Beiträge von dok19

    Guten Tag,
    obwohl das Thema hier im Forum schon oft diskutiert wurde, habe ich leider ein Problem bezüglich der Liegedauer bei einem leichten SHT bei Kindern.
    Hier als Beispiel ein 11 jähriges Kind (Kind ist gut gelaunt, nach eigener Aussage geht es ihm sehr gut, spielt mit Mutter und Mitpatienten)
    Ich stehe auf dem Standpunkt, dass bei einem leichten SHT und vollkommener Beschwerdefreiheit am Folgetag der stationären Aufnahme eine Entlassung an diesem Tage erfolgen kann.
    Diese Auffassung wird grundsätzlich auch von den Leitlinien der Neurologie aus dem Jahre 2005 gestützt. Ebenfalls liegt mir eine Doktorarbeit vor, in welcher eine Überwachung bei unauffälligem Verlauf von 24 Stunden als ausreichend (auch bei Kindern) erachtet wird.
    Dem stehen jedoch die Leitlinien für Kinderchirurgie aus dem Jahre 2002 entgegen, wonach eine Überwachung vom immer 48 Stunden vorgesehen ist.
    Jetzt meine Fragen:
    Handelt es sich hier um ein neurologisches Problem, oder um ein chirurgisches Problem, oder beides?
    Hat nun bei VOLLKOMMENER BESCHWERDEFREIHEIT eine 24-Stündige, oder 48-Stündige Überwachung zu erfolgen?

    Hallo riol,

    hab´s ja verstanden!
    Die Frage war auch nicht als Beschwerde gedacht, sondern wirklich als Frage!
    Hätte ja sein können, dass ich irgendetwas übersehen habe.

    Vielen Dank noch und schönes Wochenende!

    Viele Grüsse, O.Kubitz

    Hallo bewe,

    grundsätzlich sollte in diesem Fall das Urteil greifen! Der Patient wurde ja aufgrund der anstehenden OP in die Organisationsform des KH eingebunden. Allerdings stellt sich mir die Frage, warum sich der Aufenthalt über 2 Tage erstreckte. Den zweiten Tag werden Sie schwer begründen können!

    Viel Glück und Gruß

    O.Kubitz

    Hallo Herr Schaffert,
    ganz so einfach kann man in diesem Fall nicht argumentieren.
    Es handelt sich hier nicht um einen zweiten Unfall. Bei jeder anderen Verletzung mit OGVD würde hier eine Zusammenführung wegen Komplikationen erfolgen.
    Ist ja auch eine Komplikation!!!

    Übrigens; Klar hätte ich die Prüfung durchgeführt, ob ein Tag ausgereicht hätte.
    Ich mache dem KH ja auch keinen Vorwurf. Nur, \"normalerweise\" kann dann halt immer eine Fallzusammenführung durchgeführt werden.

    Aber wie sagten Sie so schön:\"So ist das eben in einem pauschalen System\".

    Ich wünsche auch noch einen schönen Tag,

    O.Kubitz

    Guten Tag,
    ich habe Folgendes Problem:
    Aufgrund eines Unfalls wird eine Verletzte mit der Diagnose Zervikalneuralgie ICD: M54.2 stationär über Nacht aufgenommen (DRG I68E).
    Die Entlassung war m.E. OK.
    Dies hat zur Folge, dass es sich hier um einen Tagesfall handelt mit der OGVD von 0.
    Zwei Tage später wird sie mit den gleiche Symptomen erneut für 3 Tage aufgenommen (DRG I68D). Hier OGVD 15 Tage.
    Alle Regeln zur Wiederaufnahme/Fallzusammenführung finden hier wegen erster Aufnahme OGVD \"0\" keine Anwendung.
    Es kann doch nicht sein, dass hier beide stationären Aufenthalte bezahlt werden müssen!?
    Ich meine, hier müsste eine Zusammenführung erfolgen, finde jedoch keine Argumentation.

    Kann mir jemand helfen???

    Mit freundlichen Grüßen

    O. Kubitz

    Hallo Sopi
    Ich muss in diesem Fall teilweise AlaaEddine zustimmen. Die Problematik liegt meist in der Dokumentation. Wenn ich sehe, dass der Verletzte nach 3 Tagen \"nach komplikationslosem Verlauf\" entlassen wurde und die Aufnahmediagnose lediglich \"Schwindel und Kopfschmerzen\" dokumentiert, stellt sich mir grundsätzlich die Frage, warum der Verletzte überhaupt stat. Aufgenommen wurde.
    Die erforderlichen Untersuchungen werden ja normalerweise auch bereits am Unfalltag durchgeführt. Wenn hier keine Auffälligkeiten festgestellt werden und der Verletzte am 2. Tag beschwerdefrei ist, besteht für mich kein Grund für einen weiteren stat. Tag \"zur Überwachung\".

    Viele Grüße
    O.Kubitz