Beiträge von MiChu

    Hallo,
    leider finden sich diese Beispiele zu häufig und die tägliche Auseinandersetzung macht mittlerweile auch keinen Spaß mehr. Wie häufig muss man dem MDK Unterstützung bei den DKR noch zukommen lassen.
    Für mich das größte Problem ist das es keine übergeordnete Instanz gibt die derartige Fälle grundlegend entscheidet. Diese Position versucht m.E. der MDK mit seiner SEG 4 –Vergütung und Abrechnung- (Konsentierte Kodierungsempfehlungen) zu besetzen.

    Und der Kreis schließt sich

    Hallo,
    Ja ja so ein Spaß am Morgen vertreibt Kummer und Sorgen.
    (Hätte mir gestern bei unserer Budgetverhandlung gut getan)

    Aber, wie wär´s mit einem Hinweis auf eine der diversen Schulungsmöglichkeiten zu diesem Thema?

    Guten Morgen,

    mhollerbach
    M.E. kann es eine Verdachtsdiagnose Dekubitus geben. Ich kann natürlich versuchen div. Untersuchungen durchzuführen um andere Möglichkeiten (z.B. Hyperämie) auszuschließen, oder ich warte einfach ab bis sich ein Dekubitus Grad 2 entwickelt hat.
    Bei der Sepsis spiele Sie sicherlich auf die Kriterien ab, die nach verschiedensten Definitionen vorliegen müssen um von Sepsis zu sprechen. Leider ist es gerade bei der Sepsis so, dass die Kriterien häufig vom MDK nicht anerkannt werden. Über die „Hilfskrücke“ VERDACHTSDIAGNOSE konnte ich schon so manchen Fall „retten“. Gebe zu, nicht schön aber auch uns ist das „Hemd näher als die Hose“.
    Bezüglich Schwangerschaft: gilt hoffentlich nicht für Eileiterschwangerschaft.

    @ Rems
    Ihre Anmerkung zu exakten Dokumentation kann ich nachvollziehen aber nicht billigen. Ich gehe davon aus das wenn sich die Fachkräfte (Pflege u/od. Ärzte) für eine Diagnose entschieden haben, so sollte dieses auch akzeptiert werden.
    Wo soll es denn sonst noch hingehen? Komplette Videodokumentation des gesamten Aufenthaltes damit z.B. auch bewiesen ist das die Amputation des linken Armes bei einem Pat. zu Einschränkungen des täglichen Lebens geführt hat (Pflege musste Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme des Sonntagsbratens leisten)
    Ich gehe davon aus das der Anscheinsverdacht erschüttert werden muss.
    Natürlich habe ich von Vornherein bessere Karten wenn ich z.B. beim Dekubitus diese mit Fotodokumentation belegen kann.

    mhollerbach
    Leonhardt

    Komme im Augenblick nicht mehr hinterher.
    Wenn ich bei einem Pat. eine Rötung als Dekubitus 1.Grades interpretiere und entsprechen behandle ist für mich die Kodierung L89.1 ok.
    Selbst wenn der MDK behauptet der Dekubitus ist nicht bewiesen so werde ich gegenteiliges behaupten und mind. diese als meine Verdachtsdiagnose festlegen. Da ich diese Verdachtsdiagnose behandelt habe ist sie m.E. entsprechend den DKR zu kodieren.

    Hallo Forum,
    siehe bitte auch hier.

    @ Th.Wagner
    wenn eine Inkontinen (entsprechend den DKR vorliegt) und der Pat. mit einem DK versorgt wurde wird die R32 kodiert. Hatte damit noch keine nennenswerten Probleme.