Beiträge von MiChu

    Hallo,
    Ja das hatte ich vergessen:
    im 2. Aufenthalt ist der Pat. 1370h beatmet worden.

    Die Kodierung in jedem der beiden Fälle ist o.k.
    Frage bleibt die gesetzlichen Grundlagen in 2003?!

    Gruß
    MiChu :sonne:

    Hallo Forum,

    ich habe einen für mich etwas komplizierteren Fall zu bearbeiten.
    Falldaten:
    1.Aufenthalt 3.11.2003 bis 17.11.2003 (13:14Uhr) (VWD 14)
    2.Aufenthalt 18.11.2003 (17:02) bis 11.2.2004 (VWD 85)

    DRG des 1. Falls: F08A (OGvD 35)
    DRG des 2. Falls: A06Z

    MDK kommt zu dem Schluß, dass der 2. Aufenthalt ein Komplikationsaufenthalt des 1. Aufenthaltes ist.

    Die KK sieht eindeutig eine Wiederaufnahme wegen Komplikationen und besteht auf einer Abrechnung der DRG des 1. Aufenthaltes (F08A) plus der VWD des 2. Aufenthaltes.

    Die KK bezieht sich dabei auf den §8 Abs. 5 KHEntgG.
    Hier heißt es aber „...darf für die Kalendertage innerhalb der Grenzverweildauer dieser Fallpauschale die Fallpauschale nicht erneut abgerechnet werden.“
    (Bin der Meinung das sich §8 Abs. 5 KHEntgG in 2003 noch auf die alten A+B Pauschalen bezieht)

    Genau dieser Absatz ist in den folgenden Jahren geändert worden und sagt nun, dass eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall und eine Neueinstufung in eine Fallpauschale vorzunehmen ist.

    Krankenkasse ist zu keinem Kompromiss bereit (Streitwert ist hoch)

    Wer kann mir helfen?

    Gruß

    MiChu :sonne:

    Guten Morgen,
    so wie ich Sie verstehe ist die Notwendigkeit der stationären Versorgung der Mutter gegeben.
    Wenn dem so ist, h.d. dann das der Gutachter die notwendige Verlegung des Säuglings akzeptiert, aber die Mutter im ersten Krankenhaus hätte bleiben sollen?
    Wo bleibt denn da der (sozial)medizinische Sachverstand des Gutachters?

    Ähnliche Problematiken sind auch hier und
    hier beschrieben (Andere Ausgangssituation aber m.E. geht es in die gleiche Richtung).
    Gibt es nicht eine Möglichkeit über § 197 RVO (ReichsVersicherungsOrdnung)zu argumentieren? Die Verlegungskosten für die Mutter (wenn Sie nicht im Wagen mit dem Neugeborenen mitgefahren ist) sollten im Gespräch mit der KK geklärt werden.

    Gruß

    MiChu :sonne:

    Guten Morgen,
    Danke für den Vorschlag.
    Ergebnis in diesem Falle wäre die DRG 902Z (Nicht ausgedehnte OR-Prozedur ohne Bezug zur Hauptdiagnose). Leider auch nicht optimal, obwohl das Relativgewicht bei 0,970 liegt.
    Bitte das Forum um Einschätzung.

    Danke

    MiChu :sonne:

    Hallo Jannis,

    Zitat

    Jetzt erwartet das InEK, dass sich diese Differenz alleine durch eine feinere Kodierung (mehr Informationen) ausgleicht?

    und genau dies geht nach dem Verständnis der Krankenkassen nicht. UPCODING !!!

    Viel Spaß in der nächsten Budgetverhandlung.

    MiChu :sonne:

    Hallo Forum

    Wer kann mir helfen bei folgendem Fall aus 2004???

    Pat. nach Sturz Septumhämatom, nicht dislozierte Nasenbeinfraktur, Platzwunde an Nasenwurzel und Oberlippe.

    Unsere Kodierung
    HD: S00.35 (Oberflächliche Verletzung der Nase: Prellung)
    ND: S01.51 (Offene Wunde: Äußere Haut der Nase)
    S01.51 (Offene Wunde: Lippe)
    S02.2 (Nasenbeinfraktur)
    Proz: 5-211.0 (Inzision der Nase: Drainage eines Septumhämatoms)
    5-778.0 (Rekonstruktion der Weichteile im Gesicht: Naht (nach Verletzung), einschichtig

    MDK wollte als HD: die J34.8 (Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Nase und der Nasennebenhöhlen)
    Nach Hinweis auf die Kapitelerklärungen im ICD hat der MDK die S01.51 zur HD gemacht.

    Wir sehen aber weiterhin die S00.35 als HD. Leider haben wir im ICD noch keine Möglichkeit gefunden das Septumhämatom zu kodieren, obwohl es mit dem OPS-Kode 5-211.0 einen entsprechenden Kode gibt.
    Sowohl die Offene Wunde der Nase, wie auch die Nasenbeinfx haben nicht zur stationären Aufnahme geführt. Es war alleinig das Septumhämatom.

    Bitte um Vorschläge, Anregungen.

    MiChu :sonne: [c=#ff00a3][/code][c=#c8ff00][/code][c=#00ff00][/code][c=#00ffff][/code][c=#ff003f][/code]

    Hallo,
    @Kliegel

    Ja wir haben entsprechende Rechungen schon an die Kostenträger gestellt. Diese wurden in den Fällen in denen keine stationäre Aufnahme im späteren Verlauf stattgefunden hat, auch beglichen.
    In allen anderen Fällen möchte die KK natürlich neben einer DRG keine weiteren Rechnungen akzeptieren.
    Und damit sind wir wieder bei der entscheidenden Frage:

    WAS UND WIE LANGE IST VORSTATIONÄR?????

    Gruß

    MiChu :sonne: