Beiträge von Willis

    Hallo Stephan,

    da haben Sie ja noch Glück im Unglück mit Ihren Erbsenzählern. Die Behandlung von Rheumatikern ist ja inzwischen weitgehend in den ambulanten Bereich abgewandert, die Therapie erfolgt mit MTX, Humira und Ähnlichem. Patienten mit stationärem physiotherapeutischem oder ergotherapeutischem Behandlungsbedarf sind Raritäten. Wir haben hier inzwischen die Multimodale rheumatolog. Komplexbehandlung komplett aus dem Programm genommen, da wir nur wenige Patienten mit längeren Liegezeiten über eine Woche und noch weniger mit echtem physiotherapeutischem Behandlungsbedarf haben.

    Den Versuch, die Liegezeiten mit der Durchführung von Komplexbehandlungen zu begründen, haben wir hier aufgegeben. Sowas hat der MDK hier schon seit Jahren nicht mehr akzeptiert.

    Nebenbei: den meisten dieser sog. "Anwendungen" fehlt - leider - jede wissenschaftliche Grundlage.

    Aber wenn der MDK bei Ihnen schon die Durchführung solcher Komplexbehandlung als Grund für die stationäre Behandlung akzeptiert, dann sollte es Ihnen ein Leichtes sein, Ihre Minuten durchzusetzen. Natürlich ist bei den Wärmebehandlungen die Einwirkzeit gemeint. Nirgendwo steht, daß der Therapeut den Patienten die ganze Zeit berühren muss....

    Gruß

    W.

    Hallo Medicos,

    die Kasse läßt sich vor ihrer Entscheidung über die Zahlung der Rechnung oft mehr oder weniger gut vom MDK beraten. Die Entscheidung, die Rechnung nicht zu zahlen, trifft aber die Kasse in eigener Verantwortung. Insofern müssen Sie sich bei Unstimmigkeiten immer mit Ihrem Vertragspartner auseinandersetzen, dem müssen Sie Ihren Standpunkt erläutern und bei dem müssen Sie Ihre Forderungen eintreiben.
    Der MDK kommt nur dann ins Spiel, wenn die Kasse ihre Berater beauftragt.
    Widerspruche sind also immer an die Kasse zu richten. Der MDK hat damit primär nichts zu tun.

    Wenn die Kasse mit Ihnen nicht über Strittiges sprechen möchte, kann ich nur die Vorgehensweise empfehlen, die hier weiter oben
    Jörg Wittmaack skizziert hat. Notfalls muß man eben die Gerichte bemühen.

    Gruß

    W.

    Hallo Herr Horndasch,

    im Extremfall: ja, aber hier: nein. Das ist nicht das Problem. Die beiden Institutionen sprechen ja miteinander und arbeiten zusammen. Die einen formulieren die Regeln, nach denen die anderen das Schubladensystem bauen. Und wenn den Hütern der Schubladen auffällt, daß in einer ihrer Laden Sachen falsch gemischt sind, dann gibt es eine Rückkoppelung zu den Regel-Formulierern.
    Das Problem ist ein anderes. Und es wurde schon an ganz unterschiedlichen Stellen beobachtet: Hier versuchen interessierte Abrechner, ihre Fälle in eine Schublade zu drängeln, die offensichtlich und mit klarer Ansage von Herrn Heimig für andere Fallkonstellationen gebaut ist - mit dem Ziel, ungerechtfertigt eine höhere DRG und Geld abzugreifen, daß so für ihren Fall gar nicht vorgesehen war.
    Wenn jetzt über diese Klimmzüge, die vor diesem LSG gemacht wurden, die falsche, zu hoch dotierte Schublade mit den eigentlich leichteren, billigen Fällen geflutet wird, dann wird über kurz oder lang eine Neubewertung dieser DRG erfolgen. Und dann ist der Spuk an dieser Stelle wieder vorbei.
    Und nebenbei danken wir alle diesem LSG für seine Umsicht und Weitsicht... Und für die paar Euros, die wir mit diesem Sprengen der Einheit zwischen InEK und DIMDI herausgeholt haben.

    Gruß

    W.

    Lieber DRGist,

    was ist denn so schwer daran, hier mal Herrn Heimig zu folgen?! Herr Heimig baut die Schubladen und sortiert dort die Situationen ein. Er hat beim Durchsehen seiner Daten gefunden, daß eine Hirnblutung einen anderen Aufwand nach sich zieht als ein Nasenbluten. Und das Nasenbluten wiederum ist in Aufwand und Kosten unterschieden von der gastrointestinalen Blutung. Und deshalb sortiert er Nasenbluten gleich welcher weiteren Ursache erst einmal in die Schublade "Nasenbluten". Das ist doch einfach und nachvollziehbar.
    Warum sollte man hier nun Gerichte beschäftigen mit der schwierigen Diskussion, ob Herr Heimig bei der Kalkulation seiner Daten und der Zuordnung seiner Fälle in die Schubladen Fehler gemacht hätte???? Wo wäre der Benefit?
    Herr Heimig gibt die Richtung vor, er sagt, wo die Selbstverwaltung das Nasenbluten auch bei mit Macumar behandelten Patienten eingroupiert haben möchte. Und gut is.

    Gruß

    W.

    Hallo MiChu,

    wir haben hier doch super klar und deutlich ein Urteil eines LSG, das wir bei jeder Auseinandersetzung mit Kasse oder MDK vorzeigen können. Da knickt jeder von denen ein. :thumbup: Und jetzt kommen Sie daher mit so einem Schreiben von irgendeinem Herrn Heimig. Was soll denn das? Wenn das bekannt wird, könnte ja jemand darauf kommen, daß dieses super schöne LSG-Urteil leider falsch, jedenfalls aber nicht im Sinne der Selbstverwaltung ist. Also, am besten Sie ignorieren das, was dieser Herr Heimig schreibt. Und fokussieren auf die enormen Zusatzkosten durch drei Tropfen Konakion.... :P:P:P


    Beste Grüße

    W.

    Nee, Herr Wegmann,

    das machen wir so nicht.

    Jede Patientin bekommt die ihrem Problem angemessene, notwendige, ausreichende und zweckmäßige Behandlung.
    In leichteren Fällen, in denen eine vollstationäre Überwachung nicht begründet ist, erfolgt die Behandlung ambulant.
    Wenn die Patientin akut erkrankt ist und auf unabsehbare Zeit - oder begründet erwartbar länger als 24h - der Überwachung bedarf (was bei schwarzgalligem Erbrechen immer mal sein kann 8) ), dann wird sie auch sofort aufgenommen.

    Eine Verpflichtung zu einem ambulanten Behandlungsversuch kenne ich nicht. Dagegen würde ich mich ganz energisch wehren.

    Aber: Die Entscheidung zur Aufnahme (= Feststellung einer Überwachungsnotwendigkeit >24h) muß nachvollziehbar begründet sein.


    Gruß

    W.

    Hallo Herr Fischer,

    gibt es das eine ohne das andere? Gibt es eine angeborene Luxation ohne Arthrose und eine Arthrose ohne angeborene Luxation? Liegt hier beides vor? Haben Sie beides korrigiert? Dann möchte ich doch mal wissen, wie die Argumentation des MDK für die Ablehnung läuft... X(
    Medizinisch seit ca. 1960 wg. der verbesserten Diagnostik deutlich seltener gewordene Konstellation, die aber op-technisch viel aufwändiger ist, als eine einfache Koxarthrose ohne hohe Luxation. Aus meiner Sicht haben Sie alles Recht, hier beide Codes zu verwenden. :thumbup:

    Gruß

    W.

    Hallo Roman,

    was genau hat Ihre Operateurin gemacht? Welchen Zugang hat Sie gewählt und warum?
    Bestand bei Ihrer Patientin prä-OP eine deutliche Beugekontraktur? :?:

    Grundprinzip des OPS ist doch die Abbildung eines durchgeführten Eingriffes möglichst mit einem Kode (monokausale Kodierung). Das bedeutet: jeder Einzelkode enthält normalerweise alle Informationen für eine Prozedur mit allen notwendigen Komponenten.
    In einigen Bereichen ist eine Kodierung von Operationen mit mehreren Kodes vorgesehen. In diesen Fällen wurden im OPS entsprechende Hinweise formuliert. Die Psoaskerbung wurde bei der Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk nicht in diese Hinweise mit aufgenommen. :(

    D.h, vorderer, seitlicher oder hinterer Zugang mit entsprechender Variation in der "Einkerbung" der Muskulatur wird regelhaft nicht gesondert kodiert, es sei denn, Sie machen damit etwas anderes, als Coxarthrose zu kurieren und als Platz oder Beweglichkeit zu schaffen für die Tep. Bei uns wird (hinterer Zugang) meist der Gluteus maximus gesplittet und der Piriformis gelöst. Und dann die Kapsel entspannt. Gesondert kodiert hat das noch niemand. :thumbup:

    Gruß

    W.

    Hallo Herr Merguet,

    daß Ihnen die Kostenträger da gelegentlich auf den Füßen stehen, ist nicht verwunderlich. Ihre Infiltrationstherapie wird in der Nationalen Versorgungsleitlinie Rückenschmerz nicht empfohlen; sie "sollte nicht angewendet werden". Und auch das britische NICE führt Infiltrationen in den Rücken auf der "do not do"-Liste. Diese Intervention ist damit aus Sicht Kostenträger nicht zweckmäßig und nicht erforderlich - und begründet damit auch keine Krankenhausbehandlung. Vergl. hierzu auch die Entscheidung im Bewertungsausschuss KV/Kassen Bund (290.Sitzung) zur Änderung des EBM, durch den die Durchführung der sehr häufigen ambulanten Infiltrationen ab 1.April 2013 drastisch eingeschränkt wurde (sehr zur Freude der niedergelassenen Schmerztherapeuten...)
    Wenn der Patient akut kommt, immobil und schmerzgeplagt ist, gibt es bei uns keine (wesentlichen) Probleme. Aufnahmen von chronischen Rückenschmerz-Patienten, gern mit Vor-Op und jahrelanger Anamnese, versuchen wir zu vermeiden, Stufentherapie, Fellinger-Tropf, PRTs etc. sind Vergangenheit, unser Kosten- und Behandlungsfehlerrisiko (PRTs) und der Verwaltungsaufwand deutlich gesenkt. Inzwischen profitieren wir an dieser Stelle über die 300€ von den Prüfungen....

    Gruß

    W.

    Hallo Herr Wegmann,

    sind Sie mal den Hinweisen von TT auf Ihre Anfrage aus 2010 gefolgt und haben Nachemson gelesen?: "Beeindruckender Paradigmawechsel bei Nutzlosigkeit der meisten Therapieformen" :huh:
    (dazu gehören auch die im 8-977 aufgeführten Sachen wie Manuelle Medizin, Reflextherapie oder Infiltrationstherapie) 8)

    Die Erkenntnisse sind ja nun gut 15-20 Jahre alt und haben u.a. Eingang in European Guidelines und eine Nationale Versorgungsleitline gefunden.

    Kurz zusammengefasst wird darin empfohlen, nach Ausschluss spezifischer Erkrankungen wie Tumor, Fraktur oder Entzündung die Diagnostik runterzufahren, über die Gutartigkeit der Erkrankung aufzuklären, Aktivität, Bewegung und Spaß am Leben zu fördern, eine suffiziente Schmerztherapie durchzuführen und im Alltag die Anforderungen an die Belastbarkeit den Fähigkeiten anzupassen. Therapieansätze wie TENS, Stanger oder Infiltrationen werden nicht empfohlen, irgendwelche speziellen, von Krankengymnasten überwachten Bewegungsübungen braucht es auch nicht. Ausschöpfen können Sie diesen Therapieansatz nicht. Wenn kein sonstiges akutes Problem besteht, sieht die NVL keine Notwendigkeit einer vollstationären Behandlung.

    Die Idee, die Kostenübenahme für solche Behandlungen über besondere Vereinbarungen mit den Kostenträgern abzusichern, ist ein empfehlenswerter Versuch, der Diskussion um Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit zu entgehen. :thumbup:

    Gruß

    W.