Beiträge von Fuchs-Fan

    Hallo Forum,
    gibt es schon Sozialgerichtsurteile zu einzelnen Kodierungen, die von den KK oder den MDK strittig gestellt werden. Damit meine ich nicht die grossen Themen wie KH-Behandlungsbedürftigkeit usw., sondern die kleinen CCL-Level relevanten Diagnosen.
    Freue mich auf Antworten!

    Hallo Forum,
    darf ich bei einem Patienten, der dehydriert bei Diuretikatherapie aufgrund einer ischämischen Kardiomyopathie mit einem Krea über 5 ins Krankenhaus kommt und nur durch Volumen behandelt wird eine sekundäre Re-insuffizienz als HD verschlüsseln oder ist es die Exsiccose?

    Freue mich über Beratung!

    Hallo Willis,
    prinzipiell darf der MDK natürlich die akutstionäre Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit als Voraussetzung für eine frührehabilitative Maßnahme prüfen. In den Bundesländern, in denen keine geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen vorhanden sind, sollte die Kasse dann aber verpflichtet sein, die notwendige geriatrische Behandlung (=Reha) im Krankenhaus fortzuführen , da sie keine anderen Versorgungsmöglichkeiten hat. Allerdings ist diese Auslegung (Streit 1.Senat-3.Senat) nicht unumstritten. Die meisten Kassen gehen aber mit den bestehenden Geriatriekonzepten der Länder ( z.B. fallabschliessende Krankenhausbehandlung in Hambur, SH usw.) konform.

    Grüsse Fuchs-Fan

    Guten Morgen Forum,
    ist es generell nach den DKR möglich, Funktionseinschränkungen wie U50 zu kodieren, wenn auch in der Stadieneinteilung der Haupt-/Nebendiagnose wie zum Beispiel beim primären Morbus Parkinson (G20) schon Funktionseinschränkungen beschrieben sind ? Gilt da die Regel der spezifischsten Verschlüsselung oder sind die Funktionseinschränkungen unabhängig zu kodieren?
    Grüsse aus Hamburg
    Fuchs-Fan

    Guten Morgen,
    zum AHB Antrag sollten Sie wissen, dass der Patient den Antrag stellt und der Arzt nur den Befundbericht ausfüllt, d.h. der Patient stimmt mit Antragstellung der Übermittlung dieser Daten/ Angaben zu und befreit Sie von der Schweigepflicht. Der Patient ist lt. § 60 SGB I beim Antrag auf Sozialleistungen ( auch Reha nach §40 SGB V ) zur Mitwirkung verpflichtet.
    Punkt 2 kann ich Ihnen nicht beantworten, da sich diese Fragestellung gerade bei AHB-Anträgen, die rechtzeitig gestellt werden noch nicht ergeben hat.

    Beim Grouping der HD M16.1 mit den OPS 8-550.1 und 5-893.3- ( chirurgische Wundtoilette ergibt sich die im Vergleich zur DRG I41Z niedriger bewertete I28B, obwohl der Ressourcenverbrauch der geriatrischen Frühreha höher ist und man keinen OP-Saal braucht.( Ein INeK-Pronblem, das zur Zeit nicht gelöst ist). Das ist aber beim WEB-Grouping nicht immer der der Fall, je nachdem welche Version man verwendet, erhält man meist die I41Z. Kann mir jemand sagen, warum verschiedene Grouper zu verschiedenen Ergebnissen kommen?