Beiträge von MiChu
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Guten Morgen,
hier nur schnell einen Link der bei der Ermittlung der ZE 2005 helfen wird. :sonne:
Gruß
Michu
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Hallo
Es tut mir leid, aber das Beispiel ist m.E. äußerst schlecht gewählt!
In der DRK steht das „...diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war.“
Hauptsächlich für Veranlassung des stationären Aufenthaltes war die geplante Rückverlegung!Natürlich kann ich so einiges in das Beispiel hinein- und/oder herausinterpretieren. :erschreck:
z.B. Der Pat. muß wohl bei der Aufnahme seinen Hirninfarkt bekommen haben? Oder warum ist keinerlei Diagnostik bezüglich der geplanten Rückverlegung gelaufen (oder war hier Fehlbelegung im Spiel?))Ich kann mir schon Vorstellen wie der MDK einen Arztbrief auslegen würde der wie dieses Beispiel aufgebaut wäre.
HD: Grund der stationären Aufnahme = Rückverlagerung. Würde ich auch so interpretieren.Gruß
MiChuP.S.
Bei dieser Gelegenheit: Was geben Sie den so an „Kompaktem Wissen“ in Textform Ihren Ärzten an die Hand? -
Hallo,
ich habe gerade das Heftchen in den Händen.
Dabei ist mir im genannten Bereich „Hauptdiagnose“ aufgefallen das die Beschriftung der Hauptdiagnose aus 2004 stammt, aber der Text die Hauptdiagnosendefinition aus 2005.Die Abbildung 12 zeigt nicht die Kodierrichtlinie zur Definition der Hauptdiagnose aus den Deutschen Kodierrichtlinien 2004 sonder aus 2005!
Hoffe dies war das einzige Versehen, oder ist das Heftchen mit der heißen Nadel zusammengestrickt worden?
Wirklich verunsichert hat mich das o.g. Beispiel.
Gruß
MiChu
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Hallo,
wie sehen den die Probleme aus?Lösung??
Siehe dazu auch §9 Abs 1 der Verordnung zum Fallpauschalensystem für Krankenhäuser für das Jahr 2004
Reichte bei uns aus. :sonne:Gruß
MiChu -
Hallo,
siehe auch hier.
Gruß :sonne:MiChu
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Hier der Link
Gruß
MiChu -
Hallo,
der Irrtum liegt bei mir.Natürlich ist es eine Verlegung. Hab mal wieder die einzelnen Abschnitte in der Verordnung selbst interpretiert.
Also Fr. Nastie es gelten die Abschlagsregelungen bei Verlegungen (§3 der KFPV 2004).
Gut das so viele Augen mitlesen.
Gruß
M.Chudy :sterne: -
Hallo Fr. Nastie,
wenn Sie den Pat. entlassen haben (Entlassart 01) kann nicht von einer Verlegung gesprochen werden.
Die Kasse wird evtl. natürlich prüfen ob Ihre Entlassung medizinisch gerechtfertigt war.Wenn Sie den Pat. wieder in Ihr Haus aufnehmen müssen Sie natürlich nach den Wiederaufnahmeregeln prüfen.
So wie Sie den Fall darstellen ist es aber keine Verlegung und damit kein Verlegungsabschlag fällig.
Gruß :sonne:
M. Chudy
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Guten Morgen,
Simon
Eine kategorische Ablehnung des telefonischen Gespräches über einen bestimmten Fall kann ich mir bei meinen Kollegen nicht vorstellen. Es hat sich aber gezeigt das mit verschiedenen Kassenmitarbeitern die telefonische Falldiskussion keinerlei Erfolge hat. Am Ende wird doch der \"normale\" Dienstweg beschritten. Warum soll dann beim nächsten Fall wieder mit dem Sachbearbeiter gesprochen werden.Ich habe bei einigen KK Mitarbeiter gefunden mit denen es bei Falldifferenzen gemeinsame Lösungswege geben kann ohne MDK.
Leider eben nur bei einigen KK.Hoffe auf mehr medizinische Kompetenz bei den Kassen.
Schönen Tag
MiChu :sonne: