Beiträge von okidoci

    Hallo,

    ich denke, das Ganze ist doch eine Art Mischkalkulation. Da bekommt man mal mehr als ein Fall gekostete hat, ein andermal weniger (meistens!). Die ganzen Eintageslieger, wo ich 500 oder 600 Euro für eine Abklärung bekomme, die dann unauffällig ausgeht, bei der aber allein das Beispielsweise zum raschen Ausschluss eines cerebralen Prozesses erforderliche MRT mit ein paar hundert Euro zu Buche schlägt, wäre nur ein gar nicht so seltenes Beispiel. "Moralisch" müsste ich dann für einen solchen Fall 1200 oder 1500 Euro bekommen, wenn man den ganzen Aufwand berücksichtigt. Von daher habe ich keine Probleme, wenn die formale Erfüllung bestimmter Kriterien mal zu einer höheren Vergütung führt.

    Hallo,


    das ist doch irgendwie akademisch. Wenn da keine Enzephalopathie vorliegt, ist ja zumindest die Entgiftungsfunktion der Leber nicht ganz zusammengebrochen. Bei der Erstdiagnose einer Leber zirrhose würde ich unter den geschilderten Umständen nicht Leberversagen kodieren, sondern Leberzirrhose (wahrscheinlich Child B). Wurde denn überhaupt der Aufwand für eine LEberversagen getätigt? (Laktulose, Humatin, Hepa-Merz, Aminosteril Hepar?). Nur "Abgeschlagenheit" ist keine Enzephalopathie sondern typisch auch für Lebererkrankungen, die nicht Zirrhose sind ("Müdigkeit ist der Schmerz der Leber"). Einiges wird auch prophylaktisch gegeben, vor allem Laktulose, aber wenn die Enzephalopathie mit ihren Symptomen (z.B. Flapping tremor, Somnolenz, Koma) nicht vorliegt, ist das ja nur eine "drohende Erkrankung", und diese ist lt. DKR nicht codierbar.

    Ich wundere mich, da ich rein vom Aufwand her glaube, dass Leberversagen höher bezahlt werden müsste als Leberzirrhose. Habe es aber nicht überprüft.

    Hallo ET.gkv

    Nach D002 werden die diagnosen/hd rüchschauend am Ende des stationären aufenthaltes festgelegt. Das sind die minuten vor der entlassung. Der kurz-arztbrief ist wichtig! Da steht drin, was zu diesem zeitpunkt wichtig/ richtig war. Setze ich voraus, das keine befunde nach entlassung eingehen, dann wird der E-bericht nicht vom Kurz-arztbrief abweichen.


    Das stimmt so nicht ganz. Selbstverständlich dürfen Befunde aus einem stationären Aufenthalt, die nach Entlassung eingehen, in die Kodierung mit eingearbeitet werden. Sonst müsste man ja alle Patienten so lange stationär behalten, bis alle Befunde da sind, und da möchte ich hören, was der MDK dazu sagt. Es ist - davon abgesehen, in KR D002f ausdrücklich vorgesehen:

    Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.


    Ganz am Anfang des DRG-Systems war das nicht so, daher sollten Sie sich da mal updaten, falls Sie noch die KR von 2004 oder so besitzen. Bei aller Kritik, die ich für dieses System habe (und die sich inzwischen weniger gegen das System als solches richtet sondern gegen die Schwerpunkte und Fehlanreize, die es setzt) - es ist irgendwie schon eine lernendes System und hat diesen anfänglich Blödisnn ausgemerzt. Und - je kürzer die Liegezeiten werden, umso mehr Befunde treffen erst nach Entlassung ein, wie Histo-Befunde, Bakteriologie (im Extremfall TBC nach Wochen und Monaten!), Spezialuntersuchungen z.B: bei Kurzliegern in der Rheumatologie, humangenetischen Untersuchungen etc.

    So, guets Nächtle jetzt...

    Hallo,


    ich muss zugeben, dass auch ich Briefe im Hinblick auf MDK-Tauglichkeit überprüfe und ggf. ergänze, wenn eine Anfrage kommt und der Brief noch nicht raus ist (das liegt nicht an den Ärzten sondern an dem durch das ständige für-den-MDK-Akten-Raussuchen von seiner eigentlichen Arbeit abgezogenen Schreibdienst...Da werden dann z.B. vorübergehende Umstellungen der Medikation wegen Niereninsuffizienz beschrieben, oder so Selbstverständlichkeiten wie Kaliumsubstitution bei Kaliummangel. Was den Hausarzt nicht interessiert. Im schlimmsten Fall fühlt er sich belehrt und ist zu Recht sauer.

    Ich muss einräumen, dass im vorliegenden Fall wirklich erst im Nachhinein die Sepsiskriterien als erfüllt gesehen wurden. Das spielt aber m.E. letztendlich keine Rolle. Klinisch hat sich das ganze wie ein aufsteigender Harnwegsinfekt dargestellt und wurde entsprechend behandelt. Dass nach den formalen Kriterien eine Sepsis vorgelegen hat, ist letztendlich für den Hausarzt nicht wirklich interessant. Als "Gegenleser" kann ich auch nicht bei jedem Harnwegsinfekt, der mir von den Assistenzärzten präsentiert wird, nachsehen, ob vielleicht doch die Sepsiskriterien erfüllt waren. Ich glaube im Übrigen, dass wir manche Sepsis "verpassen".

    ET.gkv: das mit der Codier-Sepsis kann man so sehen. Da aber, wie weiter oben ausgeführt, das ganze DRG-System eine kalkulatorisches System ist und nicht ein klinisches, ist das notwendigerweise so. Es gibt ja auch den umgekehrten Fall, in dem klinisch eine Sepsis vorliegt und wir uns drehen und wenden aber die Kriterien nicht "zusammenkriegen", vielleicht nur weil man bloß eine statt 2 Blutkulturen abgenommen hatte, alles andere aber passt. So ist das eben.

    Und wenn es gewollt wäre, dass diese "leichten" Sepsisformen nicht als aufwandsrelevant angesehen werden, dann hätte man eben im Definitionshandbuch das entsprechend berücksichtigen müssen. Siehe auch die leidige Diskussion um Behandlung auf Intensivstation. Da müsste der Verordnungsgeber bzw. das INEK ja nur eine Sperre einbauen, dass ohne OPS 8-930 eine Sepsis keine vergütungstechnischen Konsequenzen hat, und schon wäre da die Luft draußen. Hat er aber nicht, daher ist für meine Begriffe das mit der Intensivstation weiterhin der Phantasie des MDK entsprungen, beruht aber nicht auf Tatsachen.

    Hallo Gobo,
    wie wäre es mit der Cockroft-Gault-Formel, überall im Netz abrufbar. Dann gibt es noch aktuell die EPI-CKD-Formel, die aber nur im Grenzbereich zur Normalität eine 'Rolle spielt udn bei den in Frage stehenden Stadien nicht mehr bringt als MDRD oder Cockroft. .
    Es ist so, dass MDRD tatsächlich nicht für über 70öjährige aber auch für Diabetiker und Menschen mit normaler NF validiert ist. Das kann aber doch nicht bedeuten, dass man die Formel nicht anwenden darf. Ich schlage vor, Sie fordern den superschlauen MDK-ler auf, eine alternative, für dieses Pat.-kollektiv validierte Formel und damit eine bessere Alternative vorzubringen, mit Literaturnachweis.
    Das Ganze beweist natürlich nur, wie wenig neutral der MDK arbeitet, obwohl der höchste Sozialrichter in D dies eingefordert hat

    Guten Abend,

    ich argumentiere so:
    1. Die Diagnose wird ex-post erstellt, also nach Sichtung aller Befunde. Diese sind aber zu Beginn der Behandlung noch gar nicht da, z.B. die Blutkulturen. Letztendlich muss man fragen, ob die Behandlung unter der Annahme einer Sepsis anders geplant worden wäre.
    2. Eine Behandlung (i.d.R. Antibiotika) ist ja tatsächlich erfolgt. Ob der Assistenzarzt dabei eine Sepsis im Kopf hatte, ist unerheblich. Wenn ich bei unklarem Fieber z.B. zunächst einen bronchitischen Infekt behandle, sich nach einigen Tagen aber herauskristallisiert, dass in Wirklichkeit eine Cholecystitis vorliegt, kann ich diese ja trotzdem verschüsseln.
    3. Was im Brief steht, ist daher unerheblich, es zählt die Aktenlage. Der Brief hat einfach einen anderen Informationscharakter als die Codierung. Da gehören auch Dinge rein, die nicht kodierrelevant sind, und umgekehrt auch andere Dinge, die codiert werden, sollten draußen bleiben, wie z.B. Hypokaliämie.
    Ansonsten könnte ich ja auch umgekehrt im Brief irgendeine Diagnose schreiben, die besser passt als die tatsächliche Diagnose, und diese dann abrechnen, auch wenn sie in Wirklichkeit gar nicht stimmt, Hauptsache ich habe etwas gemacht, das auch zu dieser Diagnose passen würde.. Da würde dann ja auch das in der Akte dokumentierte zählen und nicht das im Brief (ist auch schon verschiedentlich vorgekommen, da habe ich dann dem MDK Recht geben müssen).
    4. Vielleicht kann man das vermeiden, indem man jeden, der mit Fieber aufgenommen wird, als Aufnahmediagnose "Sepsis" verschlüsselt, da sich ja immer am Ende eine Sepsis herausstellen könnte. Wenn der MDK das so will....

    5. und nicht zulezt wird uns ja immer eingehämmert, dass die DRG nichts mit Medizin zu tun haben, sondern wirtschaftlichen, d.h. kalkulatorischen Hintergrund haben.

    Angebot einer Personalagentur, die ausländische Ärzte vermittelt:

    Assistenzarzt Innere Medizin,

    Diplom 2011 in ...... in Allgemeinmedizin

    Praktika in Tschechinnen und Israel.

    Den Kollegen würde ich vielleicht eher in der Gynäkologie einsetzen?

    Guten Abend!

    Juhuu! Der MDK hat eine erneute Variante kreiert!

    Wir haben einen Pat. mit Fieber, Leukozytose, 2x Blutkultur positiv, Frequenz 96, als Sepsis kodiert, dazu natürlich auch SIRS ohne Organkomplikationen. Ursächlich möglicherweise eine Harnwegsinfekt, hier allerdings ein anderer Keim im Uricult als in der Blutkultur (letzteres war aber in der Ablehnung nicht das Argument).
    Zugegebenermaßen hat der Assistenzarzt vergessen, die Sepsis als solche im Arztbrief zu erwähnen, aber der Codierer hat die Akte gründlich gesichtet. Dürfte lt. "Lord der Codes" aber auch keine Rolle spielen. Ansonsten könnte ich ja auch irgendwas in den Arzbrief schreiben, was in der Akte nicht abgebildet ist, und das müsste dann zählen.
    Nein.
    Es wird einfach behauptet, es habe keine Sepsis vorgelegen, HD auf N39.0 geändert. Das SIRS wird dann gestrichen mit der Begründung "SIRS darf ohne Sepsis nicht codiert werden." Wohlgemerkt, das Vorliegen der SIRS-Kriterien wird nicht in Zweifel gezogen.
    Gut, nicht?

    Hallo,

    das Ganze landet ja wohl in einer Fehler-DRG, und wenn die dann teurer wird als eine operative DRG mit HD Humerusfraktur dann versuchen es die Kassen halt. Wenn es umgekehrt wäre, würde ja kein Hahn danach krähen. Am besten direkt mit dem Kassen-Sachbearbeiter sprechen, viele sind da eigentlich einsichtiger als der MDk Der Fall ist ja völlig eindeutig, eindeutiger gehts ja gar nicht mehr.