Beiträge von ingrid werner

    Ein Gutes Neues Jahr 2007,

    wünsche ich allen Mitgliedern und Gästen des Forums.
    Ich arbeite noch nicht lange als Medizincontrollerin und hätte da eine Frage zu einer Patientin mit MRSA.
    Sie wurde uns von einem anderen KH eingewiesen und auf der Einweisung stand, dass die Patientin MRSA hat. Nun wurde die Patientin bei uns isoliert und behandelt. Die Patientin ist sofort nach Einlieferung getestet worden und war gleich negativ. Die Isolierung wurde aber durchgeführt und weiterhin trotz negativem Befund aufrecht erhalten. Ebenso wurde die Medikation des verlegenden Krankenhauses beibehalten. Mittlerweile ist sie auch das zweite Mal negativ getestet worden. Es steht somit nur noch ein dritter negativer Test aus, um die Isolierung aufheben zu können.
    Jetzt meine Frage:
    Kann ich den Code 8-987.1_ Komplexbehandlung auf spezieller Isoliereinheit verschlüsseln (es gibt keine eigenständige Infekt-Isolierstation mit jeweils eigenen Schleusen für jedes Zimmer, aber ein eigenständiges Isolierzimmer auf der Intensivstation, in dem die Patientin liegt, mit Schleusenfunktion)?
    Ich frage deshalb, weil die Patientin beim ersten Test schon negativ war.
    Außerdem wollte ich fragen, ob es Vorschriften gibt, die besagen, welche Stellen (Nase beidseits, Rachen, Achseln, Leiste) alle geprüft werden müssen? Kann man das beim RKI nachlesen und müssen die Pflegestandards angepasst werden?
    Danke schon mal vorab für die Antworten.

    Ansonsten kann ich dieses Forum nur weiterempfehlen, viele nützliche Tipps und Hilfen.

    Grüße aus Unterfranken

    Ingrid Werner