Beiträge von lorelei

    Hallo ERembs, hallo Michu,

    vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit den KK haben ich bereits versucht zu reden, manchmal hat es geholfen und man konnte sich irgendwie einigen, manchmal aber leider nicht. Die Gutachten sind fast alle gleich formuliert: "alle Prozeduren sind amb. erbringbar, es gibt keine Notwendigkeit der stationären Behandlung mit 24 std Ärztepräsenz." Oder einfach nur: " die Notwendigkeit einer stationären Behandlung ist nicht nachvollziehbar". ?( Ich werde nochmal versuchen ein Widerspruch mit dem o.g. BSG Urteil zu schreiben, jedoch ich sehe schon, was für eine Antwort zurück kommt: " es sind keine neue medizinische Aspekte vorgetragen. Dem Widerspruch kann nicht abgeholfen werden. Das Gutachtenverfahren ist definitiv abgeschlossen." :wacko:

    Viele Grüße an Alle Mitstreiter

    Hallo Zusammen,

    auch wir machen die SSPDA stationär. Unsere Patienten werden in der Regel amb. behandelt, wenn es aber nicht hilft, dann werden sie stationär Behandelt. Die Therapeutische Dichte ist sehr hoch, es laufen mehrere Infusionen am Tag, KG, Denervationen, SSPDA´s usw, alles gut dokumentiert. Leider werden fast alle Fälle vom MDK abgelehnt mit der Begründung, dass alle Maßnahmen ambulant zu erbringen sind. Auch Widersprüche bringen nichts. Wie kann man sich dagegen währen? mir gehen leider die Argumente aus.

    Ein schönes Wochenende

    Hallo Zusammen,

    genau so ist das, auch die UV-Träger prüfen zunehmend die Fälle. Heute habe ich ein Gutachten von einem UV-Träger erhalten in dem gefordert wird 2 von 3 Tagen stationärer Behandlung zu streichen, mit der Begründung: die Infusion konnte oralisiert werden und der Patient nach einem Tag Behandlung entlassen. Das ist nicht das erste Mal, dass ich solche "Begründung" für die Streichung der VD bei UV-Träger gelesen habe. :(

    Hallo liebes Forum,

    hat jemand Erfahrung mit "Nachkodierung" nach längeren Zeitraum (bis ca 1 Jahr). Durch Zufall habe ich festgestellt, dass manche Fälle viel zu niedrig kodiert wurden. Für Antworten und Anregungen bin ich sehr dankbar.

    Schönen Feierabend!

    Hallo,

    Moin,


    der Patient kommt in der Regel nicht zur PSG, sondern zunächst zur Abklärung eines möglichen G47.--; die PSG ist dann nur Bestandteil der Diagnostik und führt somit zu einem ganz anderen Sachverhalt..


    Gruß,

    Hallo,

    das ist mir klar. Verstehe ich nicht, was Sie mir damit sagen wollen?

    Hallo Zusammen,

    auch uns sind die Probleme bekannt. Leider funktioniert das nicht, die Patienten davor zu Kasse zu schicken. Die Kassen erzählen den Patienten, dass nur der Krankenhausarzt entscheidet, ob eine stationäre oder ambulante Behandlung erforderlich ist und schicken sie wieder ohne Kostenzusage zurück. Es läuft ein folgendes Szenario: der Arzt entscheidet, dass eine stationäre Behandlung notwendig ist, der Patient wird aufgenommen, die Behandlung erfolgt, es wird abgerechnet. Innerhalb 6 Wochen flattert eine MDK Prüfung ins Haus, der Fall wird selbstverständlich gestrichen. Soviel dazu, dass "nur" der Arzt entscheiden kann...
    Ich frage mich nur, wenn die PSG tatsächlich ambulant abrechenbar sind, warum ist die E63Z immer noch im DRG Katalog? ambulant kann man die PSG nur über EBM abrechnen, im AOP ist dies nicht drin, oder habe ich da was übersehen? ?(

    Wobei im konkreten Fall (s. Kodierung Keime gemäß D012i ) handelte es sich um eine ambulante Behandlung, und auch außerhalb von 5 Tagen vor der stationären Aufnahme.
    Daher sehe ich die Kodierung im konkreten Fall (aber nur wegen o.g. Konstellation) als problematisch.
    Gruß
    GenS


    Hallo Zusammen,

    wenn en nur an den 5 Tagen liegen sollte - sehe ich kein Problem mit der Kodierung der Keime. Die Kassen haben die Dauer zwischen der vorstationären und stationären Behandlung längst auf 1 Monat ausgedehnt.