Beiträge von okidoci

    Hallo,

    also ich würde J18.9 Pneumonie als HD eingeben, N18.4 und das BC als ND. Evtl. auch SIRS und Sepsis, falls die entsprechenden Kriterien vorliegen. Die Pneumonie ist belegt und behandelt und bestand offensichtlich ja auch bei Aufnahme, die Unterbauchschmerzen sind eher unspezifisch, Vielleicht auch Harnwegsinfekt?

    guten Abend,


    auch bei uns hat der MDK sehr minutiös geprüft. Trotzdem hat er übersehen, dass von uns vergessen war, eine Niereninsuffizienz (Krea 2,2) zu kodieren, die u.a. dazu führte, dem Pat. als Thromboseprophylaxe 2x5000 Heparin zu geben statt 1x3000 Mono-Embolex, also durchaus ein höherer Aufwand (2 Gaben, Thrombo-Kontrolle....)

    Honi soit qui mal y pense.

    Guets Nächtle

    Hallo, Herr merguet,


    das war natürlich ziemlich plakativ, und teilweise kann man ihnen ja auch recht geben. Ca. 50 % der MDK-Gutachten bleiben bei mir unbeanstandet. (Daraus schließe ich messerschaft in Analogie zu dem was der MDK von sich gibt, dass 50 Prozent aller MDK Gutachten fehlerhaft sind.wink.png

    Klar, man kann aus den Ausführungen des MDK manchmal lernen. Oft handelt es sich aber auch um ex-post- Beurteilungen.

    Es ging mir aber hauptsächlich um die Frage von primärer und sekundärer Fehlbelegung. Da sollte wirklich einer vom MDK sitzen und sagen: Darf rein, darf nicht rein. Und sich dann aber auch mit den niedergelassenen Kollegen, die den Pat. eingewiesen haben (in der Regel aus gutem Grund) auseinandersetzen, bzw. sie sagen muss raus, darf noch bleiben, und das dann ebenfalls den Angehörigen bzw. den Kollegen draußen erklären. Und sie dürfen gerne nach 17 Uhr noch die wievielte-auch-immer-Endoskopie machen, von der sie ansonsten behaupten, sie sei bei entsprechender Organisation noch möglich gewesen.

    Vielleicht kommt es ja mal so weit, dass es im Krankenhaus gar keine Ärzte mehr gibt, dann kann man die Patienten ja einfach mal beim MDK abladen.

    Ich hatte gerade wieder eine "primäre Fehlbelegung" bei einem 85 jährigen Beinparetischen (Chordom des Rückenmarks) Patienten zur anämieabklärung. Vom Dorf. Hausarzt Internist. Laut MDK-Gutachter ambulante Abklärung möglich. Nach entsprechendem Rückruf hat sogar die Kasse eingesehen, dass das einfach unzumutbarer Blödsinn war.

    Guten Abend,

    ...werde ich natürlich.

    Zusätzliches Bonbon: Ursprünglich war J91 steitig, nach 2xigem Hin und Her (sonografische Kontrollen waren durchgeführt worden, Punktion wegen Marcumar nicht gemacht) wurde J91 dann vom MDK doch anerkannt. Unser letzter Widerspruch war Anfang 2010. Jetzt - also Anfang 2012 - kam also das Widerspruchsgutachten, und da entdeckte der MDK auf einmal die N17.9 als neuen Kriegsschauplatz, womit erneut die Vergütung bei dem (im Übrigen wirklich sehr aufwendigen Patienten, viele Tage Intensivstation) Fall herabgestuft wurde. Nach 2 Jahren!! Mein Hinweis auf die Rechtsprechung bezüglich zügiger Bearbeitung wurde damit abgetan, das gelte nur für das 1. MDK-Gutachten, aber nicht mehr für die Widerspuchsgutachten, da gelte die SG-Verjährung von 4 Jahren. Mein Gegenargument ist natürlich, dass man auf diese Art und Weise (Salamitaktik) einen Fall praktisch über Jahrzehnte in die Länge ziehen kann. Antwort der Kasse, dies sei ein Versehen und man mache das eigentlich sonst nicht so. Leider hat der Polizist, als ich neulich geblitzt wurde, mir auch nicht geglaubt, dass ich nur aus Versehen zu schnell gefahren bin und mich sonst immer peinlich an die Tempogrenzen halte (was im Übrigen tatsächlich so ist!!!)

    Aber mal ohne Schmäh: Wie ist es eigentlich, darf der MDK in Salamitaktik prüfen, d.h. mit der Prüfung aufhören, wenn der CCL auf das gewünschte Niveau gedrückt ist und dann eine neue Diagnose überprüfen, wenn er daneben lag? Und darf die Kasse das dann jeweils bis zu 4 Jahre hinziehen (die Verzögerung lag bei der Kasse, das ließ sich nachvollziehen)?

    Grüße aus dem Badnerland

    :P Hallo,

    es darf nur innerhalb von 6 Wochen eine Überprüfung angekündigt werden. Danach nixpix. Der MDK darf auch nur das überprüfen, was angefordert wurde, hat sich also korrekt verhalten, wenn er die UGV nicht überprüft hat, wenn sie nicht angefordert war. Wenn die Kasse das noch überprüfen lassen will, darf das spätestens 6 Wochen nach Rechnungsstellung angekündigt werden, sonst nixpix.tongue.png


    Es ist schon eine gehörige Dreistigkeit, dann nachzuhaken. evil.png

    Mein Rat: Anruf beim Kassen-Sachbearbeiter und freundlich drauf hinweisen, dass da nix mehr geht. smile.png

    300 Euronen sind ganz klar fällig. Pacta sunt servanda.

    Wenn nicht drauf eingeht: Klage.

    Ich Überlege ob auch persönliche Anzeige wegen Veruntreuung zu stellen sein sollte, da der Kassenmensch die Regeln kennt, bewusst bricht und der Kasse Schaden zufügt (Kosten in von vorneherein völlig aussichtslosem Prozess). Wenn die versuchen, uns und der Öffentlichkeit einzureden, wir würden in kriminellen Organisationen (d.h. Krankenhäusern) arbeiten, mit gleichen Waffen zurückschlagen.


    PS; Wieder einmal der Versuch, die UGV zu missbrauchen. Wann wird die endlich abgeschafft?

    Grüße am Abend

    Hallo,

    das zeigt ja mal wieder, dass die UGV in der derzeitigen Form abgeschafft gehört. Sie war ursprünglich gedacht, um die Krankenhäuser daran zu HINDERN, Pat. ZU FRÜH zu entlassen, und jetzt soll sie dazu dienen, genau dies zu tun.

    Davon abgesehen, hat der MDK sich nicht in die Behandlung einzumischen, es sei denn, es sind klare Fehlbehandlungen durchgeführt worden.

    Am besten, die ach so schlauen MDK Ärzte übernehmen die Behandlung selbst. Und natürlich auch die Verantwortung.

    Ich bin dafür, dass in jedem Krankenhaus einer sitzt, rund um die Uhr, und Aufnahmen und Entlassungen IN EIGENER VERANTWORTUNG bestimmt. Dann wäre wahrscheinlich sofort Schluss mit dem Spuk.

    Grüße

    Hallo,

    wir prozessieren jetzt wegen Nicht-Anerkennung von N17.9 durch Kasse bzw. MDK bei einem Pat., der nachweislich, da aus Reha-Klinik zu uns verlegt, ein ANV nach AKIN 1 oder 2 hatte und der MDK wieder mal die alte Leier fährt mit Stadium 3. Begründet wird dies - jetzt wird es interessant - dass Stadium 1 AKIN ja dem Stadium "Risk" nach RiFLE entspricht d.h. nur Risiko aber nicht ANV. Super, oder.

    Mir erscheint die Vergütungsrelevanz erst ab Stadium 3 absolut willkürlich. Bereits 2010 wurde von der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie das Problem erkannt und beim DIMDI ein Antrag gestellt, die N17.9 als Fünfsteller mit den entsprechenden Stadien in den ICD zu stellen, also N17.91 bis .94 und .99. Und zwar genau mit dem Argument, dass dann unterschiedliche Schweregrade des ANV ein Trennkriterium werden können. Dem wurde für 2011 nicht entsprochen und auch nicht nach erneutem Antrag für 2012. Ich schließe daraus, dass daher der Schweregrad des ANV nach Willen des DIMDI eben nicht als Trennkriterium vorgesehen sein soll und habe daher, nach mehreren Kompromissangeboten an die Kasse, vorgeschlagen, einen SG-Prozess einzuleiten, da die Mehrvergütung inzwischen mit anderen Forderungen verrechnet wurde.

    Bin auf das Ergebnis gespannt. Weiß jemand, ob da schon so ein Prozess läuft und ggf. sogar wie er ausgegangen ist?

    Regen in Baden.