Beiträge von Willis

    Liebe Kollegen,

    das Problem ist doch, daß einerseits die Einlage einer Drainage medizinisch nicht unumstritten ist. Und daß es andererseits eine hohe Streubreite bei der Anwendung dieser Methode gibt. Wenn links der Operateur nach der Arthroskopie nie eine Drainage einlegt und die Patienten immer am gleichen Tag nach Hause gehen, dann hat der Operateur rechts, der immer eine Drainage einlegt und dessen Patienten deshalb immer stationär bleiben, bei gleichen Ergebnissen einen sehr schweren Stand.
    Es empfiehlt sich deshalb, Drainagen und Patienten, wenn überhaupt, dann nur kurz und mit guter Doku liegen zu lassen.

    ps.: eine partielle Synovektomie läuft verbreitet ohne Drainage ambulant.

    Gruß

    Hallo eweb,

    mit Inzision meint die Freilegung des Zielorgans. Wenn hier nur eine kleine Stichinzision zur Vorbereitung der Punktion erfolgt, so erfolgt keine Freilegung des Zielorgans. Bei der Endoskopie ist man aber vor Ort und hat damit das Zielorgan freigelegt.

    Gruß

    Liebe Kollegen,

    die Materie ist offensichtlich schwierig, die Entgeltdifferenzen nicht selbsterklärend und die Hinweise nicht eindeutig.

    Das wird mir die zukünftigen Diskussionen nicht gerade erleichtern

    :sterne:

    Schönes Wochenende

    W

    Lieber Herr Hollerbach,

    durch die simple Änderung der HD ändert sich bei komplett gleichem operativem Vorgehen der Fallwert um 2500€?
    Das ist doch seltsam. Und unlogisch. Und durch einfaches Zusammenzählen der zugrunde liegenden Kosten nicht zu erklären.
    Vermutlich hat also jemand einen Fehler gemacht.
    Vielleicht hat das InEK bei der Kalkulation einen Fehler gemacht.
    Vielleicht ist aber auch nur die Anwendung nicht korrekt.

    Und da empfiehlt sich auch noch mal der Blick auf die 5-835, die zur Angabe eines zusätzlichen Verfahrens anzugeben ist. Zusätzlich heißt, es muß ein erstes anderes Verfahren vorliegen. Wenn man annimmt, daß bei der Spondylodese die Verwendung der dorsalen Instrumentierung, dieses grundlegende Verfahren ist, dann stimmt die Kalkulation wieder. Nur kann man dann das Verfahren nicht noch ein zweites Mal abrechnen....


    ps.: Wenn ich in das Kalkulationshandbuch schaue, dann steht dort für die I09D als Procedur die dorsale Versorgung mit Schrauben-Stab-System (I09-12).


    MfG

    W.

    Hallo Herr Schemmann,


    strittig ist die Codierung der Spondylodese.
    Wird eine Reposition z. B. bei Spondylolisthese mittels Schrauben-Stab-System durchgeführt (5-834.3), resultiert die I09b. Unter der OPS 5-834 ist das Schrauben-Stab-System inclusive.
    Wird eine Spondylodese bei anderen degen. Erkrankungen durchgeführt (5-836.30), dann - und darum geht die Diskussion - ist die Versorgung mit einer dorsalen Instrumentierung auch incl. Oder eben nicht.
    Unter 5-834 steht als Hinweis: Eine zusätzlich durchgeführte Spondylodese...
    Unter 5-836 steht als Hinweis: Eine durchgeführte Osteosynthese...
    Dieser kleine Unterschied, das Fehlen des \"zusätzlich\" hat nun dazu geführt, daß die Verwendung eines Schrauben-Stab-Systems jetzt extra codiert werden soll.

    Was einmal dazu führt, daß die Spondylodese inhaltsleer wäre. Denn was sonst als die dorsale Instrumentiertung wäre eine Spondylodese. Und was zudem dazu führen würde, daß die kleine Änderung der HD von Spondylolisthesis Grad 1 zu Spinaler Enge den Fallwert um 2500€ steigert.

    Herr Kollege Schemmann, wenn sich Ihre Interpretation durchsetzen sollte, dann wird die Spondylolisthesis Grad 1 und 2 aus der Liste der HD bei operativer Versorgung mit Schrauben-Stab-System in kürzester Zeit verschwinden.

    Die Spinale Enge und die Spondylolisthesis sind sich inhaltlich sehr nahe. Die OP ist dieselbe. Und das pekuniäre Ergebnis soll um 2500€ differieren?
    Könnte es sein, daß hier das DIMDI falsch verstanden wurde?

    Gruß

    W.

    Tag, merguet,

    ein lieber Kollege führt hier in seinem Haus gerade die Pflicht zur täglichen Begründung ab dem 14. Tag ein. Er will von seinen Ärzten spätestens ab dem 14. Tag jeden Tag in der Akte eine schriftliche Begründung für den weiteren KH-Aufenthalt haben.
    Dem Controlling geht es dabei ums Geld. Aber ich denke, auch der Patient wird davon profitieren, wenn der Doc jeden Tag weiß, was dieser Patient braucht.
    Idealerweise sollte schon am ersten Tag und dann jeden Tag klar (und belegbar) sein, warum der Pat. im KH ist. Und wenn der Pat. Schmerzen hat, dann kann das benannt werden (VAS, Mobilitätseinschränkung etc.) Und wenn die Maßnahmen nur im KH erbringbar sind und es dafür keine ambulante Alternative gibt, dann gibt es für den MDK nichts zu holen und für den Controller nichts zu steuern.


    Gruß

    W.

    Liebe Kollegen,

    einen rückwirkenden Einfluss auf die Therapie kann es im Einzelfall gar nicht geben. Die Therapie ist gelaufen, der Patient ist geheilt. Was der MDK nun zu den Kosten der Therapie sagt, hat keinen Einfluss auf das, was gewesen ist.
    Wäre das Gegenteil richtig, müßte ja der MDK verboten werden...(Dazu mag man ja geteilter Meinung sein).

    Basis der Beurteilung ist für den MDK §12 SGB V: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und notwendig sein. Wenn diese bestimmte Art der Schmerztherapie nicht notwendig war, sondern eine wirtschaftlichere Alternative bestand, dann werden Sie mit Ihrem Fall vor dem SG Schwierigkeiten haben. Vor Ihrem Controlling übrigens auch, wenn Sie schon die volle DRG eingefahren haben, aber mit dieser unwirtschaftlichen Maßnahme weitere Verweiltage begründen wollen.
    Bei uns stritt sich letztens der Neurochirurg mit dem MDK und wollte allen Ernstes den stationären Aufenthalt bei Carpaltunnel-OP mit der Flasche NaCl begründen, die er über Nacht hatte hängen lassen.
    So geht das nicht. Der stationäre Aufenthalt muß stichhaltig begründet und alternativlos sein. Dann ist alles gut. Die ersten und die letzten Tage fragt der MDK, die anderen Tage fragt das Controlling (zusätzlich). Und das Controlling fragt im Grunde die gleichen Dinge wie der MDK. Rechenschaft über einen sorgfältigen und wirtschaftlichen Umgang mit den Mitteln ist immer zu geben.

    Gruß

    W.

    Hallo Herr Selter,

    wenn das komplette alte System entfernt wird und ein komplettes neues System eingebaut wird, dann dürfte über die Codierung Konsens bestehen.
    Das scheint völlig unstrittig.
    Wie ist dagegen der Fall zu bewerten, wenn die Schrauben verbleiben und nur die Stäbe ausgewechselt werden gegen längere?

    Gruß

    W.

    Lieber Herr Dietz,

    aktuelles Beispiel aus unserer Urologie: 85jährige Pat. kommt mit seit drei Monaten zunehmend eingeschränkter Nierenfunktion (Krea 9,2, Kalium5,6, Harnstoff 280mg/dl) zur Aufnahme. Sonographisch Hydronephrose, Einlage von Splints, Rückgang der Werte. So die bewundernswert schlanke Kurzfassung der Urologen.
    Die Codierung aus der Urologie lautet: HD Hydronephrose, ND Diabetes und Hypertonie. Schluß.
    Das reicht mir so nicht. Der Harnwegsinfekt und der Keim müssen nachgetragen werden. Und die R39.2. Was auf die DRG aber keinen Einfluss hat. Aber der Urologe betont, daß er sich um die postrenale Urämie gekümmert hat.

    Und dann werde ich gleich noch einmal nachschauen, ob es hier nicht doch einen echten Nierenschaden gegeben hat.

    Auch viele Grüße
    W.

    Lieber Herr Dietz,

    wollen Sie sagen, daß Sie sich von monetären Erwägungen bei dem Finden des richtigen Codes (ver)leiten lassen? Tss tss tss.

    Aber so weit sind wir gar nicht auseinander. Wenn wir einen Motorschaden haben, einen definitiven Funktionsverlust, was ja entstehen kann bei der Exsikkose, dann muß dieser intrarenale Schaden mit seinen Konsequenzen behandelt und abgebildet werden.
    Aber bei weitem nicht jede Exsikkose mit Krea-Erhöhung führt zu einem Nierenschaden (auch wenn die Kriterien für ein ANV erfüllt sind). In diesen Fällen steht eben die Exsikkose oben, ggf. die Gastroenteritis, oder was sonst zu der extrarenalen Urämie geführt hat. Die R39.2 ist bei uns sehr selten HD.

    Auch einen schönen Tag.

    W.

    Hallo Herr Dietz,

    wenn das Benzin alle ist, kodieren Sie keinen Motorschaden, sondern Sie fahren zur Tankstelle und füllen den Tank auf.
    Wenn das Wasser alle ist und der Motor (hier:Niere) nicht mehr läuft, kodieren Sie einen Nierenschaden? Nein. Das tun Sie nicht wirklich. Sie kodieren die Exsikkose, füllen wieder Wasser auf - und der Motor, hier: die Niere, läuft wieder.


    Jedenfalls füllen wir das Wasser wieder auf, codieren Exsikkose und entlassen unseren Patienten dann wieder. Das Krea liegt dann (meist) wieder da, wo es vorher auch lag.

    Motorschaden und Tank leer erfordern unterschiedliches Vorgehen, haben unterschiedlich hohe Aufwände und werden in unterschiedlichen DRGs abgebildet.

    Daß Sie die Rifle-Klassifikation kennen und danach ein ANV feststellen müssen, spielt für die Kodierung keine Rolle: Die Rifle-Klassifikation unterscheidet nicht nach intra- und extrarenal, unser Kodiervorschriften tun das sehr wohl. Das Exklusivum ist keine \"Unsinns-Ziffer\" und kann nicht aus Unwillen außer Acht gelassen werden. Kodiervorschriften sind so, wie sie sind. An dieser Stelle unterscheiden sie zwischen intrarenalem und extrarenalem Schaden. Und das extrarenale Nierenversagen ist eben hier nicht mit der N17 abzubilden.

    Gruß

    W.