Sind die genannten Schreiben eine Ausnahme, wie sollten wir reagieren (tendiere zu :strauss: ), was sind Ihre Erfahrungen ?

    Gruß,

    Hallo Herr Rost,
    Sie müssen das Relativgewicht der genannten DRG im Rahmen Ihrer Budgetverhandlungen verhandeln und vorher eine Kostenkalkulation intern vornehmen.
    Die genannte DRG ist das Ergebnis der DRG-Arbeitsgruppe der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Microbiologie, die im Rahmen des Vorschlagsverfahrens insgesamt 20 Änderungsanträge beim DIMDI und InEK gestellt hat. Darunter fand sich auch der Antrag für eine (neue) TBC-DRG, die vom InEk im FP-Katalog 2004 nun aufgeführt ist, aber eben ohne Relativgewicht.
    Und hier das ganze Papier: http://www.dghm.org/texte/DRG-AG-016.PDF

    Gruß
    Haack
    --
    Dr. med. Jochen Haack
    Medizincontrolling
    Kliniken des Main-Taunus-Kreises