Beiträge von micheljoerg

    Die Krankenkasse hat mir aber eindeutig zu verstehen gegeben dass Sie Rechnungskorrekturen und Rechnungsnachzahlungen ab sofort nicht mehr akzeptieren wird. Mit eine Endabrechnung die von der Kasse anerkannt und gezahlt wird ist der Fall für diese Kasse abgeschlossen und lt. diesem Urteil das sie vorlegen nicht mehr anzufechten - auch wenn das alles ja ganz anders in diesem Urteil steht :-). Ausser er geht zum MDK .... also echt eine Sichtweise ist das die da an den Tag gelegt wird. Schrecklich dieses Verhalten.

    Klagen sind somit vorprogrammiert - wir zumindest werden alles aber auch wirklich alles einklagen.
    Bin gerade am Überlegen ob wir dieser Kasse vielleicht in Zukunft nur noch Zwischenrechnungen schicken sollten!? Ich seh es dann nicht als mein Problem an wie sie Ihren Datensatz im System sauberbekommen :) ende des Jahres oder wenn neue Aufnahmen aus anderen Häusern kommenl. Es gibt immer ne Lösung für solche Probleme nur ob sie sinnvoll sind nur weil man so eine Ansicht an den Tag legt ist die Frage!

    Das neuste einer Krankenkasse :erschreck:
    Abrechnung einer DRGPauschale und Nachberechnung der Medizinischen Begleitperson für 2 Tage und das 2 Tage später als DRG Rechnung.

    und jetzt kommt es.
    Die Kasse schreibt uns das wir nicht nach einem Urteil des 1.Senat des Bundessozialgerichtes nicht mehr Berechtigt sind Nachberechnungen zu stellen (AZ:B 1 KR 11/09R). Hier wird ein ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gesehen. :d_luege:

    In diesem Urteil geht es um eine Nachberechnung eines Falles aus 2000 und das ganze 2 Jahre später. Ausserdem steht eindeutig dabei das dieses Urteil eine NAchforderung nach einer Schlussrechnung nicht umfassend und ausnahmslos ausschliesst und Krankenkassen nicht ausnahmslos gegenüber Nachforderungen des KH nach Erteilung einer Schlussrechnung auf das Fehlen eines Vorbehalts des KH in der Rechnung berufen. Vielmehr gehöre es auch zur gegenseitigen Rücksichtnahme nach Treu und Glauben, dass Krankenkassen, je nach Art des Fehlers, die Fehler durch das KH korrigieren zu lassen. Es wäre eher treuwidrig, wollte sich die Krankenkasse trotz zeitnaher Nachforderung auf die Erteilung einer Schlussrechnung durch das KH berufen.
    Die Abrechnung im Fall des Urteils erfolgte auch nicht mehr zeitnah, insbesonders nicht innerhalb des laufenden Haushaltsjahres der Beklagten, sondern mehr als zwei Jahre nach Übersendung und Bezahlung der Rechnung.

    Jetzt versucht die Kk mit diesem Urteil zeitnahme Nachberechnungen nicht mehr zuzulassen

    :a_augenruppel:

    Hat hier jemand auch schon Erfahrung gemacht!?
    Ich habe bei dieser KK angerufen und mir mal so RICHTIG LUFT verschafft. Jetzt warte ich auf eine Entscheidung und Rückruf vom Vorgesetzten der angeblich die Anweidung gegeben hat alle Nachberechnungen zukünftig zurückzuweisen.

    Ich freu mich auf Ihre Antwort ....

    Hallo zusammen,

    wir bekommen in letzter Zeit immer wieder Anfragen von einem Abrechnungszentrum der Krankenkassen wegen Fallzusammenführungen aus dem Jahr 2007.
    Es wird weder die Notwendigkeit noch die Dauer der KHbehandlung in Frage gestellt. Lediglich die formale Abrechnung die durch uns vorgenommen wurde wäre falsch. Diese Beanstandung unterfällt der allgemeinen 4jährigen Verjährungsfrist. Sie folgt zu einen aus dem § 69 SGB V und den allgemeinen Fristen § 194 ff. BGB und zum anderen wurde diese Frist auch durch das BSG in seinem Urteil vom 12. Mai 2005 B 3 KR 32/04 R bestätigt.

    mhhh es macht mich etwas stutzig weil auf so ein altes Urteil hingewiesen wird? Ich meine damals gab es ja die 6 Wochen Prüffrist noch nicht.
    Wie verfahren Sie bei solch Anfragen durch die KK?
    Müssen die Fälle nun noch zusammengeführt werden oder nicht!?

    vielen dank für Ihre Hilfe

    Sando79

    Hallo erstmal,

    hoffe Sie können mir weiterhelfen!? Es geht um Nichtanwendung der Regelungen zur Fallzusammenführung bei Fallkostellationen über den Jahreswechsel!
    Im letzten Jahr wurden Fälle ausgeschlossen deren Aufnahme nicht innerhalb der Gesltungsdauer der FPV 2006 (01.01.-31.12.2006) liegt! Ist das in diesem Jahr wieder so??? Und wie verhält sich das z.B bei folgender Fallkonstellation!?

    Vorstationär am 28.12.2006
    Stationäre Aufnahme am 02.01.2007
    ?????

    Vorstationär extra abrechen ...egal ob 5 Tage-Regel zutrifft oder nicht!? Und Stionären Fall dann extra! Die Kassen haben sich da im letzten Jahr sehr unterschiedlich verhalten!?

    Ich hoffe das Sie mir echt was dazu sagen können!?

    Vielen Dank vorab ....
    :d_gutefrage:

    Hallo hallo,

    meine Frage zum Thema Abschlag!

    Ist es richtig das ich bei der Berechnung des Enthaltenen Zusammengesfastesten Zuschlags für Arbeitszeitbedingung und für Arzt um Praktikum (Beispiel 1,25%)
    zuerst den Abschlag nach $ 15 von dem DRG Betrag abziehen muss bevor ich den Aip/Arbeitszuschlag berechne???

    Beispiel:

    Basisfallwert: 2737,07
    DRG o02b (0,785)
    Kosten DRG 2148,60
    -Abschlag -125,40
    Zwischensumme 2023,20
    Aip/Arbeitszuschlag (1,25%) wäre somit 25,29!?

    Ist diese Rechnung richtig? Oder wird der AIP/Arbeitszeitzuschlag nur vom eigentlichen DRG-Betrag (2148,60)berechnet???

    Vielen Dank

    Okay hab was gefunden.

    Ist in einem Krankenhaus neben dem Entgeltbereich der DRG-Fallpauschalen einerseits noch ein Entgeltbereich nach der Bundespflegesatzverordnung oder für besondere Einrichtungen nach §17 Abs. 1 Satz 15 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes anderseits vorhanden, sind diese Entgeltbereiche im Falle von internen Verlegungen wie selbstständige Krankenhäuser zu behandeln. Für den Entgeltbereich der DRG-Pauschale sind die Absätze 1-3 entsprechend anzuwenden.

    Hallo allerseits,

    ich hoffe sie können mir weiterhelfen. Folgende Situation:

    Ein 12 Jähriges Mädchen liegt seit mehreren Wochen teil./bzw.stationär in unserer Kinder- und Jugendpsychiatrie (Abrechnung nach Tagessätzen) und soll nun in unsere Kinderklinik (DRG) verlegt werden. Rückverlegung ist dann nach 3-4 Tagen geplant. Wie muss ich vorgehen und wird eventl. ein Verlegungsabschlag berechnet? Aufnahme ist ja innerhalb 24 stunden. Welchen verlegungsgrund müsste ich wählen (wechsel BPflv)???
    Mein vorgehen wäre das Mädchen in der KJP ganz normal zu entlassen. Aufnahme in der Kinderklinik mit AK(aus externem Haus?) und entlassung dann auch wieder mit EK(in Externe Einrichtung)?
    Abschlag denke ich müsste somit auch berechnet werden oder!?

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen :augenroll:

    Vielen Dank!!!