Beiträge von DiLit

    Hallo Frau Thelen!

    Leider ist es wahr,dass die stadiengerechte Operation der Stammvaricossis mit nur Teilentfernung der Vena Saphena magna bzw. parva, trotz gleichen oder sogar höheren Operationsaufwandes nicht als Fallpauschale oder als Sonderentgeld abzurechnen sind.
    Hier wird mal wieder die Medizin verbogen und man muß lügen oder unnötige Mehrresektion der Venen durchführen um FP/SE zu erlangen.
    Vielleicht ist eine Klärung in ihrem Bundesland über das Krankenhausreferat des MDK (Sind zuständig für solche Grundsatzfragen) möglich. Einfach dort mal nachfragen.

    MfG Dieter Littkemann
    Medizin-Controlling,St-Vincenz Krankenhaus Datteln